Bau- und Architektenrecht

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Neues Bauvertragsrecht: Alternativen zur Abnahme nach BGB 2018

Sowohl das BGB wie auch die VOB/B sehen eine Bauabnahme vor, sobald der Auftragnehmer die Bauleistung vertragsgerecht fertig gestellt hat. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann der Auftragnehmer nach neuem BGB-Bauvertragsrecht mithilfe einer Zustandsfeststellung die Situation vor Ort dokumentieren und sich absichern. [Mehr lesen]
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Neues Bauvertragsrecht führt Verbrauchervertrag und Architektenvertrag ein

Das Gesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag. Im neuen Gesetz finden sich hierbei Vorschriften, die bisher inhaltlich weder im BGB noch in der VOB/B geregelt wurden. [Mehr lesen]
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Wann haftet der Bauleiter bei Baumängeln? – Rechtliche Grundlagen nach BGB und VOB

Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann. [Mehr lesen]
Im aktuellen Fall wurde der Auftragnehmer mit Erd-, Mauer- und Betonarbeiten beauftragt. Dem Vertrag lag ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen zugrunde und die Abrechnung sollte nach Einheitspreisen erfolgen. [Mehr lesen]
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