Aushangpflichten

Eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften im Betrieb bekannt zu geben. Hierzu gehören z. B. das Arbeitszeit- und das Mutterschutzgesetz, aber auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Nur wenn Unternehmen ihren Beschäftigten die jeweils aktuelle Fassung im Betrieb, ihrer Bildungs- oder Gesundheitseinrichtung bereitstellen, vermeiden sie Bußgelder (z. B. bis zu 2.500 EUR lt. ArbZG). Mit unserer Auswahl an Aushangpflichten  erfüllen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Verpflichtung einfach und sicher.

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