Hygieneplan Kita: Muster und Hygienekonzept für den Infektionsschutz

11.05.2020 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kitas und andere Bildungseinrichtungen zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. Entsprechende Vorgaben über die Ausgestaltung machen die Bundesländer. Im Folgenden ein allgemeines Muster mit den wichtigsten Grundlagen der Hygiene in Kitas.

 

Was ist ein Hygieneplan in der Kita?

Ein Hygieneplan enthält eine Vielzahl an Verfahrensanweisungen, um den Infektionsschutz in einer Einrichtung zu gewährleisten. Grundsätzlich ist ein Hygieneplan an die individuellen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Er regelt also die betriebliche Praxis im Alltag und unterscheidet sich in Art und Umfang je nach Nutzung der jeweiligen Einrichtung.

Um die Ausbreitung von Infektionen wie Grippe oder dem Norovirus in Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, zu minimieren, verpflichtet § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) diese Einrichtungen, Hygienepläne zu erstellen. Es gibt landesspezifische Rahmenhygienepläne für Kitas und Schulen, die solche Bildungseinrichtungen als Muster heranziehen können.

Was muss alles in einem Hygieneplan stehen? – Aufbau und Inhalte  

Bevor die Leitung der Kita einen Hygieneplan erstellt, ist vorab immer zu klären, welche Inhalte für die eigene Einrichtung relevant sind. Es sind u. a. folgende Fragen zur Hygiene zu klären: 

  • Welche Infektionsgefahren gibt es in der Kita?
  • Welche Risiken für Mitarbeiter und Kinder sind mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten?
  • Welche hygienerelevanten Tätigkeiten und Abläufe in der Kita sind im Hygieneplan zu regeln?
  • Liegt ein Verpflegungskonzept vor, das im Hygieneplan zu berücksichtigen ist?
  • Welche Aspekte müssen Reinigungs- und Desinfektionspläne aufgreifen?
  • Wie sieht es mit der persönlichen Hygiene der Mitarbeiter und der Kinder aus?

Im Hygieneplan müssen alle Nutzungsbereiche der Kita wie Gruppenräume, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, aber auch Außenanlagen erfasst werden. Wird das Objekt zusätzlich von Vereinen oder weiteren Institutionen genutzt, sind zusätzliche Standards auszuarbeiten. Je größer eine Einrichtung ist, desto detaillierter sollte der Hygieneplan sein. 

Hygieneplan: Anhang  

Hygienepläne haben in der Regel einen Anhang, der sich wiederum an die individuellen Ansprüche einer Einrichtung anlehnt. Solche Dokumente können z. B. sein: 

  • Reinigungs- und Desinfektionspläne (Gliederung: Was? Womit? Wie oft? Wann? Wer?)
  • Nachweisdokumente (z. B. Ersteinweisung neuer Mitarbeiter, Schulungsnachweise)
  • Kontrollprotokolle (Temperaturkontrollen, Wäschewechsel, Aufbereitungsnachweise etc.)
  • Checklisten

Nachweisdokumente und Kontrollprotokolle dokumentieren die Umsetzung des Hygieneplans, was spätestens im Haftungsfall relevant wird.

Wie oft muss ein Hygieneplan Kita überarbeitet werden?

Auf dem Hygieneplan ist zu vermerken, wann der Plan erstellt bzw. zuletzt aktualisiert wurde. Im Rahmen des Hygienemanagements muss die Kita- bzw. Schulleitung folgende Aufgaben erfüllen: 

  • Hygieneplan stets aktuell halten und mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität hin prüfen. Bei Änderungen im Einrichtungskonzept oder in der Nutzung ist ebenfalls eine Überprüfung des Hygieneplans notwendig.
  • Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen überwachen und dokumentieren. 
  • Jeden neuen Mitarbeiter im Rahmen der Erstunterweisung über die Inhalte des Hygieneplans unterrichten. 
  • Kontakt zum Gesundheitsamt stets aufrechterhalten und das Auftreten von ansteckenden Krankheiten melden.  

Wie erstelle ich einen Hygieneplan Kita? – Muster  

Da sich ein Hygieneplan an den jeweiligen Gegebenheiten einer Kita orientiert, ist es schwierig eine allgemeingültige Vorlage anzubieten. Es gibt jedoch Muster, an die sich Einrichtungsleiter halten können.

So enthält das folgende Muster die wichtigsten Aspekte zur Basishygiene, die die Kita-Leitung in einen Hygieneplan aufnehmen sollte:

Anforderungen an Räume und Ausstattung 
Arbeitsplatz, Küche und Essraum Vor Arbeitsbeginn Küche, Küchenzeilen und Arbeitsflächen auf Sauberkeit prüfen. 
Arbeitsmittel  Vor Arbeitsbeginn auf Sauberkeit und Funktionalität prüfen und Schäden ggf. melden. 
Geschirrtücher  Täglich oder bei Verschmutzung bei min. 60° C waschen und gesondert aufbewahren.
Reinigungstücher Farbsystem einführen, um Verwechslungen zu vermeiden. Täglich oder nach Verschmutzung wechseln oder bei 60° C bzw. 90° C waschen.
Kühlschrankthermometer  Temperatur von Kühlschränken und Tiefkühlgeräten täglich kontrollieren und dokumentieren. 
Waschmaschinen  Gummimanschetten 1 x wöchentlich desinfizieren. 
Wickeltische  Nach jeder Benutzung reinigen und desinfizieren. Unterlegtücher nur personenbezogen verwenden. 
Reinigung  Gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan ausführen.
Händehygiene 
Händewaschen 

Hände mit flüssiger Waschlotion waschen:

  • zum Dienstbeginn
  • nach jeder Verschmutzung oder Reinigungsarbeiten
  • nach dem Toilettenbesuch
  • vor dem Umgang mit Lebensmitteln
  • vor der Einnahme von Speisen
  • nach Kontakt mit Tieren

 

Händedesinfektion 

Hände mit flüssigem Händedesinfektionsmittel min. 30 Sekunden einreiben:

  • zum Dienstbeginn
  • nach dem Toilettenbesuch
  • nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten
  • nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
  • nach Kontakt mit erkrankten Kindern
  • bei der Wundversorgung (auch dem Anlegen von Pflastern)
  • vor der Verarbeitung oder Ausgabe von Lebensmitteln

Die Desinfektion der Hände erfolgt vor der Reinigung. 

Händehygiene der Kinder

Ordnungsgemäße Waschtechnik beim Händewaschen vermitteln und auf Durchführung achten:

  • nach dem Spielen im Außenbereich
  • nach dem Toilettenbesuch
  • vor dem Essen
  • nach der Fütterung (oder dem Streicheln) von Tieren 
  • erhöhte Frequenz bei einer hohen Anzahl von Infektionskrankheiten 
Wäschehygiene 
Wäschewechsel 
  • Geschirrtücher: täglich, nach Benutzung
  • Reinigungstücher: täglich, nach Benutzung
  • Bodenwischmopp: täglich
  • Lätzchen: nach Benutzung
  • Bezüge, Kuschelecke: nach Bedarf, mind. vierteljährlich
  • Decken, Kissen: nach Bedarf, mindestens vierteljährlich
  • Vorhänge: mindestens 1 x jährlich
Umgang mit Lebensmitteln  

Bei der Zubereitung von Speisen oder Getränken darf kein Schmuck getragen werden.
Die Fingernägel sind kurz geschnitten zu halten und dürfen nicht lackiert sein.

Speiseausgabe Bei Anlieferung der Speisen auf saubere, geschlossene Behälter achten und die Temperatur kontrollieren. 
  • warme Speisen müssen bei Ausgabe mehr als 65° C haben → notfalls nacherhitzen
  • kalte Speisen müssen bei Ausgabe weniger als 10° C aufweisen → notfalls nach Annahme sofort kühl lagern
  • Tiefkühlware darf nur mit einer Temperatur von maximal -15° C angenommen werden
Sonstige hygienische Anforderungen  
Abfallbeseitigung  Sämtliche Abfallbehälter täglich leeren.
Schädlingsprophylaxe/-bekämpfung  Küche und weitere Bereiche der Einrichtung täglich auf Schädlingsbefall prüfen und ggf. sofort melden. 
Trink-/Badewasser 

Nach Schließungszeit Wasserhähne/Dusche für drei Minuten mit heißem Wasser und anschließend drei Minuten mit kaltem Wasser laufen lassen.

Perlatoren regelmäßig prüfen. 

Auch im Außenspielbereich kein Regenwasser, sondern Trinkwasser nutzen. 

Planschbecken Planschbecken ausschließlich mit Trinkwasser befüllen und das Wasser täglich wechseln. Nach jedem Gebrauch sowie bei auffälligem Geruch Planschbecken reinigen.
Außenspielflächen/Sandspielplätze  Außenspielplätze und Sandspielplätze täglich vor der Spielzeit der Kinder auf Verunreinigung kontrollieren. Bei starker Verunreinigung Spielsand sofort austauschen, ansonsten einmal jährlich. 
Spielzeug

Bei Verunreinigungen jeder Art und insbesondere nach Kontamination mit
Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen sofort reinigen und desinfizieren. 

Eine Grundreinigung muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Kuschelecken
  • Spiel- und Kuschelecken täglich reinigen.
  • Teppiche und Polster täglich absaugen.
  • Spielgeräte wöchentlich gründlich reinigen.
  • Sofas, Matratzen und ähnliche Sitz- und Liegeflächen mit geeigneten waschbaren Bezügen versehen und regelmäßig (mind. vierteljährlich und bei sichtbaren Verschmutzungen) waschen.

Da jede Kita andere Gegebenheiten mit sich bringt, sollten Kita-Leitungen ihre Hygienepläne regelmäßig prüfen und ggf. umschreiben. Unterstützung gibt es dabei von entsprechenden Fachanbietern.

Produktempfehlung

Editierbare Muster-Hygienepläne enthält die Software „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“. Die Software bietet zudem umfangreiches Fachwissen zur sicheren Umsetzung der Hygieneanforderungen in Kitas und Schulen. 

Quellen: „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“, Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, Saarländischer Rundfunk, rbb24

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