Hygienische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in VDI 6022 Blatt 1 enthalten
Die hygienischen Anforderungen an Lüftungsanlagen werden derzeit durch zwei Regelwerke bestimmt: die VDI 6022-1 (Januar 2018) und die DIN EN 15780 (Januar 2012). Während die DIN EN 15780 „Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen“ ergänzend zur VDI 6022-1 Anforderungen und Verfahren an die Aufrechterhaltung der Sauberkeit von Luftleitungsanlagen definiert, sind in der VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ u. a. auch Hygieneinspektionen verpflichtend vorgeschrieben.
Hygieneinspektion von RLT-Anlagen nach VDI 6022
RLT-Anlagen mit „Nichtwohnungslüftungsgeräten“ i. S. d. Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 oder Geräte mit Be- oder Entfeuchtungsfunktion unterliegen den in der VDI 6022 Blatt 1 geregelten Intervallen sowie Zuständigkeiten von Hygieneinspektionen. Das sind die Inhalte:
Hygiene-Erstinspektion
Die Erstinspektion ist regelmäßig nach der Fertigstellung der RLT-Anlage sowie beim Wechsel des Betreibers bzw. Eigentümers durchzuführen. Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet:
- Inhaltliche Darstellung der regelmäßig durchzuführenden Wiederholungs-Hygieneinspektion
- Festlegung und Markierung der Stellen, an denen die Probe für die Hygienekontrollen bzw. -inspektionen entnommen wird.
- Überprüfung der Umsetzung aller Anforderungen der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung
Das Ergebnis der Hygieneinspektion muss unbedingt dokumentiert sowie schriftlich dem Betreiber der RLT-Anlage mitgeteilt werden. Dieses Schreiben sollte zudem eine Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen enthalten.
Wiederholungs-Hygieneinspektion
Die Wiederholungs-Hygieneinspektion muss durch Fachpersonal in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:
- RLT-Anlagen mit zentraler Luftbefeuchtung: alle 2 Jahre
- RLT-Anlagen ohne zentrale Luftbefeuchtung: alle 3 Jahre
Die Wiederholungs-Hygieneinspektion umfasst min. folgende Tätigkeiten:
- Begehung der RLT-Zentrale einschließlich aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume
- Messung physikalischer Klimaparameter (nach VDI 6022 Blatt 3)
- Bestimmung des Verschmutzungsgrads der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte (g/m²)
- Bestimmung des Gesamtkeimgehalts sowie der Konzentration an Legionellen im Umlaufwasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
- Untersuchungen mit Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel- und Hefepilze, Bakterien), evtl. ist auch eine Luftkeimzahlbestimmung durchzuführen
- Bei Verdacht auf Schadstoffe ist auch eine Probenahme und Analyse von Luft oder Staub erforderlich. Der Termin für eine erforderliche Nachinspektion ist je nach Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen.
Hinweis: Wird die Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen vernachlässigt, ist das nicht nur hinsichtlich der hygienischen Aspekte kritisch zu betrachten, sondern auch aus Gründen des Energieverbrauchs. (juse)
Quelle: „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach VDI 6022“