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"Arbeitsschutzorganisation im Betrieb: Checkliste und Vorgaben für Unternehmen"


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Arbeitsschutzorganisation im Betrieb: Checkliste und Vorgaben für Unternehmen

© Gorodenkoff – stock.adobe.com

Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet bis zur Aufnahme seiner Tätigkeiten eine betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation aufzustellen. Dabei definiert der Gesetzgeber, welche Aufgaben die Organisation erfüllen muss, um einen rechtskonformen Arbeitsschutz sicherzustellen. Worauf müssen Betriebe achten, wenn sie ihre Arbeitsschutzorganisation bestimmen und welche Themen gehören zur Arbeitssicherheit?

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition: Was ist eine Arbeitsschutzorganisation?
  2. Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation: Checkliste
  3. Organigramm für Aufbau der Organisation

Definition: Was ist eine Arbeitsschutzorganisation?

Eine Arbeitsschutzorganisation umfasst Maßnahmen, die der Arbeitgeber bestimmt, um seine gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz zu erfüllen. So fordern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dass jeder Arbeitgeber eine entsprechende Arbeitsschutzorganisation für seinen Betrieb bestimmt. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Beschäftigtenanzahl im Unternehmen.

Wer ist für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig?

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz. Diese Verantwortung ist untrennbar mit dem Direktionsrecht verbunden. Zusätzlich kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende konkret benannte Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehören z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder der Sicherheitsbeauftragte (SiBe).

Die Führungsverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bleibt jedoch immer beim Arbeitgeber.

Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation: Checkliste

Diese Aufgaben müssen im Rahmen der rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation systematisch erfolgen:

Checkliste: Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
Erstellung und Aktualisierung der angemessenen, fachkundigen Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten.
Bewertung der Arbeitsstätte, psychischer Belastung und Arbeitszeitmanagement.
Fremdfirmenmanagement für Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben, ggf. Explosionsschutzdokument.
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in beratender Funktion, ggf. „Unternehmermodell“ ab einem Beschäftigten (= alternative Betreuung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft).
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht, Angebot, Wunsch).
Schriftliche Delegation von Arbeitsschutzaufgaben an fachkundige und zuverlässige Personen, 
Ab 21 Beschäftigten: Benennung und schriftliche Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in beratender Funktion.
Ab 20 Vollzeitbeschäftigten: Gründung eines Arbeitsschutzausschusses.
Benennung von ausgebildeten Ersthelfern und Brandschutzhelfern (mind. 5% der Beschäftigten).
Unterweisungsplanung und -durchführung (Konzept/Jahresplanung), Sicherstellung der turnusgemäßen Wahrnehmung  inkl. Verständniskontrollen.
Schriftliche Beauftragung von geeigneten, zuverlässigen Personal für das Führen von Maschinen, Fahrzeugen.
Prüfung von Arbeitsmitteln, Festlegen von Prüfzyklen (Inventarliste/Verzeichnis).
Ggf. Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.
Auswahl und Benennung befähigter Personen für die Durchführung dieser Prüfungen.
Unfallauswertungen/-statistik (Branchenvergleich).
Vorhalten von Betriebsanweisungen beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Bereitstellung folgender Materialien:
 
  • Erste-Hilfe Material
  • Verbandbuch
  • Flucht- und Rettungsplan
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan
  • Feuerlöscher
  • Sammelpunkt
  • Aushangpflichtige Gesetze
  • Individuell geeignete persönliche Schutzausrüstung (sowie Nachschubregelung)
  • Ggf. aktuelle Sicherheitsdatenblätter
  • Bei Erfordernis Hautschutzmittel etc.
Beschaffung von Arbeitsmittel entsprechend dem Stand der Technik.
Ggf. Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, evtl. erforderliche Kontaktaufnahme mit einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS).
Berücksichtigung von Forderungen aus den verschiedensten zutreffenden Rechtsgebieten, z. B. dem Gefahrstoffrecht, den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz etc.
Erforderliche Sach- bzw. Fachkunden, Beauftragte, Schulungen für Führungskräfte.

Tipp: Arbeitgeber sollten schon bei der Planung von Arbeitsstätten sowie der Beschaffung von Arbeitsmitteln den Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen und kommunizieren. Dabei sollten sie alle relevanten Arbeitsschutzakteure und die Mitarbeitervertretung einbeziehen. Führungskräfte und Beschäftigte sollten hinsichtlich dieser Punkte regelmäßig überprüft werden

  • Kommen sie ihren festgelegten Aufgaben und Pflichten nach?
  • Können sie Verbesserungsvorschläge machen?
  • Sind sie ausreichend qualifiziert, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können?

Produktempfehlung:

Um alle Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen, müssen Arbeitgeber verschiedenste rechtliche Vorgaben beachten. Damit sie dabei nicht den Überblick verlieren, gibt es das aktuelle „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Es liefert praxisnahe Handlungsempfehlungen, Checklisten und Merkblätter, mit denen Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einfach erfüllen und lückenlos dokumentieren können.

Organigramm für Aufbau der Organisation

Das folgende Muster-Organigramm zeigt, wie eine Arbeitsschutzorganisation im Optimalfall aufgebaut sein sollte. Hierbei werden alle relevanten Arbeitsschutzakteure und Funktionsträger berücksichtigt.

Legende: BR/PR = Betriebsrat/Personalrat, Fasi = Fachkraft für Arbeitssicherheit, BA = Betriesarzt, MA = Mitarbeiter, SiBe = Sicherheitsbeauftragter

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind als Stabsstellen direkt dem Unternehmer zugeordnet. Ein weiteres wichtiges Element in der Arbeitsschutzorganisation ist der Arbeitsschutzausschuss. Seine Mitglieder sind in diesem Organigramm mit einer blauen Umrandung markiert.

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