EU-Batterieverordnung 2024: neue Regeln für Batterien kompakt erklärt

16.12.2024 | S.Horsch – Online-Redaktion FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die EU Batterieverordnung (EU-BattVO) ist seit dem 18. Februar 2024 in Kraft und löst die bisherige EU Batterie-Richtlinie ab. Mit strengeren Vorgaben möchte die EU den nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette fördern. Was Hersteller, Händler und auch Verbraucher über die Neuerungen wissen sollten, lesen Sie hier.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was besagt die EU Batterieverordnung?
  2. Was ändert sich mit der neuen EU Batterieverordnung ab 2024?
  3. Welche neuen EU-Vorschriften gelten für Batterien: Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der EU Batterieverordnung
  4. EU Batterieverordnung: Pflichten und Auswirkungen auf Akteure
  5. EU Batterieverordnung: Umsetzung in Deutschland
  6. FAQ zur EU-Batterieverordnung
  7. Fazit und Ausblick auf die Entwicklung der EU Batterieverordnung

Was besagt die EU Batterieverordnung?

Inhaltlich stellt die Batterieverordnung ((EU) 2023/1542, auch EU-BattVO) – sie löst die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/G ab – eine markante Neuordnung im Bereich des produktbezogenen Umweltrechts dar und dies in zweierlei Hinsicht:

  • Während sich das produktbezogene Umweltrecht zuvor an Richtlinien orientierte und es damit zu teils weitreichenden Abweichungen in der jeweiligen Überführung in nationales Recht kam, wird es künftig zu einer stärkeren Harmonisierungswirkung aufgrund der gewählten Rechtsform als EU-weit einheitlich und unmittelbar anwendbare Verordnung kommen.
  • Zudem war das Batterierecht zuvor abfallrechtlich geprägt (also mit  Schwerpunkt auf der umweltgerechten Entsorgung und Rücknahme von Batterien) und wird durch die Batterieverordnung nun zu einer Lebenszyklusregulierung umgestaltet. So werden umfassende Nachhaltigkeits- (CO2-Fußabdruck, Mindestrezyklatanteile, Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen, Entnehm- und Austauschbarkeit), Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen neu eingeführt. Die schon unter der alten Batterierichtlinie geltenden Stoffbeschränkungen werden zwar dem Grunde nach fortgeführt und auf neue Batteriearten ausgeweitet. Jedoch wird das Verfahren zur Aufnahme neuer Stoffbeschränkungen erheblich modifiziert.

Die EU Batterieverordnung sieht folgende Stoffbeschränkungen vor:

Bezeichnung des Stoffes oder der Gruppe von Stoffen Beschränkungsbedingungen
Quecksilber
CAS-Nr. 7439-97-6 EG-Nr. 231-106-7 und seine Verbindungen
Batterien, auch wenn sie in Geräte, in leichte Verkehrsmittel oder in Fahrzeuge eingebaut sind, dürfen nicht mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber (ausgedrückt als metallisches Quecksilber) enthalten
Cadmium
CAS-Nr. 7440-43-9 EG-Nr. 231-152-8 und seine Verbindungen
Gerätebatterien, auch wenn sie in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder Fahrzeuge eingebaut sind, dürfen nicht mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium (ausgedrückt als metallisches Cadmium) enthalten
Blei
CAS-Nr. 7439-92-1 EG-Nr. 231- 100-4 und seine Verbindungen

1. Ab 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Gerätebatterien, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, nicht mehr als 0,01 Gewichtsprozent Blei (ausgedrückt als metallisches Blei) enthalten.
2. Die in Nr. 1 genannte Beschränkung gilt bis 60 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung nicht für tragbare Zink-Luft- Knopfzellen.
Zudem gelten die stofflichen Anforderungen nach REACH und ELV im Automobilbereich.

Was ändert sich mit der neuen EU Batterieverordnung ab 2024?

1. Erweiterter Anwendungsbereich

Für welche Batterien gilt das Batteriegesetz? Die neue Verordnung gilt für alle Batterietypen, unabhängig von Größe, Gewicht oder Verwendungszweck. Zu den erfassten Kategorien gehören:

  • Gerätebatterien: z. B. Batterien in Smartphones oder Fernbedienungen.
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel: z. B. für E-Bikes und E-Scooter.
  • Elektrofahrzeugbatterien: Batterien für Autos mit elektrischem Antrieb.
  • Industriebatterien: z. B. für Maschinen oder erneuerbare Energieanlagen.
  • Starterbatterien: z. B. für Verbrennungsmotoren.

2. Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure

Die EU Batterieverordnung bringt strenge Kennzeichnungspflichten:

  • CE-Kennzeichnung: Nachweis der Einhaltung europäischer Sicherheits- und Umweltvorgaben.
  • Konformitätserklärung: Dokumentation der EU-Konformität durch Hersteller.
  • Modellkennung und Verantwortlichen-Kennzeichnung: Transparenz über Batteriemodell und Hersteller.

Händlerpflichten: Händler dürfen nur konforme Batterien vertreiben und müssen die Einhaltung prüfen.

Welche neuen EU-Vorschriften gelten für Batterien: Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der EU Batterieverordnung

1. Beschränkung gefährlicher Stoffe

Die Verwendung von Substanzen wie Quecksilber und Cadmium wird streng reguliert, um Umweltschäden zu reduzieren (siehe oben).

2. CO₂-Fußabdruck und Mindestanteile an recycelten Materialien

Hersteller bestimmter Batterien müssen den CO₂-Fußabdruck über den Lebenszyklus hinweg offenlegen. Zudem schreibt die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vor, dass bestimmte Batterien ab dem 18. August 2031 Mindestanteile an recycelten Materialien enthalten müssen:

  • Kobalt: mindestens 16 % recyceltes Material
  • Blei: mindestens 85 % recyceltes Material
  • Lithium: mindestens 6 % recyceltes Material
  • Nickel: mindestens 6 % recyceltes Material

3. Austauschbarkeit von Batterien

Ab 2027 müssen Gerätebatterien so gestaltet sein, dass Verbraucher sie leicht entnehmen und austauschen können. Dies soll Elektroschrott verringern und die Nutzungsdauer von Geräten verlängern.

EU Batterieverordnung: Pflichten und Auswirkungen auf Akteure

Die EU Batterieverordnung bringt einige Pflichten mit sich für alle, die mit Batterien „in Berührung“ kommen:

Hersteller und Importeure

  • Konformitätsbewertung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Batterien die neuen Anforderungen erfüllen.
  • Technische Unterlagen: Alle relevanten technischen Informationen müssen verfügbar sein.
  • Recycling-Quoten: Hersteller müssen bestimmte Quoten für das Recycling von Altbatterien einhalten.

Händler

  • Überprüfungspflichten: Händler müssen kontrollieren, ob Batterien korrekt gekennzeichnet sind.
  • Meldung von Verstößen: Bei Unregelmäßigkeiten besteht eine Meldepflicht an die zuständigen Behörden.

Verbraucher

  • Erweiterte Rückgabemöglichkeiten: Altbatterien können künftig an mehr Rückgabestellen abgegeben werden.
  • Einfacher Batteriewechsel: Ab 2027 wird der Austausch von Batterien in Geräten deutlich erleichtert.
  • Verbesserte Produktinformationen: Verbraucher erhalten detailliertere Angaben zu Batterieleistung und -herkunft.

EU Batterieverordnung: Umsetzung in Deutschland

Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) wird in Deutschland durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) umgesetzt. Die wichtigsten Aspekte sind:

  1. Direkte Geltung: Die EU-Batterieverordnung gilt seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in Deutschland. Ihre Bestimmungen sind daher direkt anwendbar, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

  2. BattDG: Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergänzt die EU-Verordnung und regelt spezifische nationale Aspekte. Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und übernimmt viele seiner Regelungen. Das BattDG legt Zuständigkeiten und Befugnisse fest, um die Einhaltung der EU-Verordnung sicherzustellen. 

  3. Sammel- und Rücknahmesysteme: Das BattDG erweitert die bestehenden Sammelsysteme für Altbatterien. Verbraucher können künftig auch Batterien von E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Sammelstellen abgeben. 

  4. Sorgfaltspflichten: Die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) übernimmt die Überwachung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

  5. Ziele und Fristen: Die Verordnung sieht eine schrittweise Erhöhung der Sammelziele für Gerätebatterien vor, mit 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030.

Unterschied Batterierecht-Durchführungsgesetz und EU Batterieverordnung

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) sind eng miteinander verbunden, aber sie haben unterschiedliche Rollen und Funktionen:

EU-Batterieverordnung

  • Ziel: Die EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) zielt darauf ab, den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu regulieren, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Nachhaltigkeit zu fördern.
  • Inhalt: Sie enthält Vorschriften zu Stoffbeschränkungen, Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling von Batterien sowie Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
  • Geltungsbereich: Die Verordnung gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

  • Ziel: Das BattDG dient der Umsetzung und Durchsetzung der EU-BattVO in Deutschland.
  • Inhalt: Es legt Zuständigkeiten und Befugnisse fest, um die Einhaltung der EU-BattVO sicherzustellen. Dazu gehören Regelungen zur Konformität von Batterien, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Verfahren zur Änderung von Stoffbeschränkungen.
  • Geltungsbereich: Das BattDG gilt nur in Deutschland und ergänzt die EU-BattVO durch spezifische nationale Regelungen.

Die EU-BattVO stellt die übergeordnete Regelung auf EU-Ebene dar, während das BattDG die Umsetzung und Durchsetzung dieser Regelungen auf nationaler Ebene in Deutschland sicherstellt.

FAQ zur EU-Batterieverordnung

Gibt es Übergangsfristen für Unternehmen?

Die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) sieht mehrere Übergangsfristen vor, um den Beteiligten Zeit zu geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Hier sind einige wichtige Übergangsfristen:

18. Februar 2024: 18. August 2024: 18. August 2025: 18. August 2026: 18. August 2027: 18. August 2028: 18. August 2031: 18. August 2033: 18. August 2036:
 Die Verordnung tritt in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Erste wichtige Verpflichtungen, wie die CE-Kennzeichnung von Batterien, werden wirksam.
  • Einführung des Symbols „getrennte Sammlung“ für alle Batterien.
  • Sorgfaltspflichtenregelungen für Erstinverkehrbringer mit einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro pro Jahr.
Allgemeine Angaben zu den Batterien müssen auf den Batterieetiketten vorhanden sein.

 

Batterien müssen mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet sein, der über einen QR-Code verfügt und umfassend über die Batterie informiert.

  • Anforderungen zu Haltbarkeit und elektrochemischer Leistung für nicht wiederaufladbare Allzweck-Gerätebatterien (außer Knopfzellen).
  • Industrie-, Traktions- und Starterbatterien müssen neue Mindestrezyklatgehalte einhalten.

Batterien müssen Mindestanteile an recyceltem Material enthalten (z.B. 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei).

LV-Batterien müssen technische Unterlagen mit Angaben zur enthaltenen Menge rückgewonnener Stoffe beilegen. Erhöhte Mindestanteile rückgewonnener Stoffe müssen in den Batterien enthalten sein.

Diese gestaffelten Fristen sollen sicherstellen, dass alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, die neuen Anforderungen zu erfüllen und die nötigen Anpassungen vorzunehmen.

Welche Batterien sind von der neuen Verordnung betroffen?

Alle Batterietypen, von Gerätebatterien bis hin zu Fahrzeug- und Industriebatterien.

Was ändert sich für Händler?

Händler müssen sicherstellen, dass sie nur konforme Batterien verkaufen und Kennzeichnungspflichten einhalten.

Was bedeutet die Verordnung für Verbraucher?

Verbraucher profitieren von besseren Rückgabemöglichkeiten, klareren Informationen und ab 2027 von austauschbaren Gerätebatterien.

EU Batterieverordnung: Fazit und Ausblick

Die EU Batterieverordnung ist ein wegweisender Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Sie verlangt von Unternehmen hohe Anpassungsbereitschaft, bietet jedoch auch klare Vorteile:

  • Umwelt: Reduktion von Abfällen und Schadstoffen.
  • Wirtschaft: Förderung von Innovationen und nachhaltigen Produktionsmethoden.
  • Verbraucher: Längere Gerätelebensdauer und bessere Informationen.

Mit gestaffelten Einführungsterminen bis 2036 bleibt Zeit für die Umsetzung. Besonders die Anforderungen zur einfachen Austauschbarkeit von Batterien ab 2027 werden die Produktgestaltung und das Verbraucherverhalten langfristig beeinflussen.

Quellen: www.batteriegesetz.de; „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2024