Neue VDE 0544-4: Prüfung von Schweißgeräten
Die Norm VDE 0544-4:2017-05 (DIN EN 60794-4) „Lichtbogenschweißeinrichtungen; Teil 4: Wiederkehrende Inspektion und Prüfung“ hat im Mai 2017 die Fassung von 2011 ersetzt. Sie gilt für
- die regelmäßige Inspektion und Prüfung von Schweißstromquellen, die in festen Intervallen durchgeführt werden muss, um Gefährdungen zu reduzieren.
- die Instandhaltung in festgelegten Intervallen, mit dem Zweck Betriebsstörungen zu mindern.
- die Reparatur, um einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betriebszustand wiederherzustellen.
Änderungen gegenüber der Vornorm
Im Vergleich zur VDE 0544-4:2011-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Der Begriff „Ableitstrom“ wurde durch die Begriffe „Berührungsstrom“ und „Schutzleiterstrom“ ersetzt.
- Bei Messungen von Netzwerken, die in einem nicht galvanischen Weg verbunden sind, müssen künftig die Angaben des Herstellers beachtet werden.
- Die Abschnitte, die sich mit Messungen befassen, wurden neu gegliedert.
- Im Anhang B wurde das Beispiel für einen Prüfbericht angepasst.
Die geänderten Anforderungen an die Prüfdokumentation erfüllen Sie leicht mit der aktuellen Vorlage eines Prüfprotokolls, das Sie im "Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit" zum Ausdrucken finden.
Schweißgeräte nach VDE 0544-4 prüfen und nicht nach VDE 0701-0702
Werden Lichtbogenschweißeinrichtungen nur nachlässig geprüft, kann es zu erheblichen Verletzungen beim Menschen und einem sehr hohen Sachschaden führen. Trotz dieser hohen Gefährdungslage werden Schweißgeräte in der Praxis oft nur unzureichend oder falsch nach der Norm VDE 0701-0702 geprüft. Dabei müssen Schweißeinrichtungen und Schweißgeräte – egal ob ortsfest oder ortsveränderlich – immer nach der Norm VDE 0544-4 wiederkehrend geprüft werden, die u. a. andere Messtechniken vorschreibt.
Da die Prüfung von Schweißgeräte gefährlich sein kann, müssen sie von einer unterwiesenen Person (solange das Gehäuse der Schweißeinrichtung nicht geöffnet werden muss) oder einer Elektrofachkraft im Bereich elektrischer Reparatur durchgeführt werden. Diese Fachkraft muss alle normativen Vorgaben zur Prüfung und Dokumentation kennen, die sie auch im „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ nachlesen kann.
Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“