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"VDI 6022: Hygieneinspektion von RLT-Anlagen"


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VDI 6022: Hygieneinspektion von RLT-Anlagen

Von der Planung bis zur Instandhaltung unterliegen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) den Anforderungen der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Welche Vorgaben das Regelwerk an die Hygieneinspektion macht, lesen Sie in diesem Beitrag.

Hygienische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in VDI 6022 Blatt 1 enthalten 

Die hygienischen Anforderungen an Lüftungsanlagen werden derzeit durch zwei Regelwerke bestimmt: die VDI 6022-1 (Januar 2018) und die DIN EN 15780 (Januar 2012). Während die DIN EN 15780 „Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen“ ergänzend zur VDI 6022-1 Anforderungen und Verfahren an die Aufrechterhaltung der Sauberkeit von Luftleitungsanlagen definiert, sind in der VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ u. a. auch Hygieneinspektionen verpflichtend vorgeschrieben

Hygieneinspektion von RLT-Anlagen nach VDI 6022

RLT-Anlagen mit „Nichtwohnungslüftungsgeräten“ i. S. d. Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 oder Geräte mit Be- oder Entfeuchtungsfunktion unterliegen den in der VDI 6022 Blatt 1 geregelten Intervallen sowie Zuständigkeiten von Hygieneinspektionen. Das sind die Inhalte: 

Hygiene-Erstinspektion 

Die Erstinspektion ist regelmäßig nach der Fertigstellung der RLT-Anlage sowie beim Wechsel des Betreibers bzw. Eigentümers durchzuführen. Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet: 

  • Inhaltliche Darstellung der regelmäßig durchzuführenden Wiederholungs-Hygieneinspektion 
  • Festlegung und Markierung der Stellen, an denen die Probe für die Hygienekontrollen bzw. -inspektionen entnommen wird.
  • Überprüfung der Umsetzung aller Anforderungen der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung 

Das Ergebnis der Hygieneinspektion muss unbedingt dokumentiert sowie schriftlich dem Betreiber der RLT-Anlage mitgeteilt werden. Dieses Schreiben sollte zudem eine Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen enthalten. 

Wiederholungs-Hygieneinspektion 

Die Wiederholungs-Hygieneinspektion muss durch Fachpersonal in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:

  • RLT-Anlagen mit zentraler Luftbefeuchtung: alle 2 Jahre
  • RLT-Anlagen ohne zentrale Luftbefeuchtung: alle 3 Jahre

Die Wiederholungs-Hygieneinspektion umfasst min. folgende Tätigkeiten:

  • Begehung der RLT-Zentrale einschließlich aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume
  • Messung physikalischer Klimaparameter (nach VDI 6022 Blatt 3)
  • Bestimmung des Verschmutzungsgrads der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte (g/m²)
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehalts sowie der Konzentration an Legionellen im Umlaufwasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
  • Untersuchungen mit Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel- und Hefepilze, Bakterien), evtl. ist auch eine Luftkeimzahlbestimmung durchzuführen
  • Bei Verdacht auf Schadstoffe ist auch eine Probenahme und Analyse von Luft oder Staub erforderlich. Der Termin für eine erforderliche Nachinspektion ist je nach Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen.

Hinweis: Wird die Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen vernachlässigt, ist das nicht nur hinsichtlich der hygienischen Aspekte kritisch zu betrachten, sondern auch aus Gründen des Energieverbrauchs. (juse)

Quelle: „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach VDI 6022“  

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Schlagwörter

VDI 6022 RLT-Anlagen Lüftung

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