1. DSGVO: Einheitliche Regelungen zum Datenschutz können neue Märkte eröffnen
Momentan hat jeder EU-Mitgliedstaat eigene Datenschutzgesetze. Dies kann zum Hindernis werden, wenn Unternehmen neue Märkte erschließen wollen oder beim Abschluss von Geschäften unterschiedliche Standards erfüllen müssen. Oft sind zusätzliche Bürokratiekosten die Folge, weil Unternehmen eng mit örtlichen Behörden oder Rechtsexperten zusammenarbeiten müssen. Die DSGVO baut demnach Barrieren im grenzüberschreitenden Handel ab und sorgt für Wettbewerbsgleichheit für deutsche Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz.
2. Mit der DSGVO veraltete Prozesse optimieren
Die Umsetzung der DSGVO zwingt Unternehmen, vorhandene Prozesse zu überarbeiten und vielleicht sogar ganz neu zu denken. Zudem können alte Lasten, also Daten, die in Kundendatenbanken erfasst sind, aber nicht mehr benötigt werden, endlich aussortiert und endgültig gelöscht werden.
3. Das Thema IT-Sicherheit kommt mit der DSGVO endlich auf den Tisch
Hacker-Angriffe auf Unternehmen nehmen mit Fortschreiten der Digitalisierung immer weiter zu. Es wird also höchste Zeit, dass sich die Führungsebene eines Unternehmens ernsthaft mit dem Thema IT-Sicherheit auseinandersetzt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung gibt genug Anlass dazu. Die neuen Regelungen fordern nicht nur mehr Schutz für personenbezogene Daten, sondern fördern gleichzeitig präventives Handeln, indem z. B. Lücken im System geschlossen werden, um u. a. das Risiko durch Imageschäden oder Datendiebstahl zu reduzieren.
4. DSGVO bringt Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen
Unternehmen, die rechtzeitig reagieren und die Sicherheit der personenbezogenen Daten auf der Prioritätenliste ganz oben ansiedeln, können die Bindung zu ihren Kunden ausbauen oder neue Kunden gewinnen, gerade durch das Recht auf Datenportabilität – also das Recht, personenbezogene Daten zwischen Service-Providern zu übertragen – oder durch die vereinfachte Möglichkeit zur Expansion in andere EU-Mitgliedstaaten.
Denn die Verbraucher sind nun stark für das Thema Datenschutz sensibilisiert und werden dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dafür müssen Unternehmen allerdings nachweisen können, dass ihr softwarebasiertes Geschäftsmodell allen Regelungen der DGSVO gerecht wird.
5. DSGVO ermöglicht effektivere Marketingkampagnen
Wenn ein Unternehmen einen „sauberen und informativen“ Datenbestand aufbaut und anschließend auf richtig bzw. ausreichend analysierte Daten zugreifen kann (z. B. im Rahmen von Kundenkarten), lassen sich gezielte effektive Marketingkampagnen entwickeln. Auch die aktive Nutzung der DSGVO zur Ansprache von Kunden kann bei einer geschickten Aufbereitung dazu beitragen, dass sich diese besser verstanden fühlen.
6. DSGVO führt das One-Stop-Shop-Verfahren ein
Durch das neu eingeführte „One-Stop-Shop-Verfahren“ wird bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen für Unternehmen nur noch eine Aufsichtsbehörde zuständig sein, nämlich diejenige des Mitgliedstaates, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet. Ganz unabhängig davon, wo der Datenschutzverstoß passiert ist. Für Unternehmen, die eine oder mehrere unselbstständige Niederlassungen in der EU haben, ist also bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung nur die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder einzigen Niederlassung in der EU zuständig.
An diesen sechs Beispielen ist schon erkennbar, dass die v. a. von kleinen und mittleren Unternehmen gefürchtete DSGVO nicht nur einen enormen Erfüllungsaufwand mit sich bringt, sondern auch die Chance eröffnet, sich eine Vorreiterstellung auf dem Markt zu ergattern oder zumindest verstaubte Prozesse zu überdenken und so das eigene Unternehmen weiterzuentwickeln.
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Quellen: Drooms, boersenblatt.net, Die Wirtschaft Köln