Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle VOB/C: Alle Ergänzungen auf einen Blick
- Nachhaltigkeit auf dem Vormarsch: Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden (ATV DIN 18327)
- Neu im Fokus der VOB/C: ATV DIN 18328 – Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
- Fazit: Was bedeuten die neuen Änderungen der VOB/C für Bauunternehmen
Aktuelle VOB/C: Alle Ergänzungen auf einen Blick
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) soll laut dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) stets den aktuellen technischen Stand der Bauindustrie widerspiegeln. Denn nur so kann bei einer Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ein chancengleicher Wettbewerb, rechtsichere Verträge und qualitativ hochwertige Bauprojekte entstehen.
Die VOB/C beinhaltet die Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), die in der Praxis auch unter Vertragsregeln laufen. Sie enthält eine Sammlung von DIN-Vorschriften für Bauleistungen, die als grundlegendes Standard- und Regelwerk der Baubranche gelten.
Der Ergänzungsband der VOB/C der auf dem Erlass des Bundesbauministeriums (BMWSB) vom 20. September 2023 beruht, trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Dieser bringt neben 17 fachlich und einer redaktionell aktualisierten auch drei gänzlich neue ATV DIN mit sich.
Fachtechnisch überarbeitet DIN ATV
DIN 18299 | Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art |
DIN 18301 | Bohrarbeiten |
DIN 18302 | Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen |
DIN 18315 | Verkehrswegebauarbeiten — Oberbauschichten ohne Bindemittel |
DIN 18323 | Kampfmittelräumarbeiten |
DIN 18329 | Verkehrssicherungsarbeiten |
DIN 18332 | Naturwerksteinarbeiten |
DIN 18334 | Zimmer- und Holzbauarbeiten |
DIN 18336 | Abdichtungsarbeiten |
DIN 18340 | Trockenbauarbeiten |
DIN 18349 | Betonerhaltungsarbeiten |
DIN 18351 | Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden |
DIN 18353 | Estricharbeiten |
DIN 18361 | Verglasungsarbeiten |
DIN 18364 | Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten |
DIN 18382 | Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen |
DIN 18451 | Gerüstarbeiten |
Redaktionell überarbeitete DIN ATV
- DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
→ Alle nicht überarbeiteten VOB/C-Normen behalten uneingeschränkt Gültigkeit.
Neue DIN ATV
DIN 18327 | Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden |
DIN 18328 | Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen |
DIN 18448 | Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen |
Nachhaltigkeit auf dem Vormarsch: Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden (ATV DIN 18327)
Der Entstehung dieser ATV-Norm geht die thematische Loslösung von Brunnenbauarbeiten aus der ATV DIN 18302 voraus mit anschließender Kombination der neuen Ergänzungen zu Erdwärmesonden.
Wie alle anderen ATV-Normen gliedert sich auch die DIN 18327 in folgende Bestandteile:
- Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
- Geltungsbereich
- Stoffe, Bauteile
- Ausführung
- Nebenleistungen, besondere Leistungen
- Abrechnung
Auszugsweise wird an dieser Stelle auf den Absatz 1 „Geltungsbereich“ eingegangen werden. Demzufolge die ATV DIN 18327 u.a. bei
- Wassergewinnung und Wassereinleitung
- Geothermische Nutzung
- Wasserhaltung
- Entspannung und Entlastung von Grundwasser
- Ausbau, Entwicklung und Abschluss von Bohrungen zu Grundwassermessstellen
- Ausbau zu Erdwärmesonden
- Rückbaumethoden bei genannten Einsätzen
Anwendung findet. Keine Gültigkeit weist die ATV DIN 18327 hingegen beispielsweise bei folgenden Bauleistungen auf:
- Bohrungen im Rahmen von Erdarbeiten
- Spezialtiefbauarbeiten
- Wasserhaltungsarbeiten
- Erdwärmekollektoren
- Rückbauarbeiten
Neu im Fokus der VOB/C: ATV DIN 18328 – Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
Werfen Sie für alle umfassenden Neuerungen der VOB/C im Rahmen des Ergänzungsbandes 2023 einen Blick in „VOB und BGB am Bau“ und gehen sie sicher an Ihr nächstes Bauprojekt. Dieses Standardwerk unterstützt Planer, Architekten, Bauherren und Bauleiter seit Jahren beim rechtsicheren Umgang mit Verträgen. Anhand von verständlichen Kommentierungen und praxisorientierten Beispielen kann problemlos auf die eigenen Anforderungen eingegangen werden. Informieren Sie sich jetzt und sichern sich die aktuelle Ausgabe.
ATV DIN 18328 Abschnitt 1: Geltungsbereich
Die technische Vertragsbedingung umfasst alle teilweisen oder vollständigen Aufbruch- und Rückbauarbeiten gebundener und ungebundener Oberbauschichten von Verkehrsflächen. Gleichzeitig besitzt sie auch beim Rückbau von Banketten und Oberbauschichten auf und in Bauwerken Gültigkeit (z. B. bei Tiefgaragen, Parkdecks und Brücken).
Im Umkehrschluss gilt die ATV DIN 18328 nicht für Erd- und Landschaftsbauarbeiten oder den Rückbau von Einbauteilen (z. B. Schachtabdeckungen o. Ä.)
Weitere Abschnitte im Überblick
Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung | Ergänzende Hinweise zur ATV DIN 18299 bzgl. der vertraglichen Mindestanforderungen in Bezug auf VOB/C ATV DIN 18328 – Der Abschnitt 0 richtet sich schwerpunktmäßig an den Auftraggeber: Werden die Angaben aus diesem Abschnitt nicht vom Auftraggeber berücksichtig oder er handelt dazu im Widerspruch, kann der Auftragnehmer ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Sollten im Zuge der Vertragsgestaltung andere Regelungen getroffen werden, müssen diese einzeln und ausführlich aufgelistet werden. |
Abschnitt 2: Stoffe Bauteile | In Bezugnahme auf ATV DIN 18299 bleiben alle Bauteile, die bei Aufbruch- und Rückbauarbeiten entstehen, im Eigentum des Auftraggebers. Beispielhaft wird in Unterabschnitt 2.2. auf die gebräuchlichsten Stoffgruppen eingegangen. Darüber hinaus werden Anforderungen an Probeentnahmen und Klassifizierung der Baustoffe behandelt. |
Abschnitt 3: Ausführung | Übersichtshalber wird hier nur auf ausgewählte Punkte des Ausführungsabschnittes eingegangen – für einen detaillierter Überblick werfen Sie einen Blick auf „Die Neuerungen der VOB/C“. Zu den Anforderungen bei Aufbruch- und Rückbauarbeiten gehören:
|
Abschnitt 4: Nebenleistungen, Besondere Leistungen | Sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer stellen sog. Nebenleistungen und potenziell von der vertraglichen Leistungsbeschreibung abweichende „Besondere Leistungen“ einen häufigen Diskussions-/Streitpunkt dar. Klar ist bei dem Ganzen jedoch, dass einschlägig als Nebenleistung in einer ATV DIN aufgeführte Leistungen auch zu vergüten sind. In diesem Zuge dient der Abschnitt 4 als Auslegungshilfe für Nebenleistungen und Besondere Leistungen. |
Abschnitt 5: Abrechnung | Voraussetzung für eine vertragsgemäße Abrechnung können Zeichnungen darstellen, die den Leistungen des Auftragnehmers entsprechen. Alternativ, bzw. bei unzureichender oder nicht geeigneter Zeichnung, muss der jeweilige Vergütungsanspruch berechnet werden – welche Maße und Mengen für derartige Berechnungen herangezogen werden können, beschreiben die Abschnitt 5.2ff. |
Fazit: Was bedeuten die neuen Änderungen der VOB/C für Bauunternehmen?
Diese Änderungen könnten bedeuten, dass Bauunternehmen sich mit den neuen Normen vertraut machen und ggf. ihre Arbeitsweise anpassen. Das gelingt aber nur dann, wenn ihre Mitarbeiter entsprechend geschult und über die Änderungen der VOB/C informiert wurden.
Produktempfehlung:
Da viele der Neuerungen aber nicht sofort als Veränderung ins Auge springen, ist ein qualifizierter Vergleich mit der bisherigen Ausgabe der VOB wichtig. Dazu bietet sich von Experten kommentierte Fachliteratur an, die Sie unter „Die Neuerungen der VOB/C“ finden.
Ergänzend dazu erhalten Sie in der Online-Kurzschulung der AKADEMIE HERKERT alle Änderungen praxisnah verpackt in 3 Stunden vermittelt. Besuchen Sie jetzt „VOB/C Novelle 2023“ und starten rechtssicher in kommende Bauprojekte.
Quellen: „VOB und BGB am Bau“, BWSB – Einführungserlass zur VOB 2019 Ergänzungsband 2023, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden