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"Repowering von Solaranlagen und EEG: "Modul weg, Leistung weg?""


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Repowering von Solaranlagen und EEG: "Modul weg, Leistung weg?"

© Svyatoslav Lypynskyy – stock.adobe.com

Der Begriff Repowering ist vielen bereits im Zusammenhang mit der Windkraft bekannt. Dabei werden bestehende Windenergieanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Das geht auch mit Solarmodulen. Wer jedoch seine vorhandene Einspeisevergütung nicht riskieren will, muss sich an strenge Vorgaben halten.

Repowering von Solaranlagen: Mehr Leistung durch neue Solarmodule 

Im Zusammenhang mit Solaranlagen beschreibt der Begriff Repowering das Ersetzen von veralteten Solarmodulen durch neue Module mit höherer Leistung. Dadurch soll die Leistung der Photovoltaik-Anlage verbessert werden, was wiederum wirtschaftliche Vorteile für den Anlagenbetreiber mit sich bringt. 

Das bedeutet aber nicht, dass Anlagenbetreiber nun x-beliebig leistungsschwache Module austauschen und weiterhin die für die alten Module geltende EEG-Vergütung kassieren können. Vielmehr ist dieser Austausch an Bedingungen geknüpft, die unbedingt eingehalten werden müssen. Denn wollen PV-Anlagen-Betreiber ihre EEG-Vergütung nicht gefährden, muss das zu tauschende Modul 

  1. einen technischen Defekt aufweisen oder 
  2. abhandengekommen sein. 

Dagegen sieht es eher kritisch aus, wenn das Modul ausgetauscht werden soll, weil die Leistung nachgelassen hat. Hier muss nochmals zwischen einer üblichen und einer unüblichen Degradation unterschieden werden. Nur Letztere gilt als EEG-unschädlich. 

Hinweis: Werden Solarmodule ausgetauscht, ohne die EEG-rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, kann das den Betreiber die EEG-Vergütung kosten – auch rückwirkend

Repowering und EEG: Bei Anlagenerweiterung gilt neue EEG-Vergütung  

Da die EEG-Vergütung an die Voraussetzung geknüpft ist, dass ein Modul verbaut und zur erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage vorhanden ist, verliert das Modul, das ausgetauscht wird, erst einmal die EEG-Vergütung. Damit der Anspruch nicht entfällt, muss das Modul wie oben beschrieben defekt oder abhandengekommen sein.

Die Anlage darf zudem nicht erweitert werden. Die für das alte Modul geltende EEG-Vergütung ist somit auch gefährdet, wenn die PV-Anlage nach der Installation des neuen Moduls mehr Leistung erbringt. Denn wird eine PV-Anlage erweitert, unterliegt diese der zur Zeit der Installation geltenden EEG-Vergütung und nicht mehr der vielleicht attraktiveren Einspeisevergütung für das alte Modul.  

Es ist deshalb nur zu empfehlen, vor dem Austausch eines Solarmoduls zu dokumentieren, warum das Modul ausgetauscht werden soll. Um unvorhergesehene Konsequenzen einschätzen zu können, sollte zudem der zuständige Netzbetreiber vorab informiert werden. 

Weitere Kriterien und Hinweise auf technische Besonderheiten für EEG-unschädliches Repowering von Photovoltaik-Anlagen sowie anschauliche Beispiele aus der Praxis finden Elektrofachkräfte im "Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen", das alle Informationen zur Errichtung, Änderung und dem Betrieb von Solar-Anlagen bietet. 

Quelle: "Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen"

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