Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Kita?
- Was gehört alles in die Gefährdungsbeurteilung Kita? – Beispiel
- Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Kita Pflicht?
- Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her?
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Kita?
Bei der Gefährdungsbeurteilung Kita prüft der Kita-Träger, die Einrichtungsleitung oder eine andere beauftragte Person die Einrichtung auf potenzielle Gefahrenquellen. Dazu zählen sowohl physische Gefahren wie Gegenstände, Infektionen oder chemische Stoffe als auch psychische Faktoren wie die mentale Belastung der Erzieherinnen und Erzieher. Anhand dieser Daten definiert die verantwortliche Person passende Schutzmaßnahmen.
Die Besonderheit bei der Gefährdungsbeurteilung Kita: Bei den regulären Beurteilungen fordert das ArbSchG lediglich, dass die Gefährdungen für Beschäftigte erfasst werden. Bei Kitas kann es aber durchaus sinnvoll sein, auch Gefährdungen für die Schutzbefohlenen zu integrieren – insbesondere, da die Altersspanne der Kinder je nach Einrichtung sehr groß sein kann.
Des Weiteren können Sprachprobleme bei Kleinkindern und kulturelle Unterschiede der Kinder das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung Kita erschweren. Außerdem ist zu beachten, dass sich Kinder im Gefahrenfall oft verstecken oder neue Spielmöglichkeiten entdecken, die Erwachsene nicht in Betracht ziehen würden. Das kann z. B. eine Evakuierung im Brandfall erschweren und sollte in der Beurteilung berücksichtigt werden.
Was gehört alles in die Gefährdungsbeurteilung Kita? – Beispiel
Eine Gefährdungsbeurteilung Kita sollte unterschiedliche Bereiche umfassen: von Brandschutz und Erster Hilfe über mechanische Gefahren bis hin zum Mutterschutz von schwangeren Beschäftigten.
Die folgende Vorlage dient als Beispiel, wie eine Gefährdungsbeurteilung Kita aussehen kann:
Gefährdungsbeurteilung Kita nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | |
Name der Prüferin/des Prüfers | Ort, Datum |
Name der Einrichtung | |
Adresse der Einrichtung |
Sicherheitsorganisation, Erste Hilfe | ||||
Gefährdung/Prüfkriterium | ja | nein | teilw. | Maßnahmen |
Wurde in der Kita mindestens eine Sicherheitsbeauftragte bzw. ein Sicherheitsbeauftragter bestellt? | ||||
Sind in der Kita alle erforderlichen aushangpflichtigen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) einsehbar (evtl. auch Wiederzulassungstabellen)? | ||||
Ist pro Gruppe eine Erzieherin oder ein Erzieher in Erster Hilfe ausgebildet (inkl. Fortbildung alle zwei Jahre)? | ||||
Erfolgen regelmäßig Unterweisungen zu Erster Hilfe, Verhalten im Brandfall, rückengerechtem Heben und Tragen, etc.? |
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen des Personals | ||||
Gefährdung/Prüfkriterium | ja | nein | teilw. | Maßnahmen |
Stehen folgende Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung?
| ||||
Werden Zwangshaltungen und ungünstige Körperhaltungen weitgehend vermieden? | ||||
Gibt es Maßnahmen zur Lärmminderung? | ||||
Gibt es Maßnahmen zur Stimmpflege/Stimmhygiene? | ||||
Werden die Regelungen des Mutterschutzgesetzes während und nach der Schwangerschaft beachtet (ggf. mit gesonderter Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz)? | ||||
Gibt es Liegeräume für werdende oder stillende Mütter? |
Kita allgemein, Heizkörper + elektrische Geräte | ||||
Gefährdung/Prüfkriterium | ja | nein | teilw. | Maßnahmen |
Sind Kanten an Bauteilen und Einrichtungsgegenständen abgerundet (idealerweise 5 mm) ? | ||||
Sind die Füße und Streben von Einrichtungen so angeordnet, dass keine Stolperfallen entstehen? | ||||
Sind Heizkörper und Rohrleitungen berührungssicher verkleidet, falls sich deren Oberfläche auf über 60 °C erhitzen kann? | ||||
Sind für die Kinder zugängliche Steckdosen mit einer Kindersicherung versehen? |
Gruppenräume | ||||
Gefährdung/Prüfkriterium | ja | nein | teilw. | Maßnahmen |
Sind die Fußböden rutschfest und besteht keine Stolpergefahr durch Unebenheiten o. Ä.? | ||||
Sind Schränke und Regale kippsicher befestigt? | ||||
Sind die Tische und Stühle an die Körpergröße der Kinder angepasst? | ||||
Sind geeignete Schlaf- und Liegemöglichkeiten vorhanden (etwa gem. DIN EN 716-1)? | ||||
Wird im Gruppenraum eine Raumtemperatur von 19–21 °C eingehalten (im Schlafraum 18 °C)? | ||||
Sind die Räume ausreichend beleuchtet (min. 300 lx)? |
Diese Muster-Gefährdungsbeurteilung ist nicht vollständig und sollte in der Praxis noch durch weitere Punkte ergänzt werden. Konkret sollten wenigstens folgende Bereiche in die Gefährdungsbeurteilung Kita einfließen:
- Gefahren an Treppen und Geländern
- Eingänge, Flure, Wände
- Türen, Fenster und Verglasungen
- Brandschutz, Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Psychische Belastung der Beschäftigten
- Küche, Essensausgabe
- Infektionsschutz
- Außenanlagen und Aufenthaltsbereiche im Freien
Hinweis: In Kitas reichen rein technische Schutzmaßnahmen häufig nicht aus. Insbesondere Kleinkinder können einige Gefahrenquellen noch nicht selbst beherrschen und benötigen besonderen Schutz. Daher sollten Sicherheitsverantwortliche mit der Gefährdungsbeurteilung auch organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen definieren. Hierfür eignen sich z. B. eingeübte Verhaltensvorschriften im Gefahrenfall und Aufsichtsregelungen der Erwachsenen.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Kita Pflicht?
Generell ist jede Kita zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, sobald mindestens eine Person dort beschäftigt ist. Die Träger der Einrichtung gelten als Unternehmer und unterliegen damit der allgemeingültigen Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie können ihre Verantwortung allerdings an die jeweilige Kita-Leitung übertragen. Diese sollte zur Erstellung der Beurteilung auch Berichte wie Spielgeräteprüfungen und Begehungsprotokolle des vorbeugenden Brandschutzes nutzen.
Zunächst ist die Gefährdungsbeurteilung Kita vor Beginn der ersten Tätigkeitsaufnahme erforderlich. Dabei muss sie entsprechend dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG). Anschließend hat die Einrichtungsleitung bzw. der Träger die Beurteilung regelmäßig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Das ist beispielsweise notwendig, wenn wesentliche Änderungen an der Kita vorgenommen werden (Umbauarbeiten, Einsatz neuer Geräte oder Maschinen, nach Arbeitsunfällen, etc.).
Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung Kita sollte jedoch nie von Beschäftigten durchgeführt werden. Sie sollten zwar ebenfalls bzgl. ihrer Erfahrungswerte zu bestimmten Gefährdungen befragt werden, neigen jedoch nach gewisser Zeit zur Betriebsblindheit. Das kann das Risiko potenzieller Gefahrenquellen verzerren. Stattdessen sollten noch Personen wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin hinzugezogen werden.
Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her?
Gefährdungsbeurteilungen können entweder selbst erstellt oder mithilfe vorgefertigter Muster angefertigt werden.
Produktempfehlungen
Sofort einsatzbereite Vorlagen und Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen enthält das „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“. Darin finden Kita-Träger und Einrichtungsleitungen nicht nur Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Kita, sondern z. B. auch Checklisten zum fachgerechten Infektionsschutz, zur sicheren Organisation von Ausflügen und Veranstaltungen sowie zum Schutz von Beschäftigten während der Schwangerschaft.
Sollte sich ein Kind trotz aller Vorsorge in der Kita verletzen, liefert „Das Kinder-Notfallbuch zum Aushängen“ passende Anleitungen für pädagogische Fachkräfte. Es wurde speziell für Kitas und Schulen entwickelt und erklärt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Notsituation ergriffen werden sollten.
Quelle: „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“