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Seit 01.01.2021 ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) kein verbindliches Preisrecht mehr. Die deutsche Bundesregierung war gezwungen, das Regelwerk an das europäische Recht anzupassen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte 2019 entschieden hatte, dass die Vorgaben der HOAI zu verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen europäisches Recht verstößt. Diese Neuerungen müssen Architekten und Ingenieure nun beachten. [Mehr lesen]
Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt. In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern. [Mehr lesen]
Plant der Bauherr ein Bauvorhaben, erbringt die Bauleistung aber nicht selbst, muss er weitere Personen engagieren, die die notwendigen Arbeiten verrichten. Für das geplante Vorhaben kann der Bauherr z. B. einen Generalunternehmer beauftragen. Um rechtssicher zu arbeiten, ist ein Generalunternehmervertrag zwischen Bauherr und Generalunternehmer sinnvoll. Für den Vertragsabschluss sollten beide Parteien wissen, welche Inhalte sie im Vertrag behandeln sollten und an welche rechtlichen Regelungen sie sich halten müssen. [Mehr lesen]
Bauunternehmen sind als Werkunternehmer nach § 633 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ein geplantes Bauvorhaben für ihren Auftraggeber frei von Sach- und Rechtsmängeln zu errichten. Stimmen am Ende die vertraglich festgelegte und tatsächlich ausgeführte Bauleistung nicht überein, kann der Auftraggeber anhand einer Beschaffenheitsvereinbarung ggf. Ansprüche für die Baumängel gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen. Dafür muss der Auftraggeber verschiedene Voraussetzungen erfüllen und gesetzliche Vorschriften beachten. [Mehr lesen]
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass das bisherige Bewertungsrecht hinsichtlich der Grundsteuer verfassungswidrig ist, hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Grundsteuer reformiert. Neben einem neuen Bewertungsverfahren ist die Baulandmobilisierung baureifer Grundstücke mittels einer neuen Grundsteuer C wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen. [Mehr lesen]
Ein Auftragnehmer führt zwei Jahre nach Fertigstellung seiner Bauleistung eine Mängelbeseitigung durch und erklärt wiederum sechs Jahre später, den noch anhaltenden Mangel zu sanieren. Weil er sich dann jedoch weigert und sich auf die abgelaufene Verjährungsfrist stützt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Der Auftragnehmer verliert, auch weil er und seine Anwälte die Anerkennung des Baumangels nicht präzise genug formuliert haben. Hier der ganze Fall und die ausführliche Begründung. [Mehr lesen]
Das „Baustellenhandbuch VOB und BGB““ bietet unter Schlagwörtern von „A“ bis „Z“ die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Jetzt informieren!