Inhaltsverzeichnis
- Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe
- Kriterien auf Nachhaltigkeit in der Beschaffung abstimmen
- Strategische und nachhaltige Beschaffung: Beispiele
- Öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland rechtssicher umsetzen
Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe
Die Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird auch als strategische Beschaffung bezeichnet. Dabei nehmen Kommunen und öffentliche Verwaltungen eine Vorbildfunktion für nachhaltige Beschaffung ein. Sie können entsprechende Vorgaben bereits in der Ausschreibung integrieren.
Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Auf welche Art beschafft wird, hängt vom finanziellen Rahmen des Auftrags ab. Denn grundsätzlich wird bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland nach sogenannten Schwellenwerten unterschieden:
- Werden diese beim Auftragswert überschritten, muss die Auftragsausschreibung EU-weit erfolgen.
- Bei Werten unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Vergabe innerstaatlich.
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt, das nächstes Mal gelten ab dem 01.01.2022 geänderte Werte. Näheres hierzu enthält der Beitrag „Schwellenwerte: Vergabe nach EU-Schwellenwerten ab 2022“.
Arten von Kriterien für nachhaltige Beschaffung
In beiden Fällen der Vergabe öffentlicher Aufträge (nach Bundes- und EU-Recht) sind Nachhaltigkeitskriterien bindend. Relevante Entscheidungskriterien können sein:
Aus EU-Recht in nationales Recht übertragen
Zunächst spielten die Nachhaltigkeitskriterien nur bei der Anwendung des EU-Vergaberechts und erst seit dem Jahr 1999 eine Rolle. Später wurde die Rechtsgrundlage in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2004/18/EG führte zur Vergabe öffentlicher Aufträge erstmals Umwelteigenschaften auf.
Begründet wurde dies mit der Rolle, die öffentliche Auftraggeber einnehmen im Hinblick auf
- Umweltschutz,
- Förderung nachhaltiger Entwicklung,
- Preis-Leistungs-Verhältnis.
Im Jahr 2014 wurden diese Vorgaben durch die Richtlinie 2014/24/EU abgelöst bzw. erneuert. Die aktuell konsolidierte Fassung wurde mit dem Herausgabedatum 01.01.2020 überarbeitet. Weitere Rechtsgrundlagen zum Vergaberecht listet das Bundeskartellamt auf seiner Website auf.
Kriterien auf Nachhaltigkeit in der Beschaffung abstimmen
Zum einen sind alle relevanten Aspekte der Wirtschaftlichkeit bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Zum anderen sind geeignete Kriterien nachhaltiger Beschaffung einzubeziehen. Das geschieht z. B. über Eignungskriterien oder Mindestanforderungen.
Daher müssen Kommunen und Auftraggeber folgende Aspekte beachten:
- Die gewünschten Kriterien sind mit Nachweismöglichkeiten im Voraus zu definieren. Sie müssen außerdem im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand stehen.
- Die Nachhaltigkeitskriterien sind in die Ausschreibung selbst zu integrieren.
- Die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte sind im Vergabeverfahren angemessen einzubeziehen.
Anforderungen in den Ausschreibungen gewährleisten eine nachhaltige Beschaffung
Die Vergabe öffentlicher Aufträge für Gebäude folgt der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Im Sinne der nachhaltigen Beschaffung bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten im neuen Vergaberecht, die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen. Bild: © Wasan – stock.adobe.com |
Bei der öffentlichen Ausschreibung ist u. a. die Vergabeverordnung (VgV) zu berücksichtigen. Diese gilt bundesweit und ist für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich anzuwenden. Bleibt die finanziellen Aufwände unterhalb der im GWB definierten Schwellenwerte, so greift je nach Bundesland
- entweder die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL)
- oder die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Nach diesen Regelungen haben Kommunen verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen in der strategischen Beschaffung zu präzisieren, z. B. für Aufträge im öffentlichen Einkauf. Diese verschiedenen Bestandteile sind unterschiedlich gewichtet. Je nach Formulierung ermöglichen sie Vergleich und Bewertung von ausgewählten Unternehmen und ihrer Angebote.
Eignungskriterien
Bei den Eignungskriterien geht es um die berufliche und technische Leistungsfähigkeit aufseiten des Anbieters. Im Sinne der nachhaltigen Beschaffung können folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Betrieblicher Umweltschutz
- Nachhaltige Umweltverträglichkeit von Produkten und Prozessen
Entsprechende Nachweise des Anbieters, z. B. mithilfe von Zertifizierungen
Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung
Die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung bieten besonders viele Möglichkeiten im Hinblick auf Kriterien nachhaltiger Beschaffung. Kommunen können entsprechende Anforderungen integrieren, sofern diese im Verhältnis stehen zu:
- Auftragsgegenstand
- Wert des Auftrags
- Beschaffungsziele
- Möglichkeiten des Nachweises
Gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Verhältnismäßigkeit bilden die Grundsätze der Vergabe nach § 97 GWB.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien ermöglichen einen messbaren Vergleich von Angeboten, etwa anhand eines Punktesystems. Damit lassen sich die Anforderungen und weitere Punkte abwägen, wenn ein Angebot die vorgegebenen Nachhaltigkeitskriterien nicht im gleichen Maße erfüllt.
Eine Auswahl relevanter Zuschlagskriterien zur Vergabe öffentlicher Aufträge sind:
- Qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien
- Kosten, z. B anhand des Lebenszyklus einer Leistung nach § 59 VgV
- Leistungsniveau der Energieeffizienz nach § 67 VgV
Hier sind ggf. Sonderregelungen zu berücksichtigen. Ein Beispiel ist etwa die nachhaltige Beschaffung von Straßenfahrzeugen durch öffentliche Institutionen, etwa für den kommunalen Bauhof.
Ausführungsbedingungen
Öffentliche Auftraggeber können in den Ausführungsbedingungen verpflichtende Kriterien für die Umsetzung festlegen. Zusätzlich zu anderen Anforderungen wie zum Mindestlohn können relevante Nachhaltigkeitskriterien sein:
- umweltbezogen
- sozial
- innovativ
- beschäftigungspolitisch
Als ein Vorabnachweis dient i. d. R. eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Ausführungskriterien. Die Kommune bzw. der Auftraggeber muss sie jedoch während der Ausführung selbst kontrollieren.
Nachhaltigkeit im deutschen Vergaberecht einfach erklärt
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen können Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien definieren. Sie sind wesentliche Bestandteile der strategischen Beschaffung. Die Kommunen oder Auftraggeber müssen die Kriterien in einem Konzept erarbeiten.
Das Konzept sollte folgende Punkte enthalten:
- Definition der entsprechenden Aspekte
- Abgestimmte Inhalte auf interne Vorgaben und weitere Ziele des Auftraggebers
- Zuweisung der Aspekte der Eignungsanforderungen, Ausführungsbedingungen oder Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien
Strategische und nachhaltige Beschaffung: Beispiele
Die sozialen Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe konzentrieren sich auf die ausführenden Mitarbeitenden. Neben der gezielten Schulung sind Gesundheitsschutz und Diversität im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung besonders wichtig. Bild: © anatoliy_gleb – stock.adobe.com |
Im Sinne der strategischen Beschaffung erfüllen Nachhaltigkeitskriterien nicht nur ethische Entscheidungen im Vergaberecht. Auch wirtschaftliche Motivationen können mit nachhaltigen Aspekten der strategischen Beschaffung übereinstimmen. Ein Beispiel ist das Vermeiden von Sicherheitsrisiken oder unnötigen Mehrkosten.
Soziale Aspekte in der nachhaltigen Beschaffung
Im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien bietet es sich an, soziale Aspekte in den Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen anzuführen. Gesetzlich regelt das § 97 Abs. 3 GWB.
Relevante Aspekte sind dabei:
- Arbeitsbedingungen, z. B. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden
- Integration von Angehörigen sozial schwacher Personengruppen
- Sorgfältige Schulung der Arbeitskräfte im Hinblick auf erforderliche Fähigkeiten
Geeignete Nachweise für soziale Aspekte in der nachhaltigen Beschaffung sind:
- Gütezeichen → Geeignetes Tool: „Gütezeichen-Finder“ des Kompass Nachhaltigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung der sozialen Nachhaltigkeitskriterien
Nachhaltigkeitskriterien für Anlagen zur Außenbeleuchtung
Für Beleuchtungen im öffentlichen Außenbereich gelten verschiedene Vorgaben und Normen. Zentral sind die Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2. Ziel ist die optimale Kombination aus Energieeffizienz und Bedingungserfüllung.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Anlagen
- eine möglichst niedrigen Beleuchtungsklasse aufweisen und
- die Anforderungen durch die jeweilige Beleuchtungssituation erfüllen.
Entsprechende Nachweise liefern u. a. technische Zertifizierungen.
Öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland rechtssicher umsetzen
Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt in Deutschland und der EU klaren Vorschriften. Doch insbesondere Kommunen und öffentliche Verwaltungen stehen in der Verantwortung, ihre Möglichkeiten einer nachhaltigen Beschaffung nutzen.
Verantwortliche benötigen aktuelle Referenzwerke und klare Handlungsempfehlungen, sodass sie
- den Überblick über die verschiedenen Vorgaben und Richtlinien behalten,
- zusätzliche, für ihren Bereich spezifische Anforderungen genau erfüllen sowie
- wirtschaftliche und Nachhaltigkeitskriterien sinnvoll verbinden können.
Alle wichtigen Grundlagen vereint das Handbuch „Das neue Vergaberecht“. Darin enthalten sind alle aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen. Damit haben erhalten Auftraggeber und Kommunen:
- Praxisorientierte Kommentierungen zu vergaberechtlichen Regelungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das Vergabeverfahren
- Eine Sammlung relevanter Gesetze und Verordnungen
Einen Sonderfall in der öffentlichen Beschaffung stellen Bauhöfe dar. Dort sind spezielle Zusatzregelungen und Ausnahmen zu beachten. Mit dem Buch „Vergaberecht für kommunale Bauhöfe“ behalten Bauhof-Verantwortliche den Überblick über alle wichtigen Vorgaben. Hierfür beinhaltet das Buch:
- Alle relevanten rechtlichen Bestimmungen für die Beschaffung im kommunalen Bereich
- Spezifischen Anforderungen an die Geräte und Leistungen des Bauhofs
- Praxisnahen Erläuterungen zu Leistungsverzeichnissen
Es wird immer wichtiger, dass Verantwortliche in der strategischen Beschaffung alle relevanten Nachhaltigkeitskriterien einhalten.
Quellen: „Vergaberecht für kommunale Bauhöfe“, „Das neue Vergaberecht“