Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Welche European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verpflichtend?"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Welche European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verpflichtend?

© Wanan – stock.adobe.com

Nachhaltige Unternehmensführung ist schon länger nicht nur Alleinstellungsmerkmal oder Wettbewerbsvorteil, sondern spätestens mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen einer bestimmten Größe Pflicht. Aber wie sieht es mit den am 31. Juli 2023 eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aus? Sind bestimmte Bereiche der ESRS für Unternehmen auch verpflichtend? Wenn ja, in welchem Umfang und für welche?

Inhaltsverzeichnis

  1. Ursache und Hintergrund für die ESRS
  2. Warum sind die ESRS wichtig?
  3. Inhalte der European Sustainability Reporting Standards
  4. Besteht eine Umsetzungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
  5. Ab wann besitzen die ESRS Gültigkeit und für welche Unternehmen?
  6. Fazit: Nutzen und Ziel der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Ursache und Hintergrund für die ESRS

Die Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen: Investoren, Kunden und die Gesellschaft verlangen zunehmend nach transparenter und aussagekräftiger Berichterstattung über die sozialen und ökologischen Betriebs- und Wirkungsweisen von Unternehmen. In diesem Zusammenhang spielen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine entscheidende Rolle. Diese Standards sind darauf ausgerichtet, eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zu ermöglichen und somit eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Europa voranzutreiben.

Warum sind die ESRS wichtig?

Transparenz und Vergleichbarkeit: Die ESRS fördern eine einheitliche Berichterstattung über Nachhaltigkeitskriterien.

Vertrauen und Glaubwürdigkeit: Unternehmen, die nach den ESRS berichten, demonstrieren ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Dies stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Interessengruppen (Stakeholdern).

Risikomanagement: Durch die systematische Offenlegung von ESG-Risiken (Umweltrisiken, soziale Risiken, Governance-Risiken) können Unternehmen frühzeitig potenzielle Probleme erkennen und bewältigen, was langfristig zur Stabilität des Geschäftsbetriebs beiträgt.

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Nachhaltigkeit ist ein Treiber für Innovation. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern, können neue Märkte erschließen, ihre Markenreputation stärken und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Die ESR-Standards beinhalten umfassende umwelttechnische, sozial- und verwaltungsrechtliche Aspekte. Sie befassen sich gezielt mit dem Klimawandel, der Biodiversität und den Menschenrechten.

Inhalte der European Sustainability Reporting Standards

Am 31. Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine sog. Delegated Regulation, um die Direktive 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) hinsichtlich der ESRS zu erweitern. Hintergrund ist die Erweiterung der Corporate Sutainability Reporting Directive (CSRD – 2022/2464). Das bedeutet, dass künftig alle unter die CSRD fallenden Unternehmen die ESRS adaptieren und darüber hinaus folgende kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kennzahlen und Hintergrundinformationen angeben müssen:

  • Kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstandes, Business-Models und Strategie
  • Zeitplan zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen
  • Überblick über die Verantwortung der Geschäftsführung in Bezug auf diese Nachhaltigkeitsthemen
  • Informationen über existierende Anreize zum nachhaltigen Wirtschaften
  • Kurze Beschreibung über die Qualitätsmanagementvorkehrungen zur nachhaltigen Zielerreichung
  • Mögliche Auswirkungen der Nachhaltigkeitsmaßnahmen und deren Wertschöpfungsketten
  • Aktionsplan im Falle von negativen Nebenwirkungen
  • Risikobewertung des individuellen nachhaltigen Handelns
  • Erklärung aller genannten Kennzahlen

Diese ESRS-Informationen sollen stets wie folgt gegliedert werden:

Gliederung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2: Allgemeine Auskunft
  • ESRS E 1: Klimawandel
  • ESRS E2: Umweltverschmutzung
  • ESRS E3: Wasserressourcen
  • ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5: Resourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • ESRS S1: Eigene Belegschaft
  • ESRS S2: Wertschöpfungskette
  • ESRS S3: Betroffene Kommunen
  • ESRS S4: (End-)Verbraucher
  • ESRS G1: Geschäftsgebaren

(Quelle: ANNEX I European Sustainability Reporting Standards – ESRS)

Neben diesen Kennzahlen, die es den staatlichen Verwaltungs- und Kontrollinstanzen vereinfachen sollen, nachvollziehen zu können, welche Maßnahmen zu welcher Zeit und mit welcher Wirkung geplant und durchgeführt wurden, muss das Ganze darüber hinaus von höchstmöglicher Qualität sein. Zu diesem Ziel formulieren die ESRS folgende Qualitätsmerkmale:

Checkliste zur Anfertigung eines CSRD-Reports mitthilfe ESRS
 ❏ Erreichen des Qualitätstandards nach Artikel 29b (2) 2013/34/EU
 ❏ Vermeidung von zu hohem Verwaltungsaufwand innerhalb des eigenen Unternehmens
 ❏ Das CSR-Reporting beinhaltet alle notwenndigen Informationen über Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte und Regierungsvorgaben
 ❏ Ausbilick, Rückblick, qualitative und quantiative Informationen, die notwendig für die erfolgreiche Etablierung der ESRS sind.
 ❏ Welche Probleme können bei der Informationserhebung von ausgelagerten Prozessen auftreten?
 ❏ Die Datenerhebung innerhalb von KMUs muss steht mit der EU-DSGVO in Einklang stattfinden

→ Weitere Einzelheiten zu Compliance-Vorgängen etc. finden sich in der offiziellen EU-Verordnung.

Besteht eine Umsetzungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESRS sind kein starres Regelwerk, sondern ein flexibles System, das sich an die sich wandelnden Gegebenheiten anpasst. Unternehmen werden ermutigt, relevante Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und darüber zu berichten, wie diese ihre langfristige Performance und die Umwelt beeinflussen. Dieser Ansatz ermöglicht eine maßgeschneiderte Berichterstattung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Geschäftsmodellen gerecht wird.

Am 31. Juli 2023 beschloss die Europäische Kommission die verpflichtende Einführung der ESRS für alle Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Hintergrund dafür war, dass bislang zu wenig Fortschritt in Sachen European Green Deal erreicht wurde. Gleichzeitig unterlagen Unternehmen bislang keiner einheitlichen Berichterstattung, was zu geringer Transparenz und schwieriger Vergleichbarkeit führte.

→ Bei Unklarheiten zur Ein- und Durchführung von Nachhaltigkeitsreportings sollte auf die technische Beratung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zurückgegriffen werden. 

Ausnahmen für entsprechende KMU

Wenn ein Unternehmen nach eigenständiger Bewertung entscheidet, dass der Klimawandel kein "materielles Thema" für die eigenen Unternehmensziele und Arbeitsweisen ist und deshalb kein ESRS-Report notwendig sei, muss eine detaillierte Erklärung an die nationale Verwaltungsbehörde eingereicht werden. 
Bei zusätzlicher Einschätzung einzelner durch die Sustainable Finance Disclosre Regulation (SFDR) geforderter Benchmarks oder Kennzahlen als nicht notwendig für die eigene Nachhaltigkeitsberichtserstattung, muss genauestens belegt werden, warum dies so sei. 

Darüber hinaus ist es Firmen mit weniger als 750 Mitarbeitern im ersten Jahr nach der Einführung der ESRS möglich, die Scope-3-GHG-Emissionen (indirekte Emissionen aus der Erzeugung von gekauftem Strom, Dampf, Wärme oder Kühlung) sowie die detaillierten Angaben über die eigene Belegschaft vorerst weglassen (mehr dazu hier, S. 7.) – Gleiches gilt für folgende Informationen:

  • Mögliche finanzielle Auswirkungen aufgrund von nicht klima- und umweltbezogenen Einflüssen.
  • Datensatz zur eigenen Belegschaft (Sozialversicherung, Gleichstellung, Krankenversicherung, Work-Life-Balance)

Staatliche Unterstützung

Unter dem Stichwort "Phasing-in" beschreibt die Erklärung zur Umsetzung der ESRS die Unterstützung von Unternehmen durch die EFRAG. Dabei soll vor allem kleineren Unternehmen, die zum ersten Mal mit Nachhaltigkeitsberichterstattung konfrontiert sind, geholfen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die "sustainability reporting requirements" vorhanden sind und die ESRS problemlos eingeführt werden können.

Um Ihnen das „Green-Reporting“ und die Umsetzung der CSRD zu erleichtern beinhaltet „Digitale Vorlagensammlung Nachhaltigkeitsberichterstattung“ vorgefertigte Arbeitshilfen basierend auf dem aktuellen rechtlichen Stand. So gelingt die Umsetzung im eigenen Unternehmen problemlos und nachhaltig.

Ab wann besitzen die ESRS Gültigkeit und für welche Unternehmen?

Die ESRS-Verordnung wird bis Ende August an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat übergeben. Diesen beiden Rechtsorganen steht in der Folge ein Prüfzeitraum von zwei Monaten zu, der bei Bedarf um weitere zwei Monate verlängert werden könnte. Auf den ESRS-Inhalt haben beide zwar keinen Einfluss mehr, jedoch könnte die Verordnung abgelehnt werden.

Laut der ESRS-Verordnung sollten folgende Unternehmen in bestimmten Zeiträumen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen:

  • Alle Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen sowie alle großen nicht-EU Firmen mit mehr als 500 Angestellten (Finanzjahr 2024 mit erstem Nachhaltigkeitsreporting in 2025)
  • Alle übrigen großen Unternehmen (250+ Angestellte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz) sollten für das Finanzjahr 2025 die ESRS-Vorgaben einführen und den Bericht 2026 veröffentlichen
  • KMU können sich dafür entscheiden, erst 2026 mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beginnen – es besteht eine Karenzphase bis 2028.

(Vgl. hierzu „Häufige gestellte Fragen – ESRS“)

Fazit: Nutzen und Ziel der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein wegweisender Schritt hin zur nachhaltigeren Unternehmensberichterstattung in Europa. Sie fördern Transparenz, Vergleichbarkeit und Verantwortlichkeit und tragen somit zur Entwicklung einer nachhaltigeren Wirtschaft bei. Unternehmen, die sich an den ESRS orientieren, können nicht nur ihre Risiken besser managen, sondern auch ihre Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit maximieren. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit zunehmend im Fokus steht, werden die ESRS zweifellos eine Schlüsselrolle in der Zukunft der Unternehmensberichterstattung spielen.

Quelle: The Commission adopts the European Sustainability Reporting Standards (europa.eu)

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Energie und Umwelt erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.