Neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Anwendung, Verpflichtungen, Besonderheiten

10.11.2024 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) löst zum 13. Dezember 2024 die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab. Die neue GPSR betrifft vor allem Produkte, die keiner besonderen EG-Richtlinie untergeordnet sind. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die EU Produktsicherheitsverordnung, ihre Anwendungsbereiche, Verpflichtungen für Hersteller und beantwortet die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Umsetzung.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was regelt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
  2. Produktsicherheitsverordnung: Das müssen Händler, Hersteller und Importeure beachten
  3. Produktsicherheitsverordnung: besondere Pflichten für Online-Händler
  4. Für welche Produkte gilt die GPSR – Anwendungsbereiche
  5. Unterschiede zwischen Produktsicherheitsverordnung und Produktsicherheitsgesetz
  6. FAQ zur Produktsicherheitsverordnung

Was regelt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR) sowie unter der Abkürzung ProdSV, bringt weitreichende Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG (Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie) und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

→ Die GPSR tritt ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft. Daher sollten Händler und Hersteller rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Das Ziel der Produktsicherheitsverordnung

Die Produktsicherheitsverordnung verfolgt das Ziel, Verbraucher vor „gefährlichen“ Produkten durch strenge Sicherheitsstandards zu schützen. Sie schreibt Herstellern und Importeuren vor, die Sicherheitsanforderungen in jeder Phase der Produktentwicklung, von der Herstellung bis zur Markteinführung, einzuhalten. Dabei geht es um Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die insbesondere auf Produkte angewendet werden, die potenziell mechanische, elektrische oder chemische Risiken bergen.

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Produktsicherheitsverordnung: Das müssen Händler, Hersteller und Importeure beachten

Händler, Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen nachzuweisen. Dies umfasst:

  • Sicherheit: Die Verordnung legt fest, dass nur sichere Produkte in der EU verkauft werden dürfen.
  • Informationspflicht: Produkte müssen klare Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen und Produktkennzeichnungen enthalten.
  • Technische Dokumentation: Hersteller müssen eine vollständige technische Dokumentation ihrer Produkte vorlegen können.
  • Rückverfolgbarkeit: Jedes Produkt muss eine eindeutige Kennung (Produktnummer) haben und den Hersteller erkennen lassen.
  • Herstellerangaben: Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers müssen angegeben werden.

Pflichten für Hersteller:

  • Durchführung interner Risikoanalysen
  • Erstellung technischer Unterlagen
  • Sicherstellung der Produktsicherheit

Pflichten für Importeure:

  • Überprüfung der Produktkonformität vor dem Inverkehrbringen
  • Angabe eigener Kontaktinformationen auf dem Produkt

Pflichten für Händler:

  • Überprüfung der Einhaltung der GPSR-Anforderungen durch Hersteller und Importeure
  • Bereitstellung aller erforderlichen Produktinformationen im Online-Handel

Produktsicherheitsverordnung: besondere Pflichten für Online-Händler

Spezielle Anforderungen gelten für den Online-Handel, einschließlich der Verpflichtung, alle relevanten Sicherheitsinformationen in der Produktbeschreibung anzugeben:

  • Herstellerangaben: Online-Händler müssen für jedes Produkt den Namen, die Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail oder Website) des Herstellers angeben.
  • Produktinformationen: Bilder des Produkts und Informationen über die Produktart müssen bereitgestellt werden.
  • Sicherheitshinweise: Alle relevanten Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen direkt im Produktangebot aufgeführt werden.
  • Verantwortliche Person: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der für das Produkt verantwortlichen Person müssen angegeben werden.
  • Kontrolle der Herstellerpflichten: Online-Händler müssen überprüfen, ob Hersteller und Importeure die Anforderungen der Verordnung eingehalten haben.
  • Lagerungs- und Transportbedingungen: Angemessene Bedingungen für Lagerung und Transport der Produkte müssen gewährleistet werden.
  • Verkaufsverbot bei Sicherheitsbedenken: Produkte, bei denen Zweifel an der Sicherheit bestehen, dürfen nicht verkauft werden, bis die Konformität bestätigt ist.
  • Meldepflicht: Bei Sicherheitsbedenken müssen Hersteller/Importeure informiert und dafür gesorgt werden, dass die Marktüberwachungsbehörden über das Portal der Europäischen Kommission „Safety-Business-Gateway“ unterrichtet werden.

Maßnahmen bei gefährlichen Produkten

  • Korrektur: Bei unsicheren Produkten müssen unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
  • Information: Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden müssen über gefährliche Produkte informiert werden.
  • Rückruf: Im Falle eines Rückrufs müssen Verbrauchern mindestens zwei Optionen (Reparatur, Ersatz oder Erstattung) angeboten werden.

Für welche Produkte gilt die GPSR – Anwendungsbereiche

Die Produktsicherheitsverordnung findet Anwendung auf eine breite Palette von Produkten, insbesondere solche, die mechanischen, elektrischen oder chemischen Risiken ausgesetzt sein könnten. Zu den typischen Produktkategorien, die unter die Verordnung fallen, zählen:

  • Maschinen: wie zum Beispiel Rasenmäher und Haushaltsgeräte.
  • Elektrogeräte: etwa Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik.
  • Spielzeug: Produkte für Kinder, die besonders strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.

Ausnahmen: Diese Produkte fallen nicht unter die Produktsicherheitsverordnung

Nach § 1 Absatz 3 des Produktsicherheitsgesetzes sind die folgenden Produkte vom Anwendungsbereich ausgenommen:

  • Antiquitäten
  • Gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufbereitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet.
  • Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.
  • Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Erzeugnisse von Menschenhand und Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen.
  • Medizinprodukte im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Europäischen Medizinprodukteverordnung (VO (EU) 2017/745) bzw. seit dem 26. Mai 2022 zusätzlich auch im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Europäischen Verordnung über In-vitro-Diagnostika (VO (EU) 2017/746).
  • Umschließungen (wie ortsbewegliche Druckgeräte, Verpackungen und Tanks) für die Beförderung gefährlicher Güter, soweit diese verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen.
  • Pflanzenschutzmittel 

Zudem ist das ProdSG nicht anwendbar, wenn in anderen Rechtsvorschriften (wie der Produktsicherheitsverordnung) weitergehende Anforderungen gestellt werden und diese anderen Rechtsvorschriften bestimmte Aspekte des Bereitstellens der Produkte auf dem Markt konkreter regeln.

Unterschiede zwischen Produktsicherheitsverordnung und Produktsicherheitsgesetz

Die Grundlagen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)

Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wurden in Deutschland zwei Gesetze neu bzw. novelliert eingeführt und weitere 32 Rechtsverordnungen angepasst. Bestandteil dieser umfassenden Rechtsanpassung ist das neu gefasste „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)“. ProdSG – § 1 Abs. 1 definiert den Anwendungsbereich wie folgt:

„Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.“

Bereits anhand dieser Definition wird klar, dass die Umsetzung beispielsweise der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG in Deutschland deutlich weiter gefasst ist als die Europäische Richtlinie selbst. Hier wird keinesfalls die Beschränkung nur auf Verbraucherprodukte bezogen. Vielmehr stellt das ProdSG eine Art „Dachgesetz“ zum Thema der Sicherheit von Produkten ganz allgemein dar. Darüber hinaus wird dieser Umstand deutlich, wenn man sich die Liste der ansonsten in nationales Recht umgesetzten Europäischen Rechtsvorschriften ansieht.

Umgesetzte Europäische Rechtsvorschrift (Richtlinien-Nr. und Stichwort)

Zusätzliche Umsetzung in Deutschland in einer Verordnung zum ProdSG

Richtlinie 2001/95/EG (Allgemeine Produktsicherheit) Direkt mit dem ProdSG umgesetzt
Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) 1. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel)
Zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt  
Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeug) 2. ProdSV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
Richtlinie 2000/14/EG (umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen) Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Richtlinie (alt: 2009/105/EG) 2014/29/EU (einfache Druckbehälter) 6. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf demMarkt)
Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen) 9. ProdSV (Maschinenverordnung)
Richtlinie 2013/53/EU (Sportboote) 10. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten)
Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) 11. ProdSV (Explosionsschutzverordnung)
Richtlinie 2014/33/EU (Aufzüge) 12. ProdSV (Aufzugsverordnung)
Richtlinie 75/324/EWG (Aerosolpackungen) 13. ProdSV (Aerosolpackungsverordnung)
Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte) 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung)

Neben der oben genannten „Dachfunktion“ des Gesetzes für die Sicherheit von Produkten allgemein behandelt das ProdSG natürlich die speziellen Aspekte des Verbraucherschutzes aus der Richtlinie 2001/95/EG. Die Einführung des GS-Zeichens berücksichtigt das besondere Schutzbedürfnis. Der Bereich der Marktüberwachung ist mit dem vorliegenden Gesetz ebenso geregelt wie die Festlegung der Aufgaben nationaler Behörden im Zusammenhang mit der Sicherheit von Produkten.

FAQ zur Produktsicherheitsverordnung

Welche Strafen und Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung?
Unternehmen, die gegen die ProdSV verstoßen, müssen mit hohen Geldbußen rechnen, um eine Abschreckung gegenüber fahrlässigen Handlungen sicherzustellen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung?
Die Marktüberwachungsbehörden sind für die Kontrolle der Produktsicherheit zuständig.

Was besagt die 9. Produktsicherheitsverordnung?
Die 9. Produktsicherheitsverordnung, auch als Maschinenverordnung bekannt, regelt in Deutschland spezifisch die Sicherheit von Maschinen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der neuen EU Produktsicherheitsverordnung, die ab Dezember 2024 in Kraft tritt. Die 9. ProdSV setzt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht um und regelt Folgendes:

  • Anwendungsbereich: Sie gilt für neue Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten/Seile/Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.
  • Sicherheitsanforderungen: Sie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die genannten Produkte fest.
  • CE-Kennzeichnung: Maschinen müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, um ihre Konformität mit den Anforderungen zu bestätigen.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Die Verordnung regelt die Verfahren, die Hersteller durchführen müssen, um die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den Anforderungen nachzuweisen.
  • Marktüberwachung: Sie enthält Bestimmungen zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften.
  • Technische Dokumentation: Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation für ihre Produkte erstellen und aufbewahren.
  • Risikobeurteilung: Hersteller sind verpflichtet, eine Risikobeurteilung für ihre Maschinen durchzuführen.

Quellen: Praxisratgeber Maschinensicherheit, FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2024