Inhaltsverzeichnis
- Was sind Incoterms® einfach erklärt?
- Was sind die aktuellen Incoterms® 2020?
- Was ist der Unterschied zwischen den Incoterms® 2010 und 2020?
- Incoterms®: Übersicht Gefahrenübergang
Was sind Incoterms® einfach erklärt?
Die International Commercial Terms (kurz „Incoterms®“), sind standardisierte Handelsbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelt wurden. Ihre Kaufvertragsklauseln definieren die Verantwortlichkeiten von Käufern und Verkäufern im internationalen Warenverkehr. Die Incoterms® sind weltweit anerkannt und werden häufig in Handelsverträgen genutzt, um die Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren zu vereinheitlichen. Ihre Verwendung ist jedoch grundsätzlich freiwillig.
In Deutschland spielen die Incoterms® v. a. bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften eine große Rolle.
Hintergrund: Im internationalen Handel erschweren unterschiedliche Rechtsauffassungen, Handelsgewohnheiten und Sprachen die Abwicklung von Kaufverträgen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, wurden die Incoterms® geschaffen. Sie bestimmen z. B. Vorgaben zu Kosten, Versicherung, Zoll und Fracht, wodurch die Incoterms® auch andere Vereinbarungen wie Versicherungs- oder Frachtverträge beeinflussen können. Die ersten Klauseln wurden im Jahr 1936 veröffentlicht. Seit 1980 werden sie alle zehn Jahre an die aktuellen rechtlichen und technischen Gegebenheiten angepasst, wie zuletzt im Rahmen der Incoterms® 2020.
Was regeln die Incoterms®?
Incoterms® regeln folgende Bereiche im grenzüberschreitenden Warenverkehr:
- Träger der Transportkosten
- Träger des Transportrisikos (Beschädigung, Verlust) und wer bis zu welchem Ort dafür verantwortlich ist
- Lieferung und Abnahme der Ware
- Verantwortliche Person für die Lieferdokumente
Daraus ergeben sich vier Gruppen von Incoterms®-Klauseln:
- E-Klausel: Abholklausel
- F-Klauseln: Transportkosten trägt der Käufer
- C-Klauseln: Lieferant übernimmt Frachtkosten und Versicherung
- D-Klauseln: Lieferant übernimmt alle Kosten und Risiken bis zum Ort der Anlieferung
Gleichzeitig sollten international tätige Unternehmen wissen, für welche Zwecke sie die Incoterms® 2020 nicht nutzen können.
Was regeln die Incoterms® nicht?
Folgende Themen werden im Zuge der Incoterms® nicht behandelt:
- Eigentumsübertragung
- Zahlungsbedingungen
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Haftungsausschlüsse
- Mängel und Leistungsstörungen
→ Die Incoterms® sind kein Gesetz und regeln auch keinen Vertrag abschließend. Sie gelten vielmehr als einzelnes Vertragselement, das die Beteiligten ggf. noch selbst ausfüllen und anpassen müssen.
Produktempfehlung
Wie Betriebe ihre Zollformulare und Verträge zeitsparend ausfüllen, zeigt die Software „PC-gestützte Bearbeitung komplexer Zolldokumente“. Sie unterstützt beim Umgang mit den Incoterms® 2020, aber z. B. auch bei der Bearbeitung von Lieferantenerklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen. Jetzt ausprobieren!
Die derzeit gültigen Incoterms® 2020 traten am 1. Januar 2020 in Kraft und werden voraussichtlich bis 2030 erneut aktualisiert.
Was sind die aktuellen Incoterms® 2020? – Übersicht mit Erklärungen
Die Incoterms® 2020 sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: Klauseln für alle Transportarten und solche speziell für den See- und Binnenschiffstransport. Dabei spielt der sog. Bestimmungsort eine Rolle. Er gibt an, wo die Ware bereitstehen oder übergeben werden soll, was wiederum für die Kalkulation und Risikoübernahme entscheidend ist.
Die folgende Tabelle erläutert die 11 wichtigsten aktuellen Incoterms®-Klauseln, die von 2020 bis voraussichtlich 2030 gelten.
Incoterms® 2020 für alle Transportarten
Klausel | Bedeutung | Erklärung |
EXW | Ex works (ab Werk) | Der Verkäufer stellt die Ware am eigenen Standort zur Verfügung, ohne für den Transport zu sorgen. |
FCA | Free carrier (frei Frachtführer) | Der Verkäufer liefert die Ware an einen benannten Frachtführer. |
CPT | Carriage paid to (frachtfrei) | Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort, allerdings geht das Risiko beim Frachtführerübergang auf den Käufer über. |
CIP | Carriage and insurance paid to (frachtfrei versichert) | Ähnlich wie CPT, jedoch schließt der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung ab. |
DAP | Delivered at place (geliefert an benannten Ort) | Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum benannten Bestimmungsort. |
DPU | Delivered at place unloaded (geliefert an benannten Ort, entladen) | Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort und entlädt die Ware. |
DDP | Delivered duty paid (geliefert verzollt) | Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort – inklusive Zollabwicklung. |
→ Hinweis: Die englische Sprachfassung der Incoterms®-Klauseln hat immer Vorrang vor der deutschen Version. Außerdem muss der derzeitige Stand bzw. die Jahreszahl der Klauseln angegeben werden, also aktuell die Incoterms® 2020.
Incoterms® 2020 für den See- und Binnenschiffstransport
Klausel | Bedeutung | Erklärung |
FAS | Free alongside ship (frei Längsseite Schiff) | Der Verkäufer stellt die Ware längsseits des Schiffs im Verschiffungshafen bereit. |
FOB | Free on board (frei an Bord) | Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. |
CFR | Cost and freight (Kosten und Fracht) | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungshafen, das Risiko geht jedoch an Bord des Schiffs auf den Käufer über. |
CIF | Cost insurance and freight (Kosten, Versicherung und Fracht) | Wie CFR, allerdings schließt der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung ab. |
Doch worin unterscheiden sich die Incoterms® 2020 von ihrer vorherigen Fassung aus dem Jahr 2010?
Was ist der Unterschied zwischen den Incoterms® 2010 und 2020?
Die Incoterms® 2020 unterscheiden sich in folgenden Punkten von der Vorgängerversion 2010:
- Grundlegende Neuerung für alle Incoterms® 2020: Pflicht des Verkäufers, für Transportsicherheit zu sorgen.
→ Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung, ein geeignetes Transportmittel und eine ordnungsgemäße Abfertigung verantwortlich.
→ Daraus entstehende Kosten sind bei der Verkaufspreiskalkulation zu berücksichtigen.
→ Achtung: Ein höherer Preis erhöht auch den Zollwert. - Neue Klausel DPU (Delivery at place unloaded) ersetzt die Klausel DAT (Delivery at terminal).
→ Keine inhaltlichen Änderungen. DPU stellt lediglich klar, dass der benannte Bestimmungsort kein Terminal sein muss.
→ Besonderheit: Der Verkäufer am Bestimmungsort muss für die Entladung sorgen. Bei allen anderen D-Klauseln muss der Verkäufer die Ware nur entladebereit zur Verfügung stellen.
→ Alternativ zur DAT-Klausel kann auch die Klausel DAP (Delivered At Place) verwendet werden. - Neuregelung der FCA-Klausel zu Bordkonnossementen.
→ Verkäufer und Käufer können nun vereinbaren, dass der Verkäufer ein Bordkonnossement erhält (z. B. für die Abwicklung mittels Akkreditiv nötig). - Geänderte Versicherungsdeckung bei der CIP-Klausel: mit Incoterms® 2020 ICC-A notwendig.
- Strukturelle Änderungen in der Reihenfolge der A/B Regeln (für mehr Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Incoterms®-Klauseln).
- Streichung der Kosten und Verpflichtungen, die mit der Ermittlung der bestätigten Bruttomasse zusammenhängen.
Gratis-Download
Eine ausführlichere Übersicht über die Pflichten von Käufern und Verkäufern im Rahmen der Incoterms® 2020 liefert das kostenlose Dokument „Die neuen Incoterms® 2020“. Jetzt herunterladen!
Sowohl die Klauseln von 2010 als auch die aktuellen Incoterms® 2020 unterscheiden sich hinsichtlich des jeweiligen Gefahrenübergangs.
Incoterms®: Übersicht Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang ist der Zeitpunkt, an dem das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Übergang ist in den Incoterms® 2020 eindeutig geregelt und variiert je nach Klausel.
- Gruppe E (EXW): Risiko liegt beim Käufer, sobald die Ware am Standort des Verkäufers bereitgestellt wird.
- Gruppe F (FCA, FAS, FOB): Risiko überträgt sich auf den Käufer, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wird.
- Gruppe C (CPT, CIP, CFR, CIF): Verkäufer trägt zwar die Kosten des Haupttransports, das Risiko geht aber bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über (sog. Zweipunktklausel).
- Gruppe D (DAP, DPU, DDP): Verkäufer trägt sowohl die Kosten als auch das Risiko bis zum benannten Bestimmungsort.
Durch diese Regelungen sollen Missverständnisse oder Streitigkeiten über die korrekte Art und Weise der Lieferung im Vorfeld verhindert werden. Zudem lassen sich Unklarheiten mithilfe der Fracht- und Lieferpapiere und ihren Klauseln schneller lösen. Damit bieten die Incoterms® 2020 Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit, um den internationalen Handel zu einer kalkulierbaren Größe zu machen.
Quellen: Handbuch „Zoll & Export“, Gratis-Download „Die neuen Incoterms® 2020“