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"Der Flächennutzungsplan: Wissenswertes und FAQ zum zentralen Instrument der Stadtplanung"


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Der Flächennutzungsplan: Wissenswertes und FAQ zum zentralen Instrument der Stadtplanung

© Francesco Scatena – stock.adobe.com

Das Bevölkerungswachstum und die steigende Urbanisierung erhöhen den Druck auf Städte, Wohnraum zu schaffen, nachhaltige Entwicklungen zu fördern und gleichzeitig natürliche Ressourcen zu schonen. Dadurch gewinnt der Flächennutzungsplan (FNP) immer mehr an Bedeutung. Dieser Beitrag erklärt die zentrale Rolle des FNP, seine Struktur und Funktion und gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Abläufen, Erstellung und Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter einem Flächennutzungsplan?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan?
  3. FAQ zum Flächennutzungsplan

Was versteht man unter einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein zentrales Instrument der Stadtplanung und Raumentwicklung. Er legt im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (§ 5 BauGB) die Grundlage für jede geplante Bebauung in der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan entwickeln die Kommunen eine verbindliche Bauleitplanung: die Bebauungsplanung. Diesen Bebauungsplan stellen sie nicht für die gesamte Stadt auf einmal aus, sondern nur für Teilgebiete. Dazu enthält Paragraph 9 BauGB die zulässigen Festlegungen eines Bebauungsplans. Alles Weitere muss über andere Instrumente geregelt werden, wie beispielsweise über städtebauliche Verträge. 

Definition und Zweck

  • Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender, nicht rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie die Flächen einer Gemeinde oder Stadt in Zukunft genutzt werden sollen.
  • Der Plan zeigt die vorgesehene Nutzung verschiedener Flächen wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Grünflächen und öffentliche Einrichtungen.
  • Er dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass alle benötigten Flächen in der richtigen Balance zur Verfügung stehen, einschließlich der Ausweisung von Ausgleichsflächen, die negative Umweltauswirkungen der Bebauung kompensieren und ökologische Funktionen erhalten sollen.

Rechtliche Grundlagen des Flächennutzungsplans:

  • Der FNP basiert auf dem Baugesetzbuch (BauGB), vor allem auf den §§ 5 bis 7.
  • Unmittelbare Rechtswirkung bekommt er erst durch einen Bebauungsplan, eine Baugenehmigung oder eine Planfeststellung.
  • Seine Hauptwirkung liegt darin, dass mit seiner Hilfe rechtsverbindliche Bebauungspläne entwickelt werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan?

Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan sind zwei wichtige Instrumente der kommunalen Bauleitplanung, die sich in mehreren Punkten unterscheiden:

 

Flächennutzungsplan

Bebauungsplan

Verbindlichkeit

Der Flächennutzungsplan ist unverbindlich und dient zur Vorbereitung einer späteren baulichen oder sonstigen Nutzung. Er besitzt für Bürger keine unmittelbare Rechtswirksamkeit

Der Bebauungsplan hingegen ist rechtsverbindlich. Er bildet eine bindende Rechtsgrundlage für das Bebauen oder Freilassen eines Grundstücks.

Details

Der Flächennutzungsplan liefert deutlich weniger detaillierte Angaben als der Bebauungsplan. Er zeigt die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Bebauungsplan hingegen ist parzellengenau. Er zeigt konkrete Festsetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke.

Geltungsbereich

Der Flächennutzungsplan gilt für die ganze Kommune.

Der Bebauungsplan gilt nur für einen bestimmten Teil der Gemeinde.

Funktion

Der Flächennutzungsplan dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und legt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele fest.

Dem gegenüber setzt der Bebauungsplan konkrete Bestimmungen für die Bebauung einzelner Grundstücke fest, wie etwa Nutzungsart oder maximale Bauhöhe.

Chronologie

Zunächst wird in der Regel der Flächennutzungsplan erstellt,...

... aus dem dann die Bebauungspläne entwickelt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen beide Pläne gleichzeitig aufgestellt oder der Bebauungsplan vor dem Flächennutzungsplan erstellt werden kann.

Zusammenfassung: Der Flächennutzungsplan ist ein übergeordnetes, vorbereitendes Planungsinstrument. Und der Bebauungsplan legt konkrete, rechtsverbindliche Vorgaben für die Bebauung einzelner Gebiete fest.

FAQ zum Flächennutzungsplan 

Wer erstellt den FNP?

Flächennutzungspläne werden vom stadtplanungsamt der Gemeinde erstellt und legen in groben Zügen fest, wie die Bodenflächen im gesamten Gemeindegebiet entsprechend der angestrebten städtebaulichen Entwicklung genutzt werden sollen.

Wer genehmigt den Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Gemäß § 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) darf die Genehmigung nur verweigert werden, wenn der Plan nicht ordnungsgemäß erstellt wurde oder wenn er im Widerspruch zu diesem Gesetzbuch oder anderen darauf basierenden Rechtsvorschriften steht. In Bayern zum Beispiel stellen die Gemeinden den Flächennutzungsplan auf. Anschließend wird er auch in den anderen Bundesländern, von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde – in der Regel sind das die Landratsämter – genehmigt.

Wann wird ein Flächennutzungsplan rechtskräftig?

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Flächennutzungsplan in Kraft. Im Detail sind dazu folgende Schritte nötig:

Schritt 1: Beschluss
Anders als beim Bebauungsplan wird für den FNP keine Satzungsform benötigt. Er wird im ersten Schritt durch einen einfachen Gemeinderatsbeschluss erlassen.

Schritt 2: Genehmigung
Um die Rechtsmäßigkeit zu prüfen, wird der Flächennutzungsplan anschließend von der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.

Schritt 3: Bekanntmachung
Der FNP wird öffentlich bekannt gemacht – und somit wirksam.

Schritt 4: rechtliche Wirkung
Auch nach all diesen Schritten besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung für Privatpersonen – nur für die Gemeinde selbst und andere Behörden.

Wie lange dauert eine Flächennutzungsplanänderung?

Bis eine Änderung im Flächennutzungsplan wirksam ist, kann es zwischen mehreren Monaten bis hin zu einigen Jahren dauern.

Wer kann den Flächennutzungsplan ändern?

Für die Änderung eines Flächennutzungsplans braucht es zwingend eine behördliche Genehmigung. Sie muss innerhalb von 3 Monaten erteilt werden, nachdem die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Wie verbindlich ist ein Flächennutzungsplan?

Für Bürger und Privatpersonen ist der FNP nicht rechtsverbindlich. In der Regel können sie aus ihm keine direkten Rechte oder Pflichten ableiten. Für Behörden hingegen ist er rechtlich bindend.

Kann aus dem Flächennutzungsplan Baurecht abgeleitet werden?

Nein. Generell kann aus dem FNP kein direktes Baurecht abgeleitet werden, weil er…

  • … keine unmittelbare Rechtswirkung für Privatpersonen oder Grundstückseigentümer entfaltet.
  • … nicht parzellenscharf ist und als vorbereitendes Element nur eine Grundordnung der Bebauung für die jeweilige Gemeinde festlegt.
  • … anders als der Bebauungsplan kein rechtsverbindliches Baurecht schafft.

Ausnahme: Nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB kann ein Bauvorhaben im Außenbereich nicht rechtens sein, wenn es im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans steht.

Wie kann ich den Flächennutzungsplan einsehen?

Der FNP ist ein öffentliches Dokument und kann von jedem Bürger meist im Rathaus eingesehen werden. Oft wird er in digitaler Form auf den Webseiten der Kommunen veröffentlicht.

Quellen: BayernPortal, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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