Startchancen-Programm der Bundesregierung – Eckpunkte, Verteilung und Kritik

05.02.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Am 1. August 2024 startet das sog. „Startchancen-Programm“ von Bund und Ländern. Es soll v. a. Schulen mit sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern finanziell unterstützen und so die Chancengerechtigkeit in Deutschland erhöhen. Dafür stellen Bund und Länder bis 2034 insgesamt 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Welche Schulen sollen vom Startchancen-Programm profitieren, wie wird das Geld verteilt und was sagen kritische Stimmen?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Startchancen-Programm?
  2. Säulen des Startchancen-Programms
  3. Welche Schulen profitieren vom Startchancen-Programm?
  4. Kritik am Startchancen-Programm

Was ist das Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern, das die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland voranbringen soll. Denn bislang ist der Bildungserfolg junger Menschen eng mit der sozialen Herkunft ihrer Eltern verknüpft. So haben etwa Kinder und Jugendliche von Eltern mit höherem Einkommen oft bessere Chancen, einen hohen Bildungsabschluss zu erreichen als Kinder sozial schwächerer Eltern.

Um dem entgegenzuwirken, bieten Bund und Länder den Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms bis 2034 jährlich jeweils eine Milliarde Euro. So kommen insgesamt 20 Milliarden Euro zusammen. Ziel des Programms ist es, nicht nur die Chancengleichheit zu erhöhen, sondern auch der rückläufigen Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern in Deutschland entgegenzuwirken. Bessere Bildungschancen wiederum sollen den Fachkräftemangel reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Bereits 2023 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit den Staatssekretärinnen und -sekretären der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen über die genauen Eckpunkte des Startchancen-Programms verhandelt. Am 02. Februar 2024 konnten sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen.

Säulen des Startchancen-Programms

Die insgesamt 20 Milliarden Euro des Startchancen-Programms werden auf drei Säulen verteilt:

1. Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 40 % der Fördermittel
2. Chancenbudget für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schulentwicklung 30 %
3. Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 30 %

Mithilfe dieser Fördermittel sollen insbesondere die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nachhaltiger vermittelt werden. Außerdem ist ein Ausbau des Unterstützungssystems schulischer Bildung geplant. Dabei spielt v. a. die soziale Arbeit in Schulen eine wichtige Rolle.

Welche Schulen profitieren vom Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm richtet sich an Schulen mit einem besonders hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger spricht von ca. 4.000 Schulen. Vor allem Grundschulen sollen gefördert werden, da hier die Grundvoraussetzungen für den Bildungserfolg der Kinder geschaffen werden. Genauer gehen 60 % aller Mittel an Grundschulen, die restlichen 40 % an weiterführende und berufliche Schulen. Insgesamt sollen so 10 % aller Schulen in Deutschland direkt vom Startchancen-Programm profitieren.

Die Verteilung und Höhe der Bundesmittel richtet sich nach dem Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationshintergrund im jeweiligen Bundesland. Laut einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung vom Juni 2023 betrifft das insbesondere die Schulen in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Berlin. Hier sei die Kinderarmutsquote am höchsten. Den niedrigsten Wert gäbe es in Bayern und Baden-Württemberg. Zusätzlich wird bei der Verteilung der Mittel das Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Landes berücksichtigt – allerdings in geringerem Umfang.

Damit das im Koalitionsvertrag verankerte Startchancen-Programm beginnen kann, fehlt noch die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder und die Bildungsministerin. Die Unterzeichnung soll im Frühsommer 2024 erfolgen, damit das Programm wie geplant am 1. August 2024 beginnen kann.

Kritik am Startchancen-Programm

Die finale Ausgestaltung des Startchancen-Programms stößt sowohl auf Lob als auch auf Kritik. So fordert beispielsweise die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, das Fünffache der Mittel zur Verfügung zu stellen, damit mindestens die Hälfte aller Schulen in Deutschland vom Startchancen-Programm profitiere. Auch Thomas Jarzombek (CDU), bildungspolitischer Sprecher der Union im Bundestag, hält das Programm für nicht ausreichend, um die aktuellen Probleme des deutschen Schulsystems zu lösen. Er fordert ein verpflichtendes Vorschulprogramm für Kinder mit Förderbedarf im fünften Lebensjahr.

Florian Fabricius, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, weist darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass die Mittel nicht zur Förderung der Chancengleichheit, sondern für andere Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen verwendet würden. Zudem würde das Startchancen-Programm nicht helfen, den Lehrermangel oder die fehlende Digitalisierung an den Schulen zu beheben.

Umso wichtiger ist es, dass Schulträger und Schulleitungen jetzt geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Bildungserfolg ihrer Schülerinnen und Schüler unabhängig vom sozialen Status ihrer Familien zu erhöhen. Schulsozialarbeit kann dabei ein entscheidender Baustein sein, indem sie beispielsweise bei der Elternarbeit und der Vermittlung von Förderprogrammen unterstützt.

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Quellen: bundesregierung.deKultusministerkonferenz (KMK), Deutsches Schulportal