Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet „Sabbatical“?
- Vor- und Nachteile eines Sabbatjahrs
- Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?
- Die unterschiedlichen Sabbatical Modelle
- Vertragliche Regelungen eines Sabbaticals
- Die Rückkehr in den Berufsalltag
Was versteht man unter einem „Sabbatical“?
Das Wort „Sabbatical“ (dt. Sabbatjahr) leitet sich aus dem hebräischen „sabat“ ab, was so viel wie „innehalten“ bedeutet. Ein Sabbatical ist demnach eine bewusst genommene berufliche Auszeit, in der eine berufstätige Person ihre Ressourcen spart und wieder zu Kräften kommen will. Dabei können Interessierte zwischen unterschiedlichen Modellen wählen, müssen jedoch nicht auf ihr fortlaufendes Gehalt verzichten.
Eingebettet in das Thema „New Work“ ist das Sabbatical somit ein Vorreiter der flexiblen Arbeitszeitmodelle. In der Regel beläuft sich der limitierte Berufsausstieg auf drei bis zwölf Monate. Der Zeitraum kann aber auch auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden – sei es durch eine Verlängerung von bis zu zwei Jahren oder ein Kurz-Sabbatical von einem bis drei Monaten.
Eine klare Begründung für ein Sabbatjahr vonseiten der Beschäftigten ist nicht erforderlich, Motivationen gibt es aber viele:
- Weiterbildungs- oder Forschungszwecke
- Weltreisen oder längere Fernreisen
- Private Gründe (z. B. Kindererziehung, mehr Zeit für die Partnerschaft oder die Pflege von Angehörigen)
- Verwirklichung von handwerklichen oder künstlerischen Projekten
- Berufliche Neuorientierung
- Ehrenamtliches Engagement
Um Arbeitgebern die Möglichkeiten des Sabbaticals näher zu bringen, schildert der folgende Absatz die Vor- und Nachteile einer solchen beruflichen Auszeit.
Vor- und Nachteile eines Sabbatjahrs für Arbeitgeber
Ein Sabbatjahr kann sowohl für Arbeitgeber als auch für die Belegschaft vorteilhaft sein. Allerdings erfordert es in jeder Phase ein hohes Maß an Planung, Organisation und Kommunikation von beiden Seiten.
Die folgende Übersicht stellt die Chancen und Risiken gegenüber, die sich durch die Möglichkeiten eines Sabbaticals ergeben.
Vorteile | Nachteile |
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Kommt ein Unternehmen nach Abwägung der Vor- und Nachteile zu dem Entschluss, seinen Beschäftigten ein Sabbatical anzubieten, sollte es sich ausreichend über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Nähere Details bietet die „Digitale Vorlagensammlung Flexible Arbeitsmodelle“.
Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?
Die berufliche Auszeit findet in diversen Berufsgruppen Anklang. Einen gesetzlichen Anspruch haben zwar lediglich Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dennoch kann jeder ein Sabbatjahr beantragen – die Bewilligung ist jedoch abhängig vom Arbeitgeber. Ein Sabbatical ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erlaubt.
Sabbatical für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst weißt eine Vielzahl an gesetzlich geregelten Teilzeitbeschäftigungs- und Freistellungsmodellen auf. Auch für das Sabbatical gibt es, im Unterschied zur privaten Wirtschaft, gesetzliche Vorgaben. Diese können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
In der Regel haben alle Angestellten im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Das Sabbatjahr muss genehmigt werden, wenn der Antrag mit ausreichend Vorlaufzeit gestellt wurde und keinerlei dienstliche Widersprüche bestehen.
Sabbatical für Beschäftigte in der freien Wirtschaft
Für Beschäftigte in der freien Wirtschaft existieren keinerlei rechtliche Ansprüche auf ein Sabbatjahr. Jedoch können Angestellte laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit eine Verkürzung der Arbeitszeit erzwingen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Unternehmen dadurch keine ressourcenbezogenen Risiken eingehen muss. Größere Unternehmen können personelle und finanzielle Schwankungen besser ausgleichen. Daher bewilligen diese eher ein Sabbatjahr als KMUs.
Die unterschiedlichen Sabbatical-Modelle
Ein Sabbatjahr kann durch unterschiedliche Modelle finanziert werden. Fast jedes Modell beinhaltet eine Ansparphase und eine Freistellungsphase. In der Ansparphase wird mittels unterschiedlicher Modelle Gehalt angespart, welches in der Freistellungsphase ausgezahlt wird. In der Regel schließt die Freistellungsphase unmittelbar an die Anstellungsphase an. Die Inanspruchnahme des Sabbaticals kann aber auch individuell festgelegt werden.
Die Finanzierungsmodelle unterscheiden sich je nach Anstellungsart der Angestellten, der Versicherungsleistungen während der Freistellungsphase und der vertraglichen Regelungen.
Die folgende Tabelle erläutert die verschiedenen Sabbatical-Modelle, ihre jeweiligen Voraussetzungen und die Regelungen zu Gehalt und Versicherung:
Sabbatical-Modell | Beschreibung |
Ansparmodell mit Zeitkonto |
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Gehaltsreduzierung |
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Teilzeit-Modell |
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Unbezahlter (Sonder-)Urlaub |
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Da ein Sabbatical im öffentlichen Dienst gesetzlich geregelt ist, können Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Sabbatjahr lediglich durch das Teilzeitmodell finanzieren. Die Umsetzung des Modells kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Unternehmen der freien Wirtschaft können selbst wählen, welches Modell sie ihren Angestellten zur Verfügung stellen.
Vertragliche Regelungen eines Sabbatjahrs
Für die Planung eines Sabbatjahrs sollten Arbeitgeber und Beschäftigte intensiv zusammenarbeiten und ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Abhängig vom gewählten Finanzierungsmodell müssen die Beteiligten gesetzliche Vorgaben berücksichtigen und vertragliche Rahmenbedingungen definieren.
Sabbatical: Gesetzliche Regelungen
- Arbeitsrechtliche Regelungen im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Option eines Sabbaticals zu informieren und die Umsetzung proaktiv zu fördern.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz: Arbeitnehmer mit einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine verkürzte Arbeitszeit, die durch ein beliebiges Arbeitszeitmodell umgesetzt werden kann. Dabei kann ein Sabbatical zur Auswahl stehen, muss es aber nicht. Das Gesetz tritt ein, wenn keinerlei personelle oder finanzielle Risiken durch die verkürzte Arbeitszeit für das Unternehmen entstehen.
- Flexi-Gesetz: Dieses Gesetz gewährleistet den Erhalt des vollständigen Versicherungsschutzes (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) während der Freistellungsphase. Voraussetzung ist eine Lohnfortzahlung während der Auszeit, wobei Abschläge von bis zu 30 % erlaubt sind.
- Vertragliche Vereinbarungen: Jedes Finanzierungsmodell zieht unterschiedliche Regelungen voraus, welche vertraglich festgehalten und definiert werden müssen. Sei es die Handhabung des Arbeitszeitkontos, der Zeitraum der jeweiligen Phasen, der prozentuale Anteil der Gehaltsreduzierung oder die Rückkehr in den Job.
Verpflichtende Rahmenbedingungen
Dieser Punkt ist insbesondere für Unternehmen in der freien Wirtschaft von hoher Bedeutung. Da im öffentlichen Dienst gesetzliche Regelungen die Planung und den Ablauf eines Sabbaticals definieren, müssen freie Betriebe diese Aspekte selbstständig handhaben.
- Parteiverkehr: Welche Abteilungen und Positionen sollten in die Regelung des Sabbaticals inkludiert werden (z. B. Betriebsrat, Personalabteilung, Vorgesetzte, Rechtsvertretende, etc.)?
- Individueller Vertrag: Auch bei bestehenden Betriebsvereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen wird ein individueller Vertrag für die Regelung des Sabbatjahrs empfohlen. Dadurch können sich veränderte Betriebsvereinbarungen nicht auf den Ablauf des Sabbaticals auswirken.
- Regelung der Anspar- und Einstellungsphase: Der Zeitraum der Ansparphase ist abhängig von der Dauer der gewünschten Freistellungsphase. Je länger die Freistellungsphase ausfällt, desto früher muss mit der Planung des Sabbaticals begonnen werden. Da ein Sabbatjahr bis zu zwei Jahre umfassen kann, müssen die daraus entstehenden personellen und finanziellen Risiken fachgerecht eingeschätzt werden. Diese können ebenso einen Einfluss auf das zu wählende Finanzierungsmodell haben. Zusätzlich muss geklärt werden, ob die Freistellungsphase unmittelbar an die Ansparphase anschließt oder der Arbeitgeber einen Aufschub gewährt.
- Gestaltung der Freistellungsphase: Tätigkeiten, die einen Einfluss auf die berufliche Situation haben (z. B. Weiterbildung, Umschulungen, Beschäftigung bei direkten Wettbewerbern), sollten vorab definiert werden.
- Finanzierungsmodell: Je nach gewähltem Modell folgen oder entfallen gesetzliche Bestimmungen. Ist ein Sabbatical beispielsweise in Anspar- und Freistellungsphase unterteilt, bleibt der Versicherungsschutz oftmals gewährt. Zudem muss geklärt werden, ob durch das gewählte Modell die Auszeit vollständig finanziert werden kann oder nachträgliche Rückzahlungen gestattet sind (z. B. in Form von reduziertem Gehalt, Mehrarbeit oder Verzicht auf Sonderzahlungen/ungenutzten Urlaub).
- Arbeitszeitkonto: Bei den meisten Finanzierungsmodellen ist ein Arbeitszeitkonto inkludiert. Wie dieses befüllt werden kann, welche Posten auf das Konto einzahlen, wie lange gespart werden darf und wie sich Krankheitszeiten auf das angesparte Guthaben auswirken, ist vertraglich zu definieren. Zudem müssen die Beteiligten klären, ob das angesparte Guthaben im Todesfall vererbt werden kann.
- Rückkehr in den Job: Es sollte bereits in der Planung des Sabbaticals definiert werden, ob eine Rückkehr in die alte Position gewünscht oder möglich ist. Betroffen sind hier insbesondere die Punkte Gehalt, Arbeitsumfang und Aufgabengebiet. Zudem ist zu klären, was im Falle einer Ausscheidung aus dem Betrieb oder dem Versterben des Beschäftigten während des Sabbaticals passiert.
Damit Unternehmen keine Neuerungen im Arbeits- und Vertragsrecht verpassen, gibt es den „Themenbrief Arbeitsrecht“. In jeder monatlichen Ausgabe behandelt er ein aktuelles arbeitsrechtliches Thema und geht auf die grundsätzliche Rechtslage sowie aktuelle Fallbeispielen und Gerichtsurteile ein.
Rückkehr in den Berufsalltag
Die Wiedereingliederung von Beschäftigten nach einem Sabbatical sollte nicht unterschätzt werden. Eine durchdachte Planung erleichtert die Rückkehr, stärkt die Mitarbeiterbindung und fördert eine produktive Weiterarbeit.
Daher sollten Unternehmen v. a. folgende Punkte beachten:
- Kommunikation: Trotz der Auszeit sollte spätestens gegen Ende des Sabbaticals der Kontakt zu den Mitarbeitenden aufrecht erhalten bleiben.
- Update-Sitzungen: Schulungen und Team-Meetings über neue Technologien, Veränderungen in den Arbeitsprozessen und im Kollegium sowie Projektupdates helfen ebenfalls beim Wiedereinstieg.
- Re-Onboarding: Eine intensivere Form der Update-Sitzungen ist ein individueller Einarbeitungsplan, der für die Beschäftigten nach der Auszeit erstellt wird. Durch eigens zugeteilte Ansprechpersonen kann der Einarbeitungsplan effizient umgesetzt werden.
- Feedback-Gespräche: Durch regelmäßige Meetings zeigen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden, dass sie die Rückkehr ins Unternehmen schätzen und an den Erfahrungen und Empfindungen interessiert sind. Zudem bieten sie Raum für Anpassungen und Kritik.
Das Konzept Sabbatical ist nur eines von zahlreichen flexiblen Arbeitszeitmodellen. In einer Arbeitswelt unter dem Motto „New Work“ sehen Mitarbeitende Flexibilität und das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse als selbstverständlich an. Daher sollten sich Unternehmen umfassend mit dem Thema flexible Arbeitszeitgestaltung auseinandersetzen.
Hilfreiche Vorlagen und Checklisten enthält die „Digitale Vorlagensammlung Flexible Arbeitsmodelle“. Praktische Tipps und fachlichen Austausch bietet der „Zertifikats-Weiterbildung geprüfte/r Personalreferent/in“. Dort bilden sich Verantwortliche in nur drei Wochen rund um die Themen Personalmanagement 4.0, Neuerungen im Arbeitsrecht und modernes Personalcontrolling weiter.
Quellen: sabbatjahr.org, Staufenbiel Institut, AOK