Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.
Vielen Dank für Ihr Interesse !
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.
Seit dem 01. Januar 2018 gibt es im BGB eine spezielle Regelung zu Verbraucherbauverträgen. Somit wird mit dem neuen § 650i BGB für Bauverträge mit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeführt. Unternehmer sind damit verpflichtet, bei Verträgen über den Bau von Gebäuden oder Verträgen über erhebliche Umbaumaßnahmen den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. [Mehr lesen]
Sowohl das BGB wie auch die VOB/B sehen eine Bauabnahme vor, sobald der Auftragnehmer die Bauleistung vertragsgerecht fertig gestellt hat. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann der Auftragnehmer nach neuem BGB-Bauvertragsrecht mithilfe einer Zustandsfeststellung die Situation vor Ort dokumentieren und sich absichern. [Mehr lesen]
Das Gesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag. Im neuen Gesetz finden sich hierbei Vorschriften, die bisher inhaltlich weder im BGB noch in der VOB/B geregelt wurden. [Mehr lesen]
Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann. [Mehr lesen]
Im aktuellen Fall wurde der Auftragnehmer mit Erd-, Mauer- und Betonarbeiten beauftragt. Dem Vertrag lag ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen zugrunde und die Abrechnung sollte nach Einheitspreisen erfolgen. [Mehr lesen]
Das „Baustellenhandbuch VOB und BGB““ bietet unter Schlagwörtern von „A“ bis „Z“ die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Jetzt informieren!