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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt zum einen allgemeine Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und enthält zum anderen konkrete Anforderungen an unterschiedliche Einrichtungsarten wie z. B. Kindertagesstätten (Kitas). Kitas leiten aus dem Infektionsschutzgesetz Informationen zu Infektionskrankheiten sowie Schutzvorkehrungen für Mitarbeiter und Kinder ab. Außerdem regelt das Gesetz die Meldepflicht beim Auftreten einer Infektionskrankheit in der Kita und was im Falle einer Infektion zu tun ist. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz für Kitas zusammengefasst. [Mehr lesen]
In Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen besteht regelmäßig teils enger Kontakt zwischen Kindern, Jugendlichen und dem Personal. Dadurch kann sich das Infektionsrisiko innerhalb der Einrichtung erhöhen. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, gibt es die Wiederzulassungstabelle Kita. Sie gibt vor, nach wie vielen Tagen eine erkrankte Person (Kind oder Erwachsene) nach einer bestimmten Krankheit wieder in die Einrichtung zurückkehren darf. [Mehr lesen]
In Kitas, Kindergärten und Schulen kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen. Infektionskrankheiten können sich hier besonders leicht ausbreiten. Umso wichtiger ist es, bei Betreuern und Kindern ein hygienebewusstes Verhalten zu fördern. Mit diesem 7-Punkte-Plan reduzieren Kita-Leiter eine Ausbreitung von Infektionen. [Mehr lesen]
Mit diesem Handbuch gelingt es Schulen und Kindertageseinrichtungen mühelos, die Einhaltung der Sicherheitspflichten zu gewährleisten. Hier informieren!