Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Krankenhaustransparenzgesetz?
- Aktueller Stand und Inkrafttreten
- Was beinhaltet das Krankenhaustransparenzgesetz?
- Kritik am Krankenhaustransparenzgesetz
- Fazit: Was ändert sich mit dem Krankenhaustransparenzgesetz?
Was ist das Krankenhaustransparenzgesetz?
Das Krankenhaustransparenzgesetz ist ein Artikelgesetz, das die Einrichtungen zu mehr Transparenz bzgl. interner Daten verpflichtet. Das betrifft z. B. ihre angebotenen Leistungen, die Anzahl des Personals und erworbene Qualitätssiegel. Diese Daten werden ab dem 1. Mai 2024 in einem speziellen Online-Verzeichnis (sog. Krankenhaus-Atlas) angelegt, das die Öffentlichkeit über die Qualität und angebotenen Leistungen der Krankenhäuser informiert. Zudem sind Liquiditätshilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro geplant. Mit diesen Maßnahmen will die Gesetzgebung die stationäre Versorgung in Deutschland verbessern.
Hierfür werden durch das Krankenhaustransparenzgesetz folgende Gesetze geändert:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Krankenhausentgeltgesetz
- Sozialgerichtsgesetz
Insgesamt ist das Krankenhaustransparenzgesetz Teil der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform. Zu ihren Zielen gehört u. a. die Optimierung der Behandlungsqualität. Hierfür wurde das Krankenhaustransparenzgesetz entwickelt.
Krankenhaustransparenzgesetz: Aktueller Stand und Inkrafttreten
Das Krankenhaustransparenzgesetz trat am 28. März 2024 in Kraft, einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.). Zuvor musste der Vermittlungsausschuss ein Kompromissvorschlag erzielen, da dieser im November 2023 von den Ländern einberufen wurde. Damals kritisierten sie die fehlenden finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser und einen potenziellen Eingriff in die Planungshoheit der Krankenhausplanung.
Am 21. Februar 2024 konnte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erreichen, dem der Bundesrat am 22. März 2024 zustimmte. Dabei wurde weder der ursprüngliche Gesetzentwurf noch die Beschlussempfehlung geändert. Allerdings sorgte eine Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), in der er u. a. mehr finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser ankündigte, für eine entsprechende Einigung.
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Was beinhaltet das Krankenhaustransparenzgesetz?
Der folgende Abschnitt fasst die wichtigsten Neuerungen des Krankenhaustransparenzgesetzes zusammen.
Online-Verzeichnis zur Krankenhausbehandlung
Die wohl größte Neuerung im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes ist die Implementierung eines Online-Transparenzverzeichnisses für Krankenhausbehandlungen ab dem 1. Mai 2024.
Hier müssen die Einrichtungen insbesondere folgende Informationen bekannt geben:
- Fallzahl der bis zum 30. September 2024 erbrachten Leistungen (gegliedert nach Fachabteilungen)
- Fallzahl der erbrachten Leistungen ab dem 1. Oktober 2024 aufgeteilt in folgende Leistungsgruppen (Anhang 1):
Nummer | Leistungsgruppe | Nummer | Leistungsgruppe |
Internistische Leistungsgruppen | Weitere Leistungsgruppen | ||
1 | Allgemeine Innere Medizin | 35 | Augenheilkunde |
2 | Komplexe Endokrinologie und Diabetologie | 36 | Haut- und Geschlechtskrankheiten |
3 | Infektiologie | 37 | MKG |
4 | Komplexe Gastroenterologie | 38 | Urologie |
5 | Komplexe Nephrologie | 39 | Allgemeine Frauenheilkunde |
6 | Komplexe Pneumologie | 40 | Ovarial-CA |
7 | Komplexe Rheumatologie | 41 | Senologie |
8 | Stammzelltransplantation | 42 | Geburten |
9 | Leukämie und Lymphome | 43 | Perinataler Schwerpunkt |
10 | EPU/Ablation | 44 | Perinatalzentrum Level 1 |
11 | Interventionelle Kardiologie | 45 | Perinatalzentrum Level 2 |
12 | Kardiale Devices | 46 | Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin |
13 | Minimalinvasive Herzklappenintervention | 47 | Spezielle Kinder- und Jugendmedizin |
Chirurgische Leistungsgruppen | 48 | Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Stammzelltransplantation) | |
14 | Allgemeine Chirurgie | 49 | Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Leukämie und Lymphome) |
15 | Kinder- und Jugendchirurgie | 50 | HNO |
16 | Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie | 51 | Cochleaimplantate |
17 | Plastische und Rekonstruktive Chirurgie | 52 | Neurochirurgie |
18 | Bauchaortenaneurysma | 53 | Allgemeine Neurologie |
19 | Carotis operativ/interventionell | 54 | Stroke Unit |
20 | Komplexe periphere arterielle Gefäße | 55 | Neuro-Frühreha (NNF, Phase B) |
21 | Herzchirurgie | 56 | Geriatrie |
22 | Herzchirurgie – Kinder und Jugendliche | 57 | Palliativmedizin |
23 | Endoprothetik Hüfte | 58 | Darmtransplantation |
24 | Endoprothetik Knie | 59 | Herztransplantation |
25 | Revision Hüftendoprothese | 60 | Lebertransplantation |
26 | Revision Knieendprothese | 61 | Lungentransplantation |
27 | Spezielle Traumatologie | 62 | Nierentransplantation |
28 | Wirbelsäuleneingriffe | 63 | Pankreastransplantation |
29 | Thoraxchirurgie | 64 | Intensivmedizin |
30 | Bariatrische Chirurgie | 65 | Notfallmedizin |
31 | Lebereingriffe | ||
32 | Ösophaguseingriffe | ||
33 | Pankreaseingriffe | ||
34 | Tiefe Rektumeingriffe |
- Zugeordnete Versorgungsstufe:
Versorgungsstufe | Leistungsspektrum |
Level 3U |
|
Level 3 |
|
Level 2 |
|
Level 1n |
|
Level F |
|
Level 1i |
|
- Personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang
- Bisherige Erfahrung mit und Komplikationen bei medizinischen Eingriffen
- Patientenrelevante Ergebnisse der Maßnahmen zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (§ 136 Abs. 1S. 1 SGB V)
- Erhaltene Zertifikate und Qualitätssiegel des Krankenhausträgers über die stationäre Versorgung (z. B. von Krebszentren)
- Stufe der Notfallversorgung nach dem im SGB V gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Mit diesen Daten sollen sich Patientinnen und Patienten schneller und umfassender über die Behandlungsqualität der einzelnen Krankenhäuser in ihrer Nähe informieren können. Für die Erstellung des Verzeichnisses sind vorrangig das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen verantwortlich.
Finanzhilfen für Krankenhäuser
Ein weiterer Bestandteil des Krankenhaustransparenzgesetzes sind kurzfristige Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser in Höhe von sechs Milliarden Euro. Sie sollen u. a. dabei helfen, eine Reform zur Vergütung von Krankenhäusern einzuleiten. Zudem kündigte die Regierung in einer gesonderten Protokollerklärung an, den Landesbasisfallwert verbessern zu wollen.
Hinzu kommt ein von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angedachter Transformationsfonds, für den von 2025 bis 2035 insgesamt 50 Milliarden Euro vorgesehen sind – zu einer Hälfte finanziert vom Bund über den Gesundheitsfonds als Geldsammel- und Verteilstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und zur anderen Hälfte von den Ländern.
Allerdings stoßen die geplanten Änderungen nicht nur auf positive Resonanz.
Kritik am Krankenhaustransparenzgesetz
Das verabschiedete Krankenhaustransparenzgesetz sorgt sowohl für Zustimmung als auch für Kritik. So bemängelt etwa Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), dass die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft mit dem angekündigten Transformationsfonds möglicherweise zu erheblichen Teilen von der GKV und somit den Mitgliedern und Arbeitgebern aufgebracht werden sollen. Das würde wiederum zu weiteren Beitragssatzanhebungen führen, da nur ein Teil der Bevölkerung die Gesamtlasten zu tragen hätte.
Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), Minister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten, erklärt, dass erst weitere finanzielle Hilfen vonseiten des Bundes erforderlich sein, bevor ein Transparenzverzeichnis starten könne. Er befürchtet zusätzliche Bürokratie, die durch das Krankenhaustransparenzgesetz entstünde.
Fazit: Was ändert sich mit dem Krankenhaustransparenzgesetz?
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz wird erstmals ein bundesweites, digitales Verzeichnis eingeführt, das die Behandlungsqualität aller Krankenhäuser in Deutschland offenlegen soll. Dazu müssen die Krankenhäuser entsprechende Daten übermitteln und fortlaufend aktualisieren. Die Gesetzgebung erhofft sich hiervon mehr Transparenz und eine grundlegende Verbesserung der stationären Versorgung.
Gleichzeitig sollen den Krankenhäusern zusätzliche Finanzhilfen bei der Bewältigung steigender Gehälter und anderer Kosten helfen. Gerade hier gibt es jedoch von einigen Seiten Kritik, gerade mit Blick auf die geplante Krankenhausreform und den umfangreichen Transformationsfonds.
Daher ist es wichtig, dass sich Krankenhäuser und andere Verantwortliche im Gesundheitswesen über relevante gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden halten. Außerdem sollten sie aufgrund der Informationspflichten noch stärker an ihrem Qualitätsmanagement arbeiten, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Quellen: BGBl. 2024 I Nr. 105 vom 27.03.2024, aerzteblatt.de, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Bundesministerium für Gesundheit (BMG)