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"Änderungen des Onlinezugangsgesetz: OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0), ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung der digitalen Verwaltung?"


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Änderungen des Onlinezugangsgesetz: OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0), ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung der digitalen Verwaltung?

© Deemerwha studio – stock.adobe.com

Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung der deutschen Verwaltung und stellt die Antwort auf das bislang nicht erfolgreich umgesetzte Onlinezugangsgesetz. Ursprünglich im Jahr 2017 eingeführt, stellte dieses die Grundlage für die digitale Transformation öffentlicher Dienste dar. Mit der kürzlich stattgefundenen Zustimmung des Bundesrates am 14. Juni 2024 zum OZGÄndG (auch bekannt als OZG 2.0) wird dieser Prozess weiter vorangetrieben.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ziele und Schwerpunkte des OZG 2.0
  2. Umsetzung und Standards
  3. Kontextualisierung des Onlinezugangsänderungsgesetz – zu wenig, zu langsam?
  4. Auf welchen Inhalten baut das OZG-Änderungsgesetz auf? Die wichtigsten Komponenten des OZG
  5. Vorteile des Onlinezugangsgesetzes
  6. FAQ

Ziele und Schwerpunkte des OZG 2.0

Das Hauptziel des OZGÄndG ist es, die Verwaltung für Bürger und Unternehmen durch benutzerfreundliche, sichere und jederzeit zugängliche digitale Angebote zu modernisieren. Zu den zentralen Initiativen des Gesetzes gehören:

1. Einführung der DeutschlandID

Eine Weiterentwicklung der BundID zu einer umfassenden DeutschlandID ermöglicht es Bürgern, sich deutschlandweit für elektronische Verwaltungsleistungen zu identifizieren. Diese ID wird auch ein integriertes Postfach enthalten, das eine vollständig digitale Kommunikation mit Behörden ermöglicht.

2. Once-Only-Prinzip

Durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips wird die "Zettelwirtschaft" abgeschafft. Bürger müssen Nachweise wie Geburtsurkunden nur einmal einreichen, und diese können dann elektronisch von den zuständigen Behörden abgerufen werden.

3. Recht auf digitale Verwaltung

Bürger erhalten ein gesetzliches Recht auf digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes. Dies tritt vier Jahre nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

4. Unterstützung für Unternehmen

Unternehmen profitieren von einem digitalen Organisationskonto, über das sie alle Verwaltungsleistungen sicher und transparent abwickeln können. Zudem sollen unternehmensbezogene Leistungen des Bundes innerhalb von fünf Jahren ausschließlich elektronisch verfügbar sein.

Umsetzung und Standards

Das OZGÄndG legt großen Wert auf die Standardisierung und Vereinheitlichung der digitalen Verwaltungsprozesse. Der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben und einheitliche Schnittstellen zu schaffen. Im Jahr 2024 unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Länder und Kommunen bei der Umsetzung von 16 Fokusleistungen, die vollständig digital angeboten werden sollen.

16-Fokusleistungen

Ummeldung

Wohngeld

Führerschein

Elterngeld

Anlagengenehmigung und -zulassung

Einbürgerung

Öffentliche Vergabe

Bauvorbescheid und Baugenehmigung

Unternehmensanmeldung und -genehmigung

Personalausweis

Eheschließung

Unterhaltsvorschuss

Handwerksgründung

Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler

(vgl. hierzu https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/das-gesetz/ozg-aenderungsgesetz/fokusleistungen/fokusleistungen-node.html)

Kontextualisierung des Onlinezugangsänderungsgesetz – zu wenig zu langsam?

Bis Ende 2022 sollten Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen digitalisiert haben, bzw. online für Unternehmen und Bürger anbieten – so schrieb es das Onlinezugangsgesetz vor. Dieses Ziel wurde nicht nur nicht erreicht, sondern gar deutlich verfehlt. Innerhalb der letzten Jahre wurden nur knapp 20 % der digitalisierbaren Leistungen online zur Verfügung gestellt. Dazu verliert z. B. der Bundesrechnungshof kein gutes Wort und fordert, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) seine Rolle als Schirmherr, bzw. Koordinator deutlich aktiver ausüben müsse (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html)

Die Gesamtbilanz des Onlinezugangsgesetzes fiel dabei noch etwas nüchterner aus. Denn von den knapp 20 % der digitalisierten Verwaltungsleistungen erfüllten nur knapp 5 % Prozent die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, der Rest (15 %) war „nur“ online verfügbar. Auch registrierte das BMI eine Leistung als digitalisiert, wenn sie in nur einer einzigen Kommune online durchführbar war. Bezogen auf Gesamtdeutschland dürfte der Umsetzungswert des OZG entsprechend deutlich geringer sein als ca. 20 Prozent.

Hindernis Bürokratie und politischer Förderalismus

Laut der obenzitierten Quelle des Bundesrechnungshofs benötigte das BMI nahezu die Hälfte der OZG-Karenzphase (2018–2020) um eine Bestandaufnahme derjenigen Verwaltungsleistungen durchzuführen, die letztendlich digitalisierungsfähig sind. Im Anschluss musste noch entschieden werden, in welchem Umfang und nach welcher Ablaufsequenz nun vorgegangen werden müsste.

Darüber hinaus zeigten sich am Ende der Umsetzungsfrist, dass in unterschiedlichen Bundesländern teils die gleiche IT-Lösung entwickelt wurde und es somit zu unnötigen Mehrfachentwicklungen kam.

→ Der dezentrale Umsetzungsansatz des Onlinezugangsgesetz durch das BMI war rückblickend nicht für eine praktische Vorgehensweise geeignet.

Budget wurde nur zur Hälfte genutzt

Zwei Programme und Fördertöpfe stellte das BMI den Ländern zur Verfügung – deren Gesamtvolumen betrug 3,5 Mrd. Euro. Am Ende der Umsetzungsphase, im Dezember 2022, war bislang lediglich die Hälfte dieser Mittel beansprucht worden.

Auf welchen Inhalten baut das OZG-Änderungsgesetz auf? Die wichtigsten Komponenten des OZG

Digitale Verwaltungsleistungen

Eine zentrale Komponente des OZG ist die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über Online-Portale. Diese sollen eine benutzerfreundliche Schnittstelle bieten, über die Bürger und Unternehmen Anträge stellen, Informationen einholen und Leistungen in Anspruch nehmen können.

Der Portalverbund

Der Portalverbund ist ein Netzwerk von Verwaltungsportalen, das die föderale Struktur Deutschlands berücksichtigt. Ziel ist es, die Portale von Bund, Ländern und Kommunen zu verknüpfen und so einen einheitlichen Zugang zu schaffen.

Technische Standards und Interoperabilität

Um eine reibungslose Integration und Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen zu gewährleisten, setzt das OZG auf einheitliche technische Standards und Interoperabilität. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zwischen den verschiedenen IT-Systemen der Verwaltungen.

Beispiele für digitalisierte Verwaltungsleistungen

  • Online-Anmeldung von Kfz: Eine der ersten erfolgreichen Umsetzungen des OZG ist die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge online anzumelden. Dieser Service reduziert Wartezeiten und vereinfacht den Prozess für Bürger erheblich.
  • Digitale Baugenehmigungen: Ein weiteres Beispiel ist die digitale Beantragung von Baugenehmigungen, die den bürokratischen Aufwand sowohl für Antragsteller als auch für die Behörden deutlich verringert.

Vorteile des Onlinezugangsgesetzes

Für Bürger bietet das OZG vor allem Komfort und Zeitersparnis. Verwaltungsprozesse können rund um die Uhr und von jedem Ort aus durchgeführt werden. Unternehmen profitieren von schnelleren Genehmigungsprozessen und einer Reduzierung der Bürokratie, was letztlich zu einer Verbesserung des Geschäftsklimas führt. Auch die Verwaltung selbst profitiert durch effizientere Prozesse und eine Entlastung der Mitarbeiter von Routineaufgaben.

Kritik und Diskussionen: Datenschutzbedenken, digitale Spaltung, technische Herausforderungen

  • Eine der größten Kritikpunkte am OZG betrifft den Datenschutz. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen erfordert den Umgang mit großen Mengen personenbezogener Daten, was ein hohes Maß an Sicherheit erfordert.
  • Ein weiteres Thema ist die digitale Spaltung. Nicht alle Bürger verfügen über die notwendigen digitalen Kompetenzen oder den Zugang zu digitalen Endgeräten, um die Vorteile des OZG voll nutzen zu können.
  • Die technische Umsetzung des OZG ist komplex und erfordert erhebliche Investitionen in IT-Infrastrukturen und die Entwicklung neuer Softwarelösungen.

FAQs

Welche OZG-Leistungen gibt es?

Das OZG umfasst eine Vielzahl von Leistungen, darunter die Anmeldung von Kraftfahrzeugen, Beantragung von Baugenehmigungen, Meldewesen und viele mehr.

Was sind OZG-Leistungen?

OZG-Leistungen sind Verwaltungsleistungen, die durch das Onlinezugangsgesetz digitalisiert und über Verwaltungsportale zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, diese Leistungen effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Welche OZG-Leistungen für Kommunen?

Kommunen müssen eine Vielzahl von Dienstleistungen digital bereitstellen, darunter Meldewesen, Baugenehmigungen, Gewerbeanmeldungen und vieles mehr. Der Umfang der Leistungen variiert je nach kommunaler Struktur und Bedarf.

Welche OZG-Leistungen für Bürger?

Bürger können eine Vielzahl von Leistungen digital nutzen, wie die Beantragung von Ausweisdokumenten, An- und Ummeldungen, sowie viele weitere Dienstleistungen, die bisher nur persönlich oder schriftlich möglich waren.

Wie unterstützt das OZG die Digitalisierung?

Das OZG ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Agenda der Bundesregierung. Es fördert die Digitalisierung der Verwaltung, erhöht die Effizienz und verbessert den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen.

Quellen: „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) (https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/OZG.pdf), „Bund und Länder einigen sich: Upgrade für ein Digitales Deutschland kommt“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/06/deutschlandID.html), „Neuer Schwung – 16 Verwaltungsleistungen im Fokus der Digitalisierung“ (https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/das-gesetz/ozg-aenderungsgesetz/fokusleistungen/fokusleistungen-node.html), „Digitalisierung der Verwaltung: Ziel deutlich verfehlt“ (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html), „Digitale Verwaltung – bürgernah und leicht zugänglich mit dem OZG“ (https://www.bmas.de/DE/Service/Digitale-Verwaltung/Das-Onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz.html), „Der Gang zum Amt wird immer digitaler“ (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/onlinezugangsgesetz-102.html)

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