- Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?
- Neue Trinkwasserverordnung 2023
- Welche PFAS sind verboten?
- Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte
- Fazit: Falls allgemeines PFAS-Verbot, was dann?
- FAQ zum PFAS-Verbot
Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?
„PFAS“, „PFC“ oder „PFT“ sind eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in vielen Industrieprodukten, einschließlich Feuerlöschschäumen, verwendet werden. Sie sind bekannt für ihre Fähigkeit, Flammen effektiv zu unterdrücken, was sie zu einem bevorzugten Bestandteil in Löschmitteln gemacht hat. Allerdings haben Studien gezeigt, dass PFAS erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken bergen. Sie sind extrem langlebig, bauen sich in der Umwelt nicht ab und können sich in der Nahrungskette anreichern, was zu potenziellen Gesundheitsschäden für Menschen und Tiere führt.
→ Die perfluorierten und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) sowie Perfluoroctansäure (PFOA) sind Kohlenstoffmoleküle, bei denen mindestens ein Wasserstoffatom durch ein Fluoratom ersetzt wurde. Gängiger ist jedoch der Begriff der Fluortenside.
Das "PFAS-Verbot" ist eine Reaktion auf die Risiken derartiger chemischer Stoffgruppen. Es zielt darauf ab, die Verwendung dieser Substanzen zu beschränken und letztendlich zu verhindern, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der Auswahl und Anwendung von Löschmitteln.
PFAS-Gefahr und das drohende PFAS-Verbot
Berührungspunkte, bzw. Expositionsgefahr besteht bei Fluortensiden sowohl bei deren eigenen Herstellungsprozessen als auch der Herstellung z. B. schaumhaltiger Löschmittel. Darüber hinaus bestehen Expositionen auch bei der Nutzung PFAS-haltiger Substanzen sowie deren Entsorgung. Angesichts des möglichen PFAS-Verbots in der EU wird die Notwendigkeit, diese Risiken zu adressieren, noch dringlicher.
Neue Trinkwasserverordnung 2023
Bei strikter Auslegung der Trinkwasserverordnung dürfen Wassergemische, die in die Umwelt oder das Leitungsnetz eingespeist werden keinen höheren PFAS-Gehalt aufweisen als den maximalen PFAS-Grenzwert für Trinkwasser. Diese Regelung gewinnt im kontext des diskutierten PFAS-Verbots zusätzlich an Bedeutung.
Dabei handelt es sich jedoch um sog. Summenwerte, die „nur“ aus 20 genannten PFAS-Stoffen bestehen (de facto existieren mittlerweile bis zu 5.000 verschiedene PFAS). Der Grenzsummenwert beträgt hier laut TrinkwasserV 10µg/L. Aufgrund dieser repräsentativen Diskrepanz existiert zusätzlich noch ein PFAS-Gesamtwert, der bei 0,50 µg/L liegt.
Vor allem für behördliche Organisationen kann dies zur Herausforderung werden, da die in Mikrogramm gemessenen Grenzwerte dafür sorgen, dass Löschanlagen und Löschtanks zusätzlich ausgespült werden sollten, um jedwede Reste an PFAS zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden im Hinblick auf ein mögliches PFAS-Verbot noch dringlicher.
→ Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material. Ein umfassendes PFAS-Verbot würde bedeuten, dass diese Anlagen und Tanks umgerüstet oder ersetzt werden müssten.
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Welche PFAS sind verboten?
Die chemische Gruppe der PFAS ist in ihrer Gesamtheit bislang nicht verboten. Über die vergangenen 10 Jahre entwickelte sich das Verbot bestimmter Unterklassen (PFOS und PFOA) ständig weiter. In dessen Folge werden PFOS und PFOA bereits umfassend reguliert (POP-Verordnung, REACH-Verordnung). Allerdings zeichnet sich ein umfassendes PFAS-Verbot ab, das weitreichende Folgen haben könnte.
Auf europäischer Ebene sind bislang noch zwei weitere PFAS-Gruppen reguliert: PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und C9-C14 PFCA (perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen).
Grenzwerte für spezifische PFAS
Speziell bei PFOA oder einer ihrer kristallinen Verbindungen (Salze) ist die Höchstgrenze 0,025 mg/kg oder 0,025 mg/l. Bei etwaigen „Precursor-Substanzen“ (Vorläufersubstanzen) gilt ein Gesamtwert von maximal 1 mg/kg oder 1mg/l.
Die zulässigen Grenzwerte bei perfluorierten Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) orientieren sich an den PFOA-Werten mit ebenfalls 0,025 mg/kg und 0,025mg/l für die Summe ihrer Carbonsäuren sowie deren Salzen. Für C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe gelten 0,26 mg/kg und 0,26 mg/l.
Ausblick auf das PFAS-Verbot
Im Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag für ein umfassendes PFAS-Verbot. Dieses Verbot würde die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen betreffen. Es wird erwartet, dass das Verbot frühestens 2025 in Kraft treten könnte, wobei verschiedene Übergangsfristen und mögliche Ausnahmen diskutiert werden.
PFHxS-Verbot
Mit der EU-Verordnung 2023/1608 vom 30. Mai 2023 wird auch die Perfluorhexansulfosäure künftig reguliert. Zur gleichen Gattung gehören und unterliegen demnach dem PFHxS-Verbot auch:
PFNA | PFDA | PFUnDA | PFDoDA | PFTrDA | PFTeDA |
→ Zusätzlich bereitet die EU-Kommission derzeit eine Regulierung von PFHxA (Perfluorhexansäure, C6) vor (vgl. https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)
Substances of Very High Concerns – SVHC
Wie bereits beschrieben, sind bislang nur einzelne PFAS durch die EU, bzw. REACH- und CLP-Verordnung reguliert. Diese Einstufung als besonders besorgniserregende Stoffe ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenden PFAS-Verbots, da sie die Grundlage für weitere Regulierungen bildet. Damit einhergehend wurden neun Fluortenside als SVHC kategorisiert:
Ammonium Pentadecalfluoroktanoat (APFO), C8 | Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch |
Pentadecafluoroktansäure (PFOA), C8 | Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch |
Perfluornonan-1-säure (PFNA) und deren Salze, C9 | Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch |
Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und deren Salze, C10 | Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch |
Henicosalfluorundecansäure, C11 | Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar |
Tricosafluordodecansäure, C13 | Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar |
Pentacosafluortridecansäure, C13 | Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar |
Heptacosafluortetradecansäure, C14 | Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar |
Perfluorhexan-1-sulfonsäure (PFHxS) und deren Salze, C6 | Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar |
(Der Zusatz „C8“, „C9“ etc. spiegelt die Position des Fluoratoms im Kohlenstoffmolekül wider)
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Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte
Als Verantwortliche für die Sicherheit von Menschen und Eigentum stehen Brandschutzbeauftragte vor der Herausforderung, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und gleichzeitig die Effektivität des Brandschutzes zu gewährleisten. Das "PFAS-Verbot" erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der bestehenden Brandschutzstrategien und -materialien.
Wichtige PFAS-Verordnungen (Timeline)
- Richtlinie 2006/122/EG: Europaweite Regulierung von PFOS
- Verordnung (EU) 757/2010: „Stockholmer Übereinkommen“ → Streichung der PFOS-Regulierung via REACH-Verordnung
- Verordnung (EU) 2019/1021 „POP-Verordnung“: Betrifft PFOS und PFOA
- Verordnung (EU) 2021/1297 „C9-C14-PFCA-Verordnung“; Addendum der REACH-Verordnung
Anpassung und Innovation im Kontext des PFAS-Verbots
Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel erfordert nicht nur die Anpassung bestehender Praktiken, sondern auch die Bereitschaft, innovative Lösungen zu erkunden. Das bevorstehende PFAS-Verbot beschleunigt diesen Prozess und zwingt die Industrie zu schnellem Handeln. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Löschmittel hat bereits alternative Substanzen hervorgebracht, die sowohl effektiv in der Brandbekämpfung als auch sicher für die Umwelt sind. Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung, Auswahl und Implementierung dieser neuen Produkte.
Vorreiter für Umweltschutz und Sicherheit
Das Engagement für PFAS-freie Löschmittel positioniert Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte als Vorreiter im Bereich des umweltbewussten Brandschutzes. Angesichts des drohenden PFAS-Verbots wird diese Vorreiterrolle noch wichtiger. Es demonstriert eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit, die über die unmittelbaren Anforderungen des Brandschutzes hinausgeht. Diese Haltung kann nicht nur das Image einer Organisation verbessern, sondern auch als Beispiel für Best Practices in der Branche dienen.
Herausforderungen durch das PFAS-Verbot
→ Wichtig: Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material. Das bevorstehende PFAS-Verbot wird diese Situation drastisch ändern und erfordert umfassende Maßnahmen zur Umrüstung und Sanierung bestehender Anlagen.
Fazit: Falls absolutes PFAS-Verbot, was dann?
Das "PFAS-Verbot" in Löschmitteln ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung; es ist eine Chance, den Brandschutz neu zu definieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bietet es die Gelegenheit, an der Spitze dieser wichtigen Veränderung zu stehen, indem sie innovative Lösungen einführen, ihr Team schulen und eine Kultur der Sicherheit und Nachhaltigkeit fördern. Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Brandschutzes.
Eine Vorreiterrolle nahmen Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden im Januar 2023 ein und arbeiteten ein Dossier für ein Beschränkungsverfahren für PFAS aus und reichten es bei der European Chemicals Agency (ECHA) ein (s. Annex XV reporting format 040615 (europa.eu)). Darin wird eine grundsätzliche Einschränkung jeglicher Per- und Polyfluoralkyl-Substanzen gefordert. Denn die mittlerweile etwa 5.000 PFASs sind neben Löschmitteln auch in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Schmier- und Kühlmitteln, elektronischen Bestandteilen etc. zu finden.
Dem entgegenzuwirken solle, so das Dokument, die „PFAS-Emission“ auf ein Minimum beschränkt werden. Das spricht indirekt auch ein Problem an, dass sich vor allem bei Löschmitteln fand und findet: Regulierte PFAS werden durch nichtregulierte Fluortenside ausgetauscht. Dies ist nicht branchenspezifisch für Löschmitteln, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Industrie. Entsprechend wird dadurch der „Ausstoß“ der „gefährlichsten“ Fluortenside reduziert, aber die schiere Masse (das Dossier spricht von schätzungsweise 140.000 bis 310.000 t im Jahr 2020) an nach wie vor in die Um- und Lebenswelt eingebrachten Giftstoffen bleibt weiter bedenklich.
Was sollten Brandschutzbeauftrage mit Blick auf die Zukunft beachten?
Die Prüfung des Dossiers wurde von der ECHA am 25. September 2023 abgeschlossen. Zusätzlich wurden die PFAS-Regulierungen innerhalb der letzten Jahre stetig erweitert und verschärft. Ein nicht abwegiges Szenario könnte sein, dass PFAS innerhalb der nächsten Jahre gänzlich verboten werden. Jedoch wird das Ganze mit ziemlicher Sicherheit auf eine Summenbegrenzung samt Grenzwerte hinauslaufen, da diese Substanzen bereits stark verbreitet und selbst beim Austausch oder Ersetzen derartiger Gemische, Verbindungen etc. meist eine Restbelastung übrig bleibt.
Nichtsdestotrotz ist es für BSB ratsam bereits jetzt die Weichen für eine PFAS-freie Zukunft zu stellen. Viele Unternehmen arbeiten bereits an leistungsstarken Löschmitteln, die das Problem des PFAS-Verbots berücksichtigen.
FAQ zum PFAS-Verbot
1. Was ist der aktuelle Stand des PFAS-Verbots in der EU?
Das PFAS-Verbot in der EU wird aktiv vorangetrieben. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Anfang 2023 einen Vorschlag zur weitgehenden Beschränkung aller PFAS-Chemikalien vorgestellt. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob ein umfassendes Verbot oder eine schrittweise Einschränkung sinnvoller ist. Das Verbot wird voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten, vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung. Damit soll die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor diesen schwer abbaubaren und gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden.
2. Warum ist ein Verbot von PFAS in Löschschaum notwendig?
PFAS-haltige Löschschäume wurden lange für ihre Effektivität bei der Brandbekämpfung geschätzt, insbesondere bei Bränden von brennbaren Flüssigkeiten. Doch PFAS sind „forever chemicals“, die sich nicht zersetzen und eine hohe Toxizität aufweisen. Diese Chemikalien können das Grundwasser und Böden langfristig kontaminieren und stellen ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Aufgrund dieser Risiken hat die EU beschlossen, PFAS-Löschschäume schrittweise zu verbieten und durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen.
3. Zum PFOS-Verbot: Was ist PFOS, und warum wurde es schon früher verboten?
PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) ist eine Art von PFAS, die besonders lange in der Umwelt verbleibt und als hochtoxisch gilt. PFOS war in vielen Industriebereichen im Einsatz, u.a. in der Textil- und Papierbeschichtung und auch in einigen Löschschäumen. Aufgrund ihrer extremen Persistenz und den hohen Gesundheitsrisiken wurde die Verwendung von PFOS in der EU bereits im Jahr 2010 weitgehend verboten. Es gilt als eine der ersten PFAS-Chemikalien, die international eingeschränkt wurde.
4. Welche Alternativen gibt es zu PFAS in Löschschäumen?
Für die Brandbekämpfung gibt es mittlerweile PFAS-freie Alternativen, die weniger toxisch und umweltfreundlicher sind. Dazu zählen sogenannte Fluorfreie Schaum-Feuerlöschmittel (FFF). Diese Löschmittel sind auf Wasser- oder Silikonbasis entwickelt und erzielen eine vergleichbare Löschwirkung wie PFAS-haltige Produkte, ohne dass sie dieselben Risiken für die Umwelt und Gesundheit darstellen. Die Umstellung auf solche Alternativen wird in Europa gefördert und zunehmend in der Praxis umgesetzt.
5. Welche Gesundheitsrisiken bestehen durch PFAS?
PFAS stehen in Zusammenhang mit verschiedenen Gesundheitsproblemen. Zu den Risiken zählen eine erhöhte Gefahr für Krebserkrankungen, hormonelle Störungen, Leberschäden und Störungen des Immunsystems. Auch die Fruchtbarkeit und die Entwicklung von Föten können durch PFAS belastet sein. Die Langzeitwirkung ist besonders problematisch, da PFAS sich im menschlichen Körper und in der Umwelt kaum abbauen und daher potenziell jahrzehntelang negative Effekte auslösen können.
Quellen: „Feuerwehr 6/2023“, „REACH-Handbuch“, https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/-/pentadecafluoroktansaeure-pfoa, https://epfire.de/pfas-verbot-in-schaummittel, https://www.forum-verlag.com/blog-bs/schaumfeuerloescher, https://www.forum-verlag.com/blog-eu/trinkwasserverordnung, https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/fachtagungen/doc/pfas2021/regulierung_pfas.pdf, https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas, https://eur-lex.europa.eu/legal-content, https://www.umweltbundesamt.de/eu-beschraenkt-verwendung-weiterer-pfas