Inhaltsverzeichnis
- Relevanz für Bauherren und Bauunternehmen
- Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Bundesrahmentarifvertrag – Inhalt und Chancen für Arbeitgeber
- Praktische Tipps, um häufige Fehler bei der Bautarifierung zu vermeiden
- Fazit
Relevanz für Bauherren und Bauunternehmen
Für Bauherren und Bauunternehmen ist es essenziell, den Bautarif korrekt und transparent festzulegen. Eine faire und transparente Entlohnung fördert ein positives Arbeitsklima und kann langfristig zu einem reibungslosen Ablauf des Bauprojekts beitragen. Zudem vermeiden Bauherren und Unternehmen dadurch rechtliche Probleme und mögliche Konflikte mit den Gewerkschaften oder den Arbeitern.
Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Festlegung des Bautarifs unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen. In Deutschland sind die wichtigsten Vorschriften im Baugewerbe im Tarifvertragsgesetz (TVG) und im Bauarbeitsrecht verankert. Darüber hinaus gibt es spezifische Tarifverträge, die von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen umfassen unter anderem:
- Mindestlohnregelungen
- Arbeitszeitgesetze
- Vorgaben für Überstundenzuschläge
- Arbeitsschutzbestimmungen
Wichtige Aspekte bei der Festlegung des Bautarifs
Mehrere Faktoren beeinflussen die Festlegung des Bautarifs. Dazu gehören:
- Art und Umfang des Bauprojekts: Großprojekte oder besonders komplexe Bauvorhaben können höhere Löhne und Zuschläge erfordern.
- Qualifikation und Erfahrung der Arbeiter: Facharbeiter und hochqualifiziertes Personal erhalten in der Regel höhere Löhne.
- Regionale Unterschiede: In Ballungszentren oder Regionen mit hohem Lebensstandard sind die Löhne oft höher.
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Inflation und Marktbedingungen können ebenfalls eine Rolle spielen.
- Unterschiedliche Tarifmodelle und ihre Anwendung
Es gibt verschiedene Tarifmodelle, die je nach Projekt und Anforderungen angewendet werden können:
- Zeitlohn: Entlohnung basiert auf der geleisteten Arbeitszeit.
- Akkordlohn: Lohn wird auf Basis der erbrachten Leistung bzw. Menge berechnet.
- Prämienlohn: Kombination aus Zeitlohn und leistungsbezogenen Prämien.
→ Die Wahl des passenden Modells hängt von der Art des Projekts, dem eigenen Budget und den Präferenzen der Arbeitgeber, aber nicht zuletzt auch der Arbeitnehmer ab.
Rechtliche und vertragliche Grundlagen
Die Festlegung des Bautarifs muss immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Tarifverträgen erfolgen. Bauunternehmen sollten sich über die aktuellen Tarifverträge und gesetzlichen Vorgaben informieren und diese in ihre Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen einfließen lassen. Wichtige Aspekte sind hierbei:
- Klar definierte Arbeitsverträge: Alle Bedingungen zur Entlohnung sollten transparent und verständlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
- Einhaltung der Arbeitszeitgesetze: Regelungen zu Überstunden, Pausen und Ruhezeiten müssen beachtet werden.
- Berücksichtigung von Sonderzulagen: Gefahrenzulagen, Nachtarbeitszuschläge und ähnliche Leistungen sollten klar definiert und korrekt abgerechnet werden.
→ Bei Arbeitsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern (AN) muss der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) angewendet werden – bei technischen und kaufmännischen Angestellten hingegen der Rahmentarifvertrag; ein Polier fällt ebenfalls unter diese Regelung.
Da der BRTV vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich festgesetzt wurden, gilt dieser auch, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind. Dieser Fall liegt vor, wenn diese keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören.
Aushang-/Auslegungspflicht
Der innerhalb eines Unternehmens gültige Tarifvertrag muss laut BRTV an „geeigneten Stellen“ ausliegen oder aushängen. Zu diesen geeigneten Stellen gehören beispielsweise die Personalabteilung, das Büro des Betriebsrats oder ein intern bekannter Informationspunkt (z.B. schwarzes Brett)
Kein Tarifvertrag trotz BRTV – Ausnahmen
Von den Bedingungen eines allgemeingültigen Bautarifvertrags darf nur dann abgewichen werden, wenn die Abweichung einerseits zu Gunsten des AN ausfällt oder andererseits eine sogenannte Öffnungsklausel vertraglich vereinbart wurde.
Bundesrahmentarifvertrag – Inhalt und Chancen für Arbeitgeber
Neben einer wöchentlichen Regelarbeitszeit von 40 Stunden legt der BRTV eine Winterarbeitszeit für die Monate Dezember bis einschließlich März fest – analog hierzu sind die restlichen Monate in einem Kalenderjahr als Sommerarbeitszeit anzusehen; die Winterarbeitszeit beträgt 38 Stunden. Wohingegen die Sommerarbeitszeit 41 Stunden beträgt.
Arbeitszeitausgleich
Der Bundesrahmentarifvertrag sieht darüber hinaus einen Arbeitszeitausgleich innerhalb einer zweiwöchigen Frist vor. Alle Überstunden oder ausgefallene Arbeitszeit müssen an den folgenden Werktagen ohne Mehrarbeitszuschlag oder Lohnkürzung ausgeglichen oder abgeleistet werden.
Zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum
Für Arbeitgeber dürfte vor allem die bautarifliche Regelung gemäß § 3 Ziffer 1.4 BRTV interessant sein. Denn darin wird allen Betriebsparteien, Arbeitgeber und Betriebsrat – falls letzterer nicht vorhanden, können einzelvertragliche Regelungen getroffen werden –, die Möglichkeit zugestanden, die Arbeitszeit abweichend zur o.g. Regelung ohne Mehrarbeitszuschlag auf einzelne Werktage zu verteilen. Dies sei aber nur zulässig, wenn parallel hierzu ein Monatslohn bezahlt und das Ganze ausreichend früh angekündigt werde.
Diesem Paragraph zur Folge kann beispielsweise ein Bauunternehmen innerhalb von zwölf Kalendermonaten 150 Arbeitsstunden vorarbeiten und 30 Arbeitsstunden nacharbeiten lassen.
→ Hinweis: Dies muss jedoch im Einklang mit dem Betriebsrat oder bei Nichtvorhandensein eines solchen mit dem Arbeitnehmer selbst stattfinden.
Monatslohn währen des Ausgleichszeitraums
Ferner regelt die BRTV die monatliche Entlohnung basierend auf den bautariflich gültigen Stundensätzen. Konkret heißt dies: unabhängig von der monatlichen Arbeitszeit werden in der Sommerzeit 178 Gesamttarifstundenlöhne und in der Winterarbeitszeit 164 Gesamttarifstundenlöhne ausgezahlt.
→ Diese Monatslöhne verringern sich infolge von Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit, Zeiten ohne Entgeltfortzahlung. Um dieses flexible Arbeitszeit- und Vergütungsmodell rechtskonform durchführen zu können, muss ein Ausgleichskonto eingeführt werden.
Praktische Tipps, um häufige Fehler bei der Bautarifierung zu vermeiden
Die Grundlage für eine rechtssichere Tarifanwendung ist die Kenntnis der aktuellen Bautarifverträge. Da „Handwerkskosten“ oder Over-Head-Kosten einen erheblichen Teil der Baukosten einnehmen, gilt es hier, Fehler und Ungenauigkeiten möglichst zu vermeiden. Gerade Bauherren und Unternehmen sollten stets über die aktuellen Tarifverträge und gesetzlichen Vorgaben informiert sein.
Um darüber hinaus Unklarheiten und etwaige Nachverhandlungen zu vermeiden, helfen zwei Grundsätze:
- Transparente Kommunikation: Offene Kommunikation mit den Arbeitern über Löhne, Zulagen und Arbeitsbedingungen fördert Vertrauen und Zufriedenheit.
- Regelmäßige Überprüfung: Löhne und Arbeitsbedingungen sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um gesetzlichen Anforderungen und Marktbedingungen gerecht zu werden.
Nichtsdestotrotz kommt es vor allem bei überregionalen oder internationalen, bei kleinen oder großen Bauunternehmen, häufig zu den gleichen Fehlern. Wenn diese jedoch bereits in der Planphase bekannt und berücksichtigt werden, lassen sich Ist-und Sollwert der Baukosten während des gesamten Bauprojekts annähern.
Hier ein paar typische Fehler und deren Vermeidung:
- Unklare Arbeitsverträge: Unpräzise oder fehlende Angaben zu Lohn und Arbeitsbedingungen können zu Missverständnissen und Konflikten führen – mündliche Absprachen sind immer zu vermeiden.
- Nichtberücksichtigung von Zulagen: Vergessen oder Ignorieren von Zulagen und Zuschlägen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies kommt durchaus häufiger vor, wenn in den unterschiedlichen Bauphasen mehrere Gewerke parallel und in Schichten arbeiten. Abhilfe kann hierbei ein projektbezogenes Zeitmanagementsystem schaffen.
- Ignorieren gesetzlicher Vorgaben: Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze oder Mindestlohnregelungen führen oft zu hohen Geldstrafen und Imageschäden
Gleichzeitig verfügen die meisten größeren Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros bereits über ein Sammelsurium an Hilfsmitteln und Arbeitsabläufen, um die Vergütung baurechtlich konform zu gestalten. Dazu gehören:
- Checkliste für die Festlegung und Überprüfung des Bautarifs
- Analyse der Projektanforderungen: Welche Qualifikationen und Arbeitszeiten werden benötigt?
- Information über aktuelle Tarifverträge: Welche gesetzlichen Vorgaben und Tarifverträge gelten?
- Erstellung transparenter Arbeitsverträge: Klare und verständliche Regelungen zu Löhnen, Zulagen und Arbeitszeiten.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Löhne und Arbeitsbedingungen regelmäßig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen.
- Kommunikation mit den Arbeitern: Offene und regelmäßige Kommunikation über Entlohnung und Arbeitsbedingungen.
Fazit
Die Festlegung des Bautarifs ist ein komplexer, aber essenzieller Bestandteil jedes Bauprojekts. Bauherren und Bauunternehmen müssen sicherstellen, dass die Entlohnung fair, transparent und gesetzeskonform ist. Durch eine sorgfältige Planung, regelmäßige Überprüfung und offene Kommunikation können Bauprojekte erfolgreich und konfliktfrei durchgeführt werden. Mit den richtigen Informationen und einer guten Beratung können Bauherren und Unternehmen den passenden Bautarif festlegen und somit ein erfolgreiches Bauprojekt sicherstellen.
Quellen: „Informationsdienst Bauleitung“, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)