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"Einfach bauen: Das bringt der Gebäudetyp E"


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Einfach bauen: Das bringt der Gebäudetyp E

© JD8 – stock.adobe.com

Hohe Baukosten, steigende Energiepreise, eine Flut an Vorschriften, und letztlich unbezahlbarer Wohnraum – der Gebäudetyp E soll dies ändern. Bauen soll einfacher, schneller, günstiger und optisch abwechslungsreicher werden. Um das zu erreichen, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Juli 20204 die „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ veröffentlicht. Mit ihr sollen sich Bauherren und Akteure der Planungs- und Baubranche künftig auf niedrigere Baustandards einigen und somit rechtssicher etwa auf Keller, Balkone oder manche Lärmschutzvorkehrungen verzichten können.
Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Merkmale und Anforderungen des Gebäudetyps E, nennt Beispiele, klärt Nachteile wie Vorteile und will ein grundlegendes Verständnis vermitteln für seine Bedeutung im Bauwesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Gebäudetyp E?
  2. Gebäudetyp E – Bayern als Vorreiter
  3. Gebäudetyp E – Beispiele für einfaches Bauen
  4. Der Gebäudetyp E – Nachteile
  5. Diese Vorteile bringt der Gebäudetyp E
  6. FAQ zu Gebäudetyp E

Was ist der Gebäudetyp E?

Der Gebäudetyp E ist ein innovativer Ansatz, um das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und effizienter zu gestalten, ohne dabei die Gebäudesicherheit zu beeinträchtigen. Das Wichtigste im Überblick:

Zielsetzung: Der Gebäudetyp E soll den Wohnungsbau bezahlbarer machen und mehr Rechtssicherheit für innovative Planung schaffen. Der Gebäudetyp E ermöglicht dabei einfaches und experimentelles Bauen, ohne die Gebäudesicherheit zu gefährden. Dabei geht es darum, auf Standards zu verzichten, die nicht zwingend nötig sind, Kosten zu senken und innovative Lösungen zu fördern. Das eröffnet Bauherren und Planern neue Spielräume. Dieser „einfache“ Ansatz zielt darauf ab, Innovationen und individuelle Lösungen für klima- und ressourcenschonendes, bedarfsgerechtes und kostengünstiges Bauen zu fördern. Um den Gebäudetyp E  gesetzlich zu stärken, plant die Bundesregierung eine BGB-Änderung: Das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ hat u.a. zum Ziel, dass fachkundige Vertragspartner auch ohne Aufklärung von den anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Ein Kabinettsbeschluss dazu wird im Herbst 2024, die Umsetzung 2025 erwartet.

Gebäudetyp E – Bayern als Vorreiter

Die Idee des „einfachen“ Gebäudetyps stammt von der Bayerischen Architektenkammer. Auch viele Vertreter aus Bund, Ländern und Praxis unterstützen dieses Vorhaben, um eine Schneise in das Dickicht der Normen zu schlagen und flexiblere Planungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

  • Vertragsrechtliche Erleichterung: Beim Bauen sind die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Diese Regeln werden bezeichnet als technisch geeignet, angemessen und notwendig, um gut und fehlerfrei zu bauen. Der Gebäudetyp E eröffnet Vertragspartnern die Möglichkeit, von kostenintensiven Standards abzuweichen und innovative Lösungen zu finden. Dabei bleibt die Gebäudesicherheit, wie etwa mit Blick auf Statik oder Brandschutz, unberührt.
  • Leitlinie und Prozessempfehlung: Das BMWSB hat eine umfassende Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet. Diese gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Die Leitlinie soll das Planen und Bauen nach dem Gebäudetyp E erleichtern und fördern.
  • Rechtssicherheit: Ziel ist es, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zwischen fachkundigen Unternehmern rechtssicher zu ermöglichen. Neue Regelungen sollen gezielt für den Gebäudebauvertrag getroffen werden, um den Wohnungsbau zu unterstützen.

Wichtig: Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ gilt spezifisch für die jeweilige Landesbauordnung und wird daher möglicherweise nicht in allen Regionen oder Ländern gleich definiert.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dazu eine umfassende „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet. Sie gibt projektbeteiligten Hinweise, wie sie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formulieren können.

Gebäudetyp E – Beispiele für einfaches Bauen

Für gewöhnlich sind Stahlbetondecken im Neubau 18 Zentimeter dick. Die Gründe liegen nicht nur in der Tragfähigkeit, sondern vor allem im Schallschutz. Wenn die Geschossdeckenstärke um 4 Zentimeter verringert wird, senkt dies den Materialeinsatz und somit die Kosten. Dennoch bleibt der nötige Mindesttrittschallschutz erhalten. Planer/Unternehmen und Bauherr können nun die Vor- und Nachteile einer verringerten Deckenstärke abwägen und mögliche Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik vereinbaren.

Bislang sieht die DIN 18015-2:2021-10 („Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“) vor, dass in einer typischen Dreizimmerwohnung 47 Steckdosen verbaut werden. Diese Zahl kann aber je nach Bedarf durch sorgfältige Planung verringert werden. So können die Steckdosen etwa auch in einer geringeren Anzahl so angebracht werden, dass die optimale Stromversorgung der Wohnung dennoch gewährleistet bleibt.

Der Gebäudetyp E – Nachteile

  • Standardisierung: Da der Gebäudetyp E auf vereinfachte Standards setzt, könnten einige Aspekte der Gebäude weniger individuell anpassbar sein. Dies könnte für bestimmte Bauvorhaben mit sehr speziellen Anforderungen herausfordernd sein.
  • Qualitätssicherung: Bauherren ebenso wie Architekten und Ingenieure sind an rechtliche Bestimmungen wie das Werkvertragsrecht gebunden. Wenn sie von bestimmten Standards und bestehenden Normen abweichen, wächst das Risiko, dass die Qualität der Gebäude beeinträchtigt wird. Daher sollten die Sicherheits- und Qualitätsstandards trotz der Vereinfachungen unbedingt eingehalten werden.
  • Akzeptanz: Der Gebäudetyp E ist eine relativ neue Idee. Es könnte einige Zeit dauern, bis er von allen Beteiligten im Bauwesen akzeptiert wird. Dazu braucht es möglicherweise einen Wandel in der Denkweise und eine Anpassung an neue Ansätze. Auch sind Projekte, die mit „Gebäudetyp E“ als experimentell gekennzeichnet sind, für Geldanleger aus dem internationalen Raum, die das Risiko eher scheuen, unattraktiv. Hingegen können öffentliche Auftraggeber ohne Bedarf an Fremdkapital durchaus profitieren.
  • Langfristige Auswirkungen: Obwohl der Gebäudetyp E kurzfristig Kosteneinsparungen ermöglicht, müssen auch die langfristigen Einflüsse auf die Lebensdauer der Gebäude bedacht werden: So sollten die Gebäude auch nach vielen Jahren noch funktional und sicher sein.

Diese Vorteile bringt der Gebäudetyp E

  • Das Planen und Bauen wird einfacher, günstiger und schneller.
  • Nicht unbedingt notwendige Standards können vernachlässigt werden, ohne dass Qualität und Sicherheit der Gebäude leiden.
  • Der Gebäudetyp E kann sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Bestandsbauten angewendet werden.
  • Der effiziente und nutzerorientierte Einsatz von Baunormen verringert auch die Kosten für Materialien, Planung und Bau.
  • Der Gebäudetyp E trägt dazu bei, dass der Wohnungsbau besonders in Ballungszentren bezahlbarer wird.

 

FAQ zu Gebäudetyp E

Wie definiert man ein Gebäude im Rahmen der Gebäudetyp E-Leitlinie?

Generell ist ein Gebäude eine bauliche Anlage, die dazu dient, Menschen, Tiere oder Dinge zu beherbergen, zu schützen oder zu umschließen.

Was gibt es für Gebäudetypen?

Gebäude lassen sich hinsichtlich ihrer baulichen Ausgestaltung in verschiedene Gebäudegruppen gliedern. So kann man je nach Material und Konstruktion typologisieren in: Blockhütte, Stahlbetonbau, Glasfassadenbau oder Fachwerkhaus. Bei zum Beispiel einem Wohn- und Bürogebäude, einer Lagerhalle, einem Stadion oder einer Schule trennt man die Gebäude nach ihrer Funktion.

Wann kommt Gebäudeklasse E?

Der Gebäudetyp E und die Gebäudeklassen sind zwei verschiedene Konzepte:

Gebäudeklassen

  • … klassifizieren Gebäude nach ihrer Nutzung und ihren Merkmalen.
  • … dienen dazu, Anforderungen an Brandschutz, Statik oder Energieeffizienz zu formulieren.
  • … werden etwa unterteilt in Wohngebäude (Klasse 1), Bürogebäude (Klasse 2) oder Versammlungsstätten.

Der Gebäudetyp E hingegen…

  • … ist ein Ansatz, um das Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und letztlich kostengünstiger zu gestalten.
  • … will fachkundigen Unternehmern und Baubeteiligten im Sinne der Vereinfachung ermöglichen, von den anerkannten Regeln der Technik rechtssicher abzuweichen.

Die Frage „Wann kommt Gebäudeklasse E?“ bezieht sich daher weniger auf die spezifischen Gebäudeklassen, sondern vielmehr auf das Inkrafttreten des Gebäudetyps E. Da sich dieser derzeit noch in der Entwicklungsphase befindet, gibt es noch keinen genauen Einfhürungszeitpunkt. Doch es gibt einige wichtige Entwicklungen:

  • Das BMWSB veröffentlichte im Juli 2024 die oben genannte „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“.
  • Das Bundesjustizministerium plant eine entsprechende Anpassung des Vertragrechts.
  • In Bayern starteten bereits im Dezember 2023 19 Pilotprojekte zum „einfachen“ Gebäudetyp. Sie sollen in fast allen Regierungsbezirken verwirklicht werden.

Damit der Gebäudetyp E letztlich vollständig etabliert wird, sind noch einige Schritte nötig: Die Ergebnisse der Pilotprojekte müssen ausgewertet werden. Die Bauordnung muss möglicherweise auf Länderebene angepasst werden. Die rechltichen und technischen Rahmenbedingungen müssen angepasst werden.

Fazit: Die aktuelle Enwicklung deutet darauf hin, dass die Einführung des Gebäudetyps E als offizielle Gebäudeklasse bald realistisch erscheint – vorausgesetzt, die Pilotprojekte verlaufen erfolgreich und die rechltichen Anpassungen werden umgesetzt.

Quellen:„GEG Baupraxis – Fachmagazin für energieeffiziente und ressourcenschonende Neu- und Bestandsbauten“, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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