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"Brandschutztüren: Vorschriften für Betreiber von Gebäuden"


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Brandschutztüren: Vorschriften für Betreiber von Gebäuden

© studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Brandschutztüren (oder Feuerschutztüren) sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Doch was genau ist unter dem Begriff Brandschutztür zu verstehen? Welche Vorschriften müssen Betreiber von Gebäuden beachten und wo sind Feuerschutztüren einzubauen?

Was ist eine Brandschutztür und was ist der Unterschied zur Rauchschutztür? 

Eine Brandschutztür ist im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes als Bestandteil von Feuerabschlüssen zu betrachten, die vom Gesetzgeber ganz klar gefordert sind, um die Risiken für das Menschenleben in einem Brandfall zu reduzieren.  

Brandschutztüren erfüllen den Zweck, Feuer zurückzuhalten, bis das Gebäude geräumt bzw. evakuiert wurde. Sie schließen die notwendigen Öffnungen von feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trenn- und Brandschutzwänden. Eine wichtige Eigenschaft von Brandschutztüren ist, dass sie selbstschließend sind. 

Der Betreiber eines Gebäudes muss darauf achten, dass die Brandschutztür durch eine CE-Kennzeichnung sowie ein Zulassungsschild gekennzeichnet ist. Dieses Zulassungsschild muss u. a. folgende Angaben wiedergeben: 

  • Hersteller der Brandschutztür 
  • Feuerwiderstandsklasse
  • Angaben zur Überwachung
  • Jahresangabe der Herstellung 

Hinweis: Ohne dieses Zulassungsschild betrachtet der Gesetzgeber die Tür nicht als ordnungsgemäß zugelassene Brandschutztür.   

Unterschied zur Rauchschutztür

Eine Brandschutztür schließt in erster Linie Feuer (Feuerabschluss) aus, bei Bedarf aber auch Feuer und Rauch. Der Rauchabschluss ist jedoch nicht zwingend primäre Aufgabe einer Brandschutztür. Hierfür gibt es Rauchschutztüren (RS-Tür), die sich insofern von der Brandschutztür unterscheiden, dass sie nur die Rauchentwicklung im Gebäude für eine gewisse Zeit aufhalten. Oft ist das sogar mehr Wert, denn Rauch breitet sich schneller aus und ist für das Menschenleben meist lebensgefährlicher als Feuer an sich. 

Rauchschutztüren sind im Grunde Standard-Mehrzwecktüren, die mit Dichtungssystemen und Schwellen ergänzt werden. Sie sind genauso wie Brandschutztüren selbst abschließend. An welchen Stellen im Gebäude Betreiber Rauchschutztüren verbauen sollten, ist in § 35 Absatz 3 der Musterbauordnung (MBO) geregelt.  

Brandschutztüren: Vorschriften und Neuerungen

Der Begriff Brandschutztür ist nicht genormt, sodass er eigentlich noch nichts über die normativen Anforderungen an diese Türart beschreibt. Brandschutztüren und andere Feuerabschlüsse wie Fenster oder Tore müssen dennoch bestimmten Anforderungen folgen. Die wichtigsten vom Betreiber zu beachtenden Vorschriften sind: 

  • DIN EN 16034 „Fenster, Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ (aktuelle Ausgabe: Dezember 2014, Berichtigung vom Februar 2018) 
  • MBO mit den jeweiligen Landesbauordnungen 

Hinweis: Die europäische Norm DIN EN 16034 ist in Verbindung mit DIN EN 13241 „Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften“ oder DIN EN 14351 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren“ anzuwenden. 

Neue Anforderungen und Klassifizierungen

Seit dem 01.11.2019 müssen Hersteller und Betreiber neue Anforderungen und Klassifizierungen im Bereich Feuerschutz berücksichtigen. Denn Brandschutztüren werden nicht mehr als T30, T60 oder T90 klassifiziert. Wobei das T für „Tür“ steht und die Zahl dahinter eine Zeitangabe ist, die die feuerhemmende Wirkung der Feuerschutztür beschreibt. Eine T30 z. B. hält einem Feuer 30 Minuten lang stand.. 

Um bei dem Beispiel T30 zu bleiben: Seit November 2019 gilt für T30 die Klassifizierung „EI2 30 C5 Sa“.

Legende
E = Raumabschluss
I = Wärmedämmung
S = Rauchdichtheit 
C = selbstschließende Abschlüsse 

Was ist bei Wartung und Prüfung zu beachten? 

Betreiber von Gebäuden müssen gewährleisten, dass Brandschutztüren regelmäßig sowie fachgerecht gewartet und geprüft werden – das ist baurechtlich gefordert. Welche Wartungsarbeiten an einer Brandschutztür durchzuführen sind, beschreibt dabei die vom Hersteller mitgelieferte Wartungsanleitung. Diese Wartungsanleitung regelt außerdem, wie Schlösser und andere Türschließmittel zu reinigen und zu pflegen sind sowie Dichtungen auszutauschen sind.   

  • Das Prüfverfahren für Brandschutztüren wird nach DIN EN 1634-1 durchgeführt.
  • Das Prüfverfahren für Rauchschutztüren wird nach EN 1634-3 durchgeführt.   

Wo sind Brandschutztüren notwendig? 

Brandschutztüren werden typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: 

  • in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung) 
  • in Treppenhäusern
  • an feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden und Brandschutzwänden
  • an Notausgängen
  • an Fluchtwegen  

Insbesondere Betreiber von Gebäuden, in welchen viel Menschenverkehr herrscht oder sich besonders junge, alte oder Menschen mit Behinderung aufhalten, müssen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes ausreichend Brand- und Rauchschutztüren montieren lassen.

Feuerschutztüren einbauen – Risiken für Monteure 

Hersteller von Brandschutztüren liefern mit der Tür u. a. eine Montageanleitung mit. An diese Vorgaben zur Montage von Brandschutztüren sollten sich Monteure unbedingt halten. Gehen sie nicht nach der vorgegebenen Montageanleitung vor oder nehmen nicht vorgesehene Änderungen am Feuerschutzabschluss vor, verliert die CE-Kennzeichnung seine Gültigkeit. Der Monteur wird dadurch zum Hersteller und übernimmt somit die Verantwortung, die normalerweise beim Hersteller des Produkts läge.   

Jedoch ist zu beachten, dass es auch zulässige Änderungen an Brandschutztüren gibt. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in seiner Publikation „Änderungen an Feuerschutzabschlüssen“ in der Fassung vom Dezember 2009 eine Liste aufgenommen, in der die möglichen zulässigen Änderungen und Ergänzungen an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen, welche nach dem 01.01.2010 zugelassen wurden, beschrieben sind. Für Feuerschutzabschlüsse, die vor diesem Datum zugelassen wurden, gilt die vorherige Fassung der Publikation.  

Typische Fehler bei Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutzabschlüssen 

Bei der Montage sowie der Nutzung von Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutzabschlüssen werden häufig dieselben Fehler begangen. Diese beeinflussen die brandschutztechnischen Eigenschaften negativ oder machen die Brandschutztür bzw. Rauchschutztür gar komplett unwirksam. Betreiber und Monteure können anhand der folgenden kleinen Checkliste prüfen, ob ihnen diese Fehler unterlaufen sind: 

  • absenkbare Bodendichtung funktioniert nicht bzw. ist nicht richtig eingestellt 
  • Dichtungen fehlen
  • kein Profilzylinder in eine dafür vorgesehene Öffnung montiert
  • Brandschutztür oder Rauchschutztür ist nicht selbstschließend, evtl. weil verkeilt 
  • nicht zulässige Änderungen vorgenommen
  • Tür in nicht zulässiger Wand eingebaut 
  • Dübellaschen nicht verputzt
  • Zargenhohlraum nicht ordnungsgemäß gefüllt  

Hinweis: Das Verkeilen von Brandschutztüren ist vor allem in Gebäuden und Unternehmen mit regem Menschenverkehr anzutreffen. Das ist nicht nur verboten, sondern macht die Brandschutztür wirkungslos. Ist gewünscht, dass eine Feuerschutztür offen bleibt, sollten Feststellanlagen installiert werden. 

Einbau Brandschutztür – Video

Das Portal diybook zeigt im folgenden Video, was beim fachgerechten Einbau einer Brandschutztür zu beachten ist: 

Quelle: diybook, YouTube

Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Handbuch Brandschutzvorschriften“, energie-experten.org, jansentore.com 

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