Unterweisungen in der Pflege sind Pflicht
Pflegefachkräfte haben vorrangig das Wohl ihrer Patienten im Blick, dennoch müssen sie auch ihre eigene Gesundheit schützen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes kennen. Der Arbeitgeber bzw. die Leitung der (Pflege-) Einrichtung ist verpflichtet, seine Beschäftigten für potenzielle Gefährdungen zu sensibilisieren und entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Das geschieht in Form von Unterweisungen, die den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz in der Pflege gewährleisten.
Die Verpflichtung Beschäftigte regelmäßig und wiederkehrend zu unterweisen, ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsschutzgesetz, das auch für Einrichtungen in der Pflege und deren Unterweisungen gilt. Welchen grundsätzlichen Anforderungen Sicherheitsunterweisungen folgen, zeigt der Beitrag „Sicherheitsunterweisung – So kommen Unternehmer ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach“.
In der Regel übernimmt die bzw. der direkte Vorgesetzte oder eine speziell hierfür ernannte dritte Person die Durchführung der Unterweisung in der Pflege. Ob diese als Präsenzveranstaltung stattfindet oder als Online-Unterweisung ist (Pflege-) Einrichtungen freigestellt. Wichtig ist nur: Sollte eine Online-Unterweisung die erste Wahl sein, müssen Verantwortliche sicherstellen, dass jede Pflegefachkraft technisch genug versiert ist und die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Passende Unterweisung finden
Vorgefertigte Unterweisungen für die Pflege und das Gesundheitswesen erleichtern Verantwortlichen für den Arbeitsschutz die Vorbereitung und Durchführung. Bei uns können Sie Unterweisungen zu fünf Themenbereichen auf DVD erwerben, die fester Bestandteil von Unterweisungen in der Pflege sind.
Zu den Themen der Unterweisungs-DVDs gehören folgende Bereiche:
- „Hygiene und Infektionsschutz“
- „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
- „Erste Hilfe und Reanimation“
- „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“
- „Brandschutz für das Gesundheitswesen“
Wann Unterweisungen durchführen?
Wann Unterweisungen (in der Pflege) durchzuführen sind, ergibt sich aus folgenden Gegebenheiten:
- vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
- mindestens ein Mal im Jahr (jährliche Wiederholungsunterweisung)
- bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
- bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
Für minderjährige Personen schreibt das Arbeitsschutzgesetz zudem gesonderte Erstunterweisungen vor, da diese noch einem besonderen Schutz unterliegen.
Themen für Unterweisungen in der Pflege
Die konkreten Themen für Unterweisungen in der Pflege ergeben sich aus den entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen. Stellt z. B. der bzw. die Sicherheitsbeauftragte oder die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person fest, dass bei einer bestimmten Tätigkeit der Rücken besonders belastet wird, muss die Rückengesundheit ein Thema in der Unterweisung sein.
Die Nähe und der Kontakt zu infizierten Menschen ist in (Pflege-) Einrichtungen zudem immer ein Thema. Es müssen demnach Unterweisungen stattfinden z. B zu:
- Hygiene
- Schutz vor Infektionen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Vorgehen bei Nadelstichverletzungen
In Gesundheitsberufen haben Beschäftigte außerdem Kontakt mit bestimmten Stoffen oder sind äußeren Einwirkungen ausgesetzt. Sie sollten also unterwiesen werden im
- Umgang mit biologischen Stoffen (nach BiostoffV).
- Umgang mit Gefahrstoffen (nach GefStoffV).
- Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen (z. B. Röntgenanlagen).
Es gibt auch Unterweisungsthemen, die für jede Tätigkeit regelmäßig relevant sind. Dazu gehören:
- Brandschutz-Unterweisung
- Datenschutz-Unterweisung
- Unterweisungen zu unspezifischen Themen wie Ausrutschen, Stoßen, Hinfallen oder auch zu Wegeunfällen
- Unterweisungen zum richtigen Verhalten bei Unfällen und Notfällen
Lange Arbeitszeiten, Wechselschichten und die ständige Konfrontation mit dem Tod führen bei Fachkräften im Gesundheitswesen außerdem vermehrt zu außergewöhnlichen psychischen Belastungen. (Pflege-) Einrichtungen sollten die psychische Gesundheit von Pflegekräften deshalb nicht unterschätzen und zum regelmäßigen Unterweisungsthema machen.
Einen ersten Anstoß, wie Arbeitgeber psychische Belastungen erkennen und Maßnahmen definieren, zeigt der Beitrag „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung und mögliche Maßnahmen“.
Fertige Unterweisungen und Kurz-Schulungen
Auf der Suche nach einsatzfertigen Unterweisungen für Ihre Beschäftigten? Die digitalen Kurz-Schulungen der QM-PRAXIS-Lernplattform geben in jeweils 20 Minuten einen Überblick über wichtige Pflegethemen. Hierzu gehören z. B. folgende Bereiche:
- Erste Hilfe und Reanimation
- Erste Hilfe und Notfallorganisation
- Hygiene und Infektionsschutz
- Datenschutz und Schweigepflicht
Hier können Sie sich einen Ausschnitt aus der Unterweisung zur Reanimation ansehen:
Und hier erhalten Sie einen Einblick in die Unterweisung zur Ersten Hilfe:
Neugierig geworden? Dann stöbern Sie jetzt auf der QM-PRAXIS-Lernplattform und finden Ihre passende Unterweisung.
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Beispiel für Pflege-Unterweisung: Unterweisung in Händehygiene
Richtige Händehygiene trägt besonders in Einrichtungen des Gesundheitswesens enorm dazu bei, die Verbreitung von Krankheitserregern einzudämmen. Um also nicht nur Beschäftigte, sondern auch Patienten zu schützen, müssen Verantwortliche für den Gesundheits- und Arbeitsschutz regelmäßig Unterweisungen zur Händehygiene anbieten. Diese Unterweisung könnte z. B. folgende Bestandteile beinhalten:
- Richtige Händehygiene: Händedesinfektion und Händewaschen
- Hautpflege und Hautschutz
Unterweisung zur Händehygiene: Händedesinfektion
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Desinfektion von Händen die Haut mehr schädigt als das Waschen – vorausgesetzt es wird ein geeignetes Desinfektionsmittel verwendet. Händedesinfektion ist in (Pflege-) Einrichtungen oder Krankenhäusern enorm wichtig, um vor allem nosokomiale Infektionen zu vermeiden bzw. die Infektionskette zu unterbinden.
Wann Hände desinfizieren?
- vor Patientenkontakt
- vor aseptischen Tätigkeiten
- nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
- nach Patientenkontakt
- nach Kontakt mit der direkten Patientenumgebung
Diese allgemeinen Indikationen lassen sich noch weiter auf bestimmte Tätigkeiten herunterbrechen:
- vor invasiven Maßnahmen (unabhängig vom Tragen von Schutzhandschuhen)
- vor Kontakt zu besonders infektionsgefährdeten Patienten
- bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr
- vor und nach Kontakt mit Wunden oder Einstichstellen
- nach dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten
- nach dem Kontakt mit Patienten mit multiresistenten Erregern
- nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe
- nach dem Patientenkontakt bei der Visite
- vor und nach dem Dienst
- nach der Toilettenbenutzung
Wie Hände desinfizieren?
- Hände komplett mit Desinfektionsmittel benetzen
- Erforderliche Einwirkzeit (i. d. R. 30 Sekunden) strikt einhalten
- Auf die Konzentration achten, Desinfektionsmittel nicht verdünnt anwenden
- Die Hände sollten trocken sein
- Duft- und farbstofffreies Desinfektionsmittel nutzen
Die korrekte individuelle Einreibetechnik ist entscheidend für die Wirksamkeit – sonst bleiben Hautstellen unerreicht.
- Handfläche auf Handfläche
- Mit der rechten Handfläche über den linken Handrücken und umgekehrt mit der linken Handfläche über den rechten Handrücken
- Finger spreizen und verschränken
- Außenseite der Finger auf die gegenüberliegende Handfläche legen und mit verschränkten Fingern reiben
- Linken und rechten Daumen einreiben
- Geschlossene Fingerkuppen in die rechte bzw. die linke Handfläche reiben
Unterweisung zur Händehygiene: Händewaschen
Zu häufiges Händewaschen kann die Hände sehr stark beanspruchen. Deswegen sollten Pflegefachkräfte darauf achten, ihre Hände nicht unnötig zu waschen.
Wann Hände waschen?
- vor Arbeitsbeginn
- nach Arbeitsende
- bei sichtbarer Verschmutzung
- vor der Essenszubereitung
- vor dem Verteilen des Essens
- nach der Toilettennutzung
Wie Hände waschen?
- Kein heißes Wasser verwenden.
- Alkali- und seifenfreie Waschlotion verwenden.
- pH-neutrale Waschlotion verwenden.
- Waschlotion nach dem Einseifen gründlich abwaschen. Es dürfen keine Seifenreste auf der Haut bleiben.
- Gründlich abtrocknen – Fingerzwischenräume nicht vergessen.
- Abtrocknen immer mit Einmaltüchern.
Ein ausführliches Schulungsvideo zur Händehygiene, das alle für die Pflege und das Gesundheitswesen wichtigen Aspekte beinhaltet, enthält die DVD „Hygiene und Infektionsschutz“.
Hautpflege und Hautschutz
Sowohl das Händewaschen als auch die Händedesinfektion beanspruchen die Haut. Es können sich kleine Risse oder Schuppen auf der Haut bilden, die ein Eintrittstor für Bakterien und Viren bilden. Deshalb ist Hautpflege unerlässlich für Pflegefachkräfte. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Hautschutzplan auszuhängen, an dem sich Beschäftigte jederzeit orientieren können.
Wie Hautpflege gelingt und wie ein Hautschutzplan aussehen kann, zeigt ausführlich der Beitrag „Hautschutzplan – Grundlagen zum Hautschutz und Muster“.
Quellen: Unterweisungs-DVD „Hygiene und Infektionsschutz“, BGW