Inhaltsverzeichnis
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Definition
- Was darf ich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten machen?
- Was darf eine EFKffT nicht?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie lange ist eine Qualifizierung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gültig?
- Bestellung mit fertigem Vordruck
- Rechtliche Vorgaben: DGUV Vorschrift 3 und weitere Regelungen
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Definition
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Abkürzung: EFKffT) bezeichnet eine elektrotechnische Zusatzausbildung, die Interessierte freiwillig und zusätzlich absolvieren. Meist nutzen Personen aus nicht elektrotechnischen Berufen diese Möglichkeit, z. B. Handwerker, um ihren Hauptberuf fachlich zu ergänzen. Auch wenn die Qualifikation als EFKffT freiwillig ist, gelten strenge rechtliche Vorgaben. Sie dürfen nur bestimmte elektrotechnische Arbeiten übernehmen, die zuvor in der Ausbildung und vom jeweiligen Unternehmer festgelegt werden – allerdings führen sie diese in eigener Fachverantwortung aus.
Da es sich um eine zusätzliche Qualifizierung handelt, ist besonders wichtig: Die EFKffT ist keine Elektrofachkraft (EFK) im rechtlichen Sinne. Die EFK besitzt ein umfangreiches Wissen sowie Erfahrung und übernimmt verschiedene Aufgaben im Betrieb (z. B. Planung, Instandhaltung und Prüfung von ortsfesten oder ortsveränderlichen elektrischen Anlagen). Im Gegensatz dazu darf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur gleichbleibende und sich wiederholende Elektroarbeiten ausführen. Sie hat demzufolge einen weniger verantwortungsvollen Aufgabenbereich und eine entsprechend weniger umfangreiche Qualifizierung als die EFK.
Daneben gibt es noch weitere Positionen in der Elektrotechnik, wie etwa:
Nähere Informationen zu den Unterschieden der verschiedenen Qualifikationsstufen zeigt der Beitrag „Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen“.
Was darf ich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten machen?
Eine EFKffT hat nur beschränkte Befugnisse im Betrieb. So darf sie selbstständig und in eigener Verantwortung nur solche Aufgaben übernehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Aufgaben sind gleichartig.
- Sie wiederholen sich regelmäßig.
- Der Unternehmer hat die Tätigkeiten im Vorfeld festgelegt.
Welche konkreten Arbeiten die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beherrschen muss, lernt sie in ihrer vorherigen Zusatzausbildung. Außerdem legt der Unternehmer in seiner Arbeitsanweisung fest, was die EFKffT im Betrieb machen darf.
Beispiele für typische Aufgaben
In der Praxis darf die Fachkraft häufig z. B. folgende Aufgaben übernehmen, wenn es gleichartige und sich wiederholenden Arbeiten sind, die vom Unternehmer schriftlich festgelegt wurden:
- Montage und Anschluss von Geräteanschlussdosen und elektrischen Geräten am Niederspannungsnetz
- Instandhaltung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel
- Installation elektrischer Anlagen in Möbeln
- Auswechseln von Leuchtmitteln, Schaltern, Steckdosen und Schmelzsicherungen
- Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Prüfung elektrischer Anlagen
- Eigenverantwortliche Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel (wenn in Ausbildung behandelt und in Arbeitsanweisung enthalten)
Des Weiteren sind nur Arbeiten erlaubt, die an Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC bzw. 1.500 V DC durchgeführt werden. Hierfür ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten meist so ausgebildet, dass sie in ihrer jeweiligen Arbeit selbstständig prüfen kann, wie wirksam dort eingesetzte elektrotechnische Schutzmaßnahmen sind.
Da die Aufgaben von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sind, muss der Unternehmer in der Bestellurkunde genau bestimmen, welche festgelegten Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln die EFKffT wahrnehmen darf.
Anhand der Arbeitsanweisung können sowohl der Arbeitgeber als auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten genau prüfen, welche Arbeiten die EFKffT ausführen darf und welche nicht. Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com |
Was darf eine EFKffT nicht?
Da die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Elektro einen fixen Aufgabenbereich hat, darf sie keine Maßnahmen einleiten, die über ihre zugeteilten Berechtigungen hinausgehen. Das hat vor allem den Grund, dass die EFKffT meist nicht die erforderliche Qualifizierung hat, um weitere Aufgaben zu übernehmen.
So sind z. B. folgende Tätigkeiten meist nicht erlaubt:
- Eigenverantwortliches Prüfen von elektrischen Anlagen bzw. komplexen Maschinen
- Arbeiten an nicht zuvor freigeschalteten/unter Spannung stehenden Anlagen
- Freischalten, Absichern und Bestimmen der ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen
→ Autorisierte EFK erforderlich - Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung ggü. einer euP
- Arbeiten an Anlagen mit Nennspannungen über 1.000 V AC bzw. 1.500 V DC
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten als solche arbeiten kann, müssen sowohl die Fachkraft auch als der Unternehmer, der sie beschäftigen will, bereits vor dem Einsatz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
Voraussetzungen EFKffT | Voraussetzungen Unternehmer |
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Achtung: In der Praxis gibt es immer wieder Ausbildungsangebote zur EFKffT, die lediglich die theoretischen Inhalte vermitteln. Die praktische Umsetzung und das Durchführen der abschließenden Prüfungen wird häufig auf den Betrieb übertragen.
Kann ein Hausmeister eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein?
Auch ein Hausmeister kann sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiterbilden. Damit ergänzt er jedoch nur seine hauptberuflichen Tätigkeiten und gilt nicht als vollwertige Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne.
Wer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausbilden?
Als Ausbilder kommen nur fachlich qualifizierte Personen in Frage. Das sind z. B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf oder Elektrofachkräfte. Sie prüfen im Rahmen der Ausbildung, ob die Teilnehmer alle erforderlichen Kompetenzen erhalten haben und ob sie in der Lage sind, die ihnen zugeteilten Aufgaben fachgerecht auszuführen.
Meist prüfen erfahrene Elektrofachkräfte mit Meistertitel o. Ä. die Eignung der EFKffT im Rahmen ihrer Zusatzausbildung. Besonders bei den praktischen Übungen und den abschließenden Prüfungen erkennen die erfahrenen Fachkräfte, ob die Kompetenzen der angehenden Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten ausreichen. Bild: © auremar – stock.adobe.com |
Wie lange ist eine Qualifizierung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gültig?
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine Nachschulung zu absolvieren. Dadurch gibt es auch keine begrenzte Dauer der Qualifikation. Dennoch sollte alle zwei bis drei Jahre eine Auffrischung erfolgen. Nur so stellt die EFKffT sicher, dass sie auf dem aktuellen Stand der Technik ist und neue Entwicklungen sowie Erkenntnisse in der täglichen Arbeit berücksichtigen kann.
Bestellung mit fertigem Vordruck
Die Bestellung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt schriftlich. Aus der Bestellung gehen die Aufgaben und Befugnisse der Fachkraft eindeutig hervor. Zudem ist die Unterschrift vom Unternehmer und der EFKffT notwendig. Letztere erhält im Anschluss eine Kopie der Bestellung.
In jedem Fall sollten folgende Punkte in der Beauftragung enthalten sein:
- Name, Straße sowie PLZ/Ort der Elektrofachkraft und des Auftraggebers
- Auflistung der Aufgaben, die die EFKffT ausführen darf (unter Beachtung der entsprechenden Arbeitsanweisungen)
- Bestätigung der Qualifikation und Kompetenzen:
- Ausbildung und Datum der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung
- Unterweisung über Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen
- Ort, Datum sowie Unterschrift von Unternehmen und Elektrofachkraft
Einen passenden Vordruck zur Bestellung einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten enthält „Die neue Elektrosicherheitsmappe“. Neben dieser Vorlage bietet die Mappe weitere praktische Muster und Dokumentationshilfen. Zudem gibt sie eine kompakte Übersicht zu relevanten rechtlichen Regelungen. Damit können Unternehmer die gesetzlichen Anforderungen an den sicheren Betrieb und die Prüfung elektrischer Anlagen einhalten.
Noch mehr Unterstützung bei der Elektroprüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Arbeitsmitteln gefragt? Hierfür gibt es „Das Prüfpaket Elektrische Geräte und Anlagen“. Es erklärt alle wichtigen Prüfabläufe sowie die dazugehörigen Grenz- und Richtwerte zur Elektroprüfung – gemäß der aktuellen DIN-Normen und Vorschriften.
Rechtliche Vorgaben: DGUV Vorschrift 3 und weitere Regelungen
Der Einsatz und die Anforderungen an eine EFKffT sind insbesondere in den Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 geregelt. Auf deren Grundlage muss die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Ebenfalls wichtig ist der DGUV Grundsatz 303-001. Er geht genauer auf die Rahmenbedingungen zur Ausbildung der EFKffT ein, wofür er die Ausbildungskriterien i. S. d. Durchführungsanleitung der DGUV Vorschrift 3 konkretisiert. Dazu kommt die DGUV Information 203-050: Sie kommentiert die UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und erläutern den fachgerechten Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten.
Auf der Suche nach einer passenden Weiterbildung im Bereich Elektrosicherheit und Elektrotechnik? Die AKADEMIE HERKERT bietet interessante Fortbildungsangebote, z. B.:
- „Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ (Seminar, Dauer: 2 Tage)
- „Erwerb der Qualifikation zur Prüfung Elektrischer Arbeitsmittel“ (Seminar, Dauer: 2 Tage)
- „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel“ (Seminar, Dauer: 1 Tag)
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Quellen: „Die neue Elektrosicherheitsmappe“, „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, „Handbuch Prüfung elektrischer Maschinen“