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"Was gilt als Agri-PV und wo ist sie erlaubt? Voraussetzungen und Förderung"


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Was gilt als Agri-PV und wo ist sie erlaubt? Voraussetzungen und Förderung

© Joe P – stock.adobe.com

In den letzten Jahren hat sich die Integration von Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben zu einem viel diskutierten Thema entwickelt. Vielerorts „schmücken“ großflächige Photovoltaikanlagen (FFA) bereits die ländlichen Regionen. Vor allem seit der EEG-Novelle 2023 kommt aber gerade die sog. Agri-PV (oder Agrivoltaik) ins Gespräch. Denn diese erlaubt eine gleichzeitige 85-prozentige Nutzung der Felder. In diesem Beitrag werden wir die wichtigsten Aspekte von Agri-PV beleuchten – welche Voraussetzungen, Anwendungsmöglichkeiten und Förderungen gibt es?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was gilt als Agri-PV? – eine Definition
  2. Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit einer Agri-PV-Anlage
  3. Vorteile von Agri-PV
  4. Nachteile von Agri-PV
  5. Wirtschaftlichkeit von Agri-PV gefördert
  6. Fazit

Was gilt als Agri-PV? – eine Definition

Agri-PV steht für Agrivoltaik oder für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Aber anders als bei herkömmlichen Freiflächen-Solaranlagen (FFA) handelt es sich bei Agri-PV um die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen und sekundärer Solarstromproduktion. D. h. damit per Definition eine Agri-PV-Anlage vorliegt, muss stets die simultane Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung vorliegen.

Rechtlich handelt es sich bei Agri-PV-Anlagen um einen Sonderfall von PV-Freiflächenanlagen, wobei die Flächen dezidiert als „Agri-PV-Flächen“ geplant und ausgewiesen werden müssen. Grundsätzlich greift aber bei allen derartigen landwirtschaftlichen Anlagen § 3 Nr. 22 EEG 2023, wonach eine "Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist" unter PV-Freiflächenanlagen fällt.

Wo ist Agri-PV erlaubt?

Generell auf allen landwirtschaftlichen Freiflächen, aber: Bis zur EEG-Novelle 2023 musste für jede Anlage eine separate Baugenehmigung beantragt werden – nun ist das für die erstmals im Gesetz benannten Agri-PV-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 2,5 ha nicht mehr zwingend notwendig.

Was zudem in der Praxis bislang wegfällt, ist eine objektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung, da Photovoltaikanlagen per se als nicht umweltschädlich eingestuft werden. Dennoch muss bei Planung und Umsetzung einer Freiflächen-, bzw. Agri-Photovoltaikanlage das Credo der „größtmöglichen Schonung“ Berücksichtigung finden. D. h., dass Außenflächen, für die kein Bebauungsplan vorliegt, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig bebaut werden sollten. Der entsprechende Passus (§ 35 Abs. 5 BauGB) wird hinsichtlich seiner Wirksamkeit in Bezug auf PV-Außenanlagen oft diskutiert. Gerade weil PV-Freiflächenanlagen und Agrivoltaik nicht unter die sog. privilegierten Vorhaben im Rahmen einer Außenbebauung fallen, ist deren Errichtung teils nicht unproblematisch.

Zulässig sind Agri-PV-Anlagen nur deswegen, weil eine vorliegende Nutzung eines anderen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1-5 BauGB privilegierten Vorhabens im Außenbereich (Landwirtschaft) vorliegt. Damit sind Agri-PV-Anlagen gemäß Baurecht ein unselbständiger Teil eines privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. In den meisten Fällen scheitert das Zulassungsverfahren aber daran, dass eine entsprechende Anlage keinen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen wird (BauGB § 35 Rn. 19). Auch mit in Betracht gezogen wird dabei die Größe und die Beeinflussung des Landschaftsbildes der einzelnen PV-Anlage.

Wichtig: Nach § 35 BauGB sind Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 2,5 ha baurechtlich privilegiert, d. h. für deren Errichtung muss kein Bebauungsplan vorliegen, jedoch eine Erklärung über den geografisch-funktionalen Zusammenhang zu einem Landwirtschaftsbetrieb, Forstbetrieb oder Gartenbaubetrieb (vgl. hierzu agrarheute).

Mindestens 85 Prozent

Landwirtschaftliche Flächen werden gemäß GAP-Verordnung bezuschusst. Förderfähig sind nur Agri-PV-Flächen, deren (landwirtschaftlich) nutzbare Fläche nicht weniger als 85% beträgt.

Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit einer Agri-PV-Anlage

  • Baugenehmigung für Anlagen mit einer Flächengröße von über 2,5 ha
  • Geeignete Flächen: Landwirtschaftliche Betriebe sollten über ausreichend große und unverschattete Flächen verfügen, um Photovoltaikanlagen effizient zu installieren.
  • Netzanbindung: Eine stabile Netzanbindung ist entscheidend, um den erzeugten Strom effektiv nutzen oder verkaufen zu können. Es müssen dabei Einheitenzertifikate gemäß VDE-AR-N 4110 bereitgestellt werden.
  • Finanzierung: Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmöglichkeiten oder Förderprogrammen kann die Investitionskosten erheblich beeinflussen.

→ Die DIN SPEC 91434 regelt seit 2021 alle Anforderungen an die "Agrarvoltaik".

Hochaufgeständerte oder bodennahe Agri-PV

Jeder kennt sie, da sie vielerorts inzwischen die Landschaft prägen – die Rede ist von bodennahen PV-Anlagen, die sich über mehrere Hektar Feld ausbreiten. Eine mögliche Agri-Variation des Ganzen sind dabei separate und einzelne Reihen von PV-Modulen. Dies ermöglicht den gleichzeitigen Anbau von Kulturpflanzen und verbessert die Flächennutzungsleistung. Im Gegensatz zu hochaufgeständerten Agri-PV-Anlagen bleibt das Maß an Verschattung dabei sehr gering – zusätzlich gibt es bereits Modelle, die gleichzeitig die Bewässerungseffizienz der bewirtschafteten Pflanzflächen erhöhen, indem die Module auch als "Regenrinne" dienen. 

Die angesprochenen hochaufgeständerten PV-Anlagen werden hingegen oft in Obst- und Gemüseplantagen eingesetzt, da sie entweder zwischen den Bäumen und Spalieren oder als ein Wärmedach über den Gemüsepflanzen agieren. Vor allem bei Letzteren stellen die Agri-PV-Anlagen einen Ersatz für Plastikfolien und Schutznetze dar und leisten auch unter diesem Gesichtspunkt einen erhöhten Beitrag zum Klimaschutz.

Gleich welche PV-Anlage es letztendlich werden soll, bei Aufbau, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur sollten stets die aktuellen Normen und technischen Vorgaben beachtet werden. Dadurch garantieren Sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Rendite. Mit dem „Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen“ erhalten sie Handlungsempfehlungen und fertige Umsetzungshilfen und Nachweisdokumente. Mit dem „Handbuch Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen“ erfahren Sie, welche Anlage zu Ihren Bedürfnissen passt und wie sie sich am schnellsten amortisiert.

Wie teuer ist eine Agri-PV-Anlage?

Agrarheute beziffert die Kosten für eine Installation einer vertikalen, bodennahen Anlage auf zwischen 700 bis 800 Euro/kWp.

Vorteile von Agri-PV

  • Effiziente Flächennutzung: Eine der offensichtlichsten Stärken von Agri-PV ist die effiziente Nutzung von Flächen. Solarpaneele werden auf Feldern installiert, ohne die landwirtschaftliche Produktion deutlich zu beeinträchtigen (85-Prozent-Regel). Dies ermöglicht eine Doppelnutzung der Fläche.
  • Einkommensdiversifizierung: Die Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben kann eine zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte schaffen. Sie können den erzeugten Strom verkaufen oder selbst nutzen, was die finanzielle Stabilität des Betriebs verbessern kann. Jedoch ist es de facto so, dass meist nicht die Landwirte selbst, sondern die Hersteller der Agri-PV-Anlagen diese auch betreiben. Die Landwirte hingegen verpachten ihnen i.d.R. die Fläche für zwischen 1.000 Euro/ha bis 2.500 Euro/ha (abhängig vom aktuellen Strompreis)
  • Umweltvorteile: Agri-PV trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei, da es saubere Energie erzeugt. Dies ist ein positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz in der Landwirtschaft. Auch werden Nutzflächen dadurch nicht wie bei FFA für die Landwirtschaft nutzlos gemacht, sondern können weiterhin bestellt werden.

Nachteile von Agri-PV

  • Hohe Anfangsinvestitionen: Die Installation von Agri-Photovoltaikanlagen erfordert teils hohe Kapitalinvestitionen und ist meist teurer als bei herkömmlichen Anlagen.
  • Landnutzungskonflikte: Die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen zwischen Nahrungsmittelproduktion und erneuerbarer Energieerzeugung kann zu Konflikten führen. Die Frage, ob Ackerland – wenn auch im Falle von Agri-PV nur in geringem Maße – für die Solarenergiegewinnung genutzt werden soll, ist oft umstritten
  • Abhängigkeit von Wetterbedingungen: Die Effizienz von Solaranlagen ist stark von den Wetterbedingungen abhängig. Bei schlechtem Wetter oder in Regionen mit begrenztem Sonnenschein kann die Energieproduktion stark schwanken.

Wirtschaftlichkeit von Agri-PV gefördert

Kurz gesagt: Ja. Dabei werden einzelne Teilbereiche der Photovoltaikanlagen staatlich unterstützt. Dazu gehören:

  • Einspeisevergütung: Landwirte bzw. Betreiber bekommen einen festen Preis für den in das Netz eingespeisten Strom. Dies kann die Rentabilität von Agri-PV-Projekten erhöhen.
  • Förderprogramme: Regierungsprogramme und Subventionen können die Installation von Agri-PV-Anlagen unterstützen, indem sie finanzielle Anreize bieten und die Anfangsinvestitionen reduzieren.

Fazit

Insgesamt bietet Agri-PV eine vielversprechende Möglichkeit zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und zur Einkommensdiversifizierung für Landwirte. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionskosten und Landnutzungskonflikten erfordern jedoch sorgfältige Planung und die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Mit der richtigen Unterstützung durch Förderprogramme und die passende Standortwahl kann Agri-PV eine nachhaltige Zukunft für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung bieten.

Quellen: Agri-Photovoltaik: Solarstrom und Gemüse (Agri-PV) - Fraunhofer ISE, BMEL - Klimaschutz - Agri-Photovoltaik, Erste Schritte zu Agri-Photovoltaik: Baurechtlich künftig privilegiert | agrarheute.com

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