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"Fachplaner oder Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz? – Unterschied und Ausbildung"


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Fachplaner oder Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz? – Unterschied und Ausbildung

© Benjamin LEFEBVRE – stock.adobe.com

Zum vorbeugenden Brandschutz gibt es einige Vorschriften, die bei der Planung von Neubauten und Sanierung von Bestandsgebäuden einzuhalten sind. Zuständig für die Umsetzung sind Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz. Doch wie unterscheiden sich diese Berufsbilder und wer kann diese Ausbildungen machen?

Sowohl Fachplaner als auch Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz müssen alle rechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zum (vorbeugenden) Brandschutz sehr gut kennen und benötigen zusätzlich Fachliteratur, auf die sie jederzeit auch vor Ort zugreifen können. Die mobile Fachbibliothek „Brandschutz-Edition“ bietet genau das. Sie beinhaltet alle notwendigen Informationen und praktische Umsetzungshilfen zum vorbeugenden Brandschutz, auf die sowohl online als auch offline zugegriffen werden kann.  

Fachplaner oder Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz – so unterscheiden sich ihre Aufgaben 

Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz  Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz 

Aufgaben 

  • Erstellung von Brandschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten für
    • Standard-/Regelbauten
    • Bestandsbauten
    • Sonderbauten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 
  • Ermittlung und Darstellung brandschutztechnischer Anforderungen 

Aufgaben

  • Erstellung von Brandschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten 
    • auch für komplexe Sonderbauten 
  • Gutachterliche Bewertung schwieriger  brandschutztechnischer Fragestellungen und Bestandssituationen 
  • Anwendung komplexer Nachweisverfahren (für Konzepterstellung)

Ergebnis

Fachplanung, die die gesetzlichen Vorgaben, bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und vorab definierte Schutzziele einhält.   

Ergebnis 

Fachplanung zum vorbeugenden Brandschutz, die auch Lösungen anbietet, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. 

Ausbildung zum Brandschutzfachplaner oder Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz 

Eine Ausbildung zum Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz kann gemäß DIvB Richtlinie 100 machen, wer 

  • ein technisch-wissenschaftliches Ingenieurstudium (z. B. im Bereich Architektur, Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Gebäudemanagement) absolviert hat oder
  • einen gleichwertigen technischen oder naturwissenschaftlichen Bildungsgang nachweisen kann oder 
  • die Eignung mindestens für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzt oder
  • einer anderen (für das Fachgebiet geeigneten Fachrichtung) gemäß Richtlinie 89/48/EWG angehört. 

Eine Ausbildung zum Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz können aber auch Personen absolvieren, die keinen Hochschulabschluss nachweisen können. Diese müssen

  • eine qualifizierte berufliche Ausbildung z. B. zum Meister oder Techniker im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe oder
  • eine zusätzliche anerkannte, facheinschlägige Weiterbildung zum vorbeugenden Brandschutz (z. B. Brandschutzfachkraft, Fachplaner für Brandmelde- oder automatische Löschanlagen) erfolgreich abgeschlossen haben. 

Voraussetzung für die Eignung abseits eines Hochschulabschlusses ist, dass diese Person mindestens fünf Jahre brandschutzbezogen tätig war und davon mindestens drei Jahre in der brandschutztechnischen Planung von Gebäuden, brandschutzrelevanten Anlagen oder einer vergleichbaren Tätigkeit. Letztere muss von der Zulassungskommission bewertet werden. 

Ausbildung zum Brandschutzsachverständigen 

Der Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz benötigt eine vertiefte Ausbildung, um seine Tätigkeit entsprechend seinem Aufgabengebiet ausführen zu können. Deshalb ist die Voraussetzung für die Ausbildung zum Sachverständigen eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Fachplaner sowie eine mindestens fünfjährige brandschutzbezogene Tätigkeit, die mindestens drei Jahre in der brandschutztechnischen Planung von Gebäuden, brandschutzrelevanten Anlagen oder einer vergleichbaren Tätigkeit ausgeführt wurde. 

Quelle: Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e. V. 

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vorbeugender Brandschutz

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