Betriebssport – Vorteile, Versicherung und Tipps zur Organisation

29.08.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Überforderung, frühe körperliche Beschwerden und fehlende Work-Life-Balance: Längst ist das Thema Gesundheit der Belegschaft auch in den Köpfen der Arbeitgeber angekommen. Viele bieten als eine Maßnahme der Gesundheitsförderung Betriebssport an. Doch welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, und wie kann die Organisation aussehen?

 

Ziele und Vorteile von Betriebssport

Die zunehmende Zahl an Fehlzeiten unter der Belegschaft bewirkt in vielen Unternehmen ein Ressourcenproblem. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen des demografischen Wandels es immer mehr erforderlich macht, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und diese so lange wie möglich im Unternehmen zu halten. Die Zeiten, in denen das Thema Bewegung und gesunde Ernährung dem privaten Bereich zugeschrieben wurde, sind somit längst vorbei.

Vielmehr sollte die Unternehmensführung das Thema „gesunde Belegschaft“ verstärkt in den Fokus rücken. Eine Möglichkeit ist es, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aufzubauen und den Betriebssport als einen festen Bestandteil des BGM und des Arbeitsschutzes zu integrieren. Denn letztendlich profitieren sie maßgeblich durch die Integration eines solchen Programms: 

  • Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten werden gesteigert, was sich positiv auf die Arbeitsergebnisse auswirkt. 
  • Die Übungen, die im Rahmen des Firmensports absolviert werden, haben einen positiven Einfluss auf das Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-System, wodurch Beschäftigte seltener aufgrund von körperlichen Beschwerden lange ausfallen. 
  • Die Bewegung vor/nach oder während der Arbeitszeit verbessert die psychische Gesundheit von Beschäftigten. 
  • Die Leistungsfähigkeit wird durch die regelmäßigen Sporteinheiten am Arbeitsplatz langfristig optimiert. 
  • Betriebssport trägt zu einem besseren Klima innerhalb der Belegschaft bei und schafft eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen. 
  • Der Arbeitgeber kann sich (z. B. bei künftigen Arbeitnehmern) als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Dieser Punkt kann im Hinblick auf die schwierige Suche nach Fachkräften ausschlaggebend sein. 

Betriebssport und Unfallversicherung – wann greift der Versicherungsschutz? 

Aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten heraus, ist für alle, die Betriebssport anbieten wollen, die Frage nach dem Versicherungsschutz relevant. Das ist auch richtig, denn die Unfallversicherer und Krankenkassen stellen bestimmte Anforderungen, bevor sie die sportliche Aktivität am Arbeitsplatz als Betriebssport einstufen und einen Versicherungsschutz gewähren. Treffen die folgenden fünf Kriterien zu, sind eventuelle Unfälle vollständig versichert: 

  1. Betriebssport muss einen Ausgleichscharakter haben. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen die sportlichen Übungen z. B. in Form von Lockerungsübungen dazu beitragen, dass Beschäftigte körperlich, geistig und nervlich einen Ausgleich finden. Die Übungszeiten und die Dauer des Trainings sollten so angelegt sein, dass sie einen ausreichenden, gesunden Ausgleich zum Beruf ermöglichen. 
    Wird dagegen für Wettkämpfe trainiert, wodurch die Erzielung von Spitzenleistungen in den Mittelpunkt gestellt wird, sind Beschäftigte nicht versichert. Wird der Betriebssport in Form von Mannschaftssport ausgeführt, sind die Beschäftigten nur dann unfallversichert, wenn das Training innerhalb der regelmäßigen Übungsstunden stattfindet.  
    Achtung: Nach Angaben des AOK-Bundesverbands sind neuerdings auch die bisher versicherten Wettkämpfe zwischen den Betriebssportgemeinschaften nicht versichert. 
  2. Der Firmensport muss regelmäßig stattfinden, mindestens einmal monatlich. Sportliche Aktivitäten am Arbeitsplatz, die nur hin und wieder angeboten werden, fallen demnach nicht unter den Versicherungsschutz. 
  3. Betriebssport muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Denn könnte jedermann z. B. der betriebsinternen Fußballmannschaft beitreten, würde es sich um Vereinssport handeln. Die Berufsgenossenschaft tritt in diesem Fall nicht ein. 
  4. Die Übungszeit und Dauer des Betriebssports müssen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Betriebssport direkt vor oder nach der Arbeitszeit stattfindet oder während der Arbeitspausen. Auch ein Samstagstermin kann dazu zählen, nicht jedoch mehrtägige Ausflüge mit sportlichen Aktivitäten.  
  5. Der Betriebssport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Das Unternehmen muss das Angebot entweder direkt oder über einen Betriebssportverein verantwortlich (mit)organisieren. Es mietet z. B. die Sportanlage, stellt den Übungsleiter oder lässt die Sportübungen sogar innerhalb der Arbeitszeit zu.

Organisation des Firmensports – Tipps zu Eckdatenerfassung und Finanzierung 

Steht fest, dass die Unternehmensführung ein Sportangebot für die Beschäftigten etablieren will, lohnt es sich, einen Bewegungsscout zu benennen. Diese Person koordiniert, bewirbt und entwickelt den Betriebssport weiter und sollte daher gut in der Belegschaft vernetzt sein. 

Eckdaten des Betriebssports 

Gemeinsam mit dem ernannten Bewegungs-Verantwortlichen sollte die Unternehmensführung erst einmal die Eckdaten zum  Bewegungsangebot ausarbeiten und sich hierfür folgende Fragen stellen: 

  • Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Reicht ein unternehmensinterner Raum mit Trainer oder muss auf eine externe Location ausgewichen werden?  
  • In welchem Umfang soll der Betriebssport angeboten werden? Es lohnt sich, vorab eine Bedarfsanalyse innerhalb der Belegschaft durchzuführen. Welche Belastungen, Beanspruchungen und Gefährdungen liegen vor? Arbeitgeber können hier auf die Gefährdungsbeurteilung spicken, die sowieso verpflichtend durchzuführen ist, oder die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) erwirken. 
  • Wie soll der Firmensport erfolgen?
    • durch eigene Mitarbeiter in eigenen Räumlichkeiten (die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter muss hierfür mindestens einen Trainerschein besitzen)
    • durch einen externen Anbieter, aber in der Nähe der Arbeitsstätte
    • in Verbund mit anderen Unternehmen aus der Umgebung 

Für kleine Unternehmen, die aufgrund der geringen Teilnehmerzahl kein Programm zusammenbekommen, lohnt es sich, weitere kleine Betriebe in der Umgebung zu suchen, die vor derselben Herausforderung stehen. Allerdings sollten Unternehmen dann auf Nummer sicher gehen und den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft prüfen lassen.  

Finanzierung des Bewegungsangebots 

Unternehmen können Betriebssport auf unterschiedliche Arten finanzieren: Die Kosten für Firmensport können z. B. ganz auf die Belegschaft umgelegt werden. Zielführender ist es jedoch, wenn Arbeitgeber Anreize schaffen, indem sie einen Teil der Kosten übernehmen. Es kommt auch in Betracht, dass Unternehmen erst dann einen Zuschuss ihrerseits gewähren, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter regelmäßig am Betriebssport teilnimmt.  

Es gibt aber auch das Modell, dass die Mittagspause für die sportliche Aktivität um 15 bis 30 Minuten verlängert wird. So unterstützt das Unternehmen die Aktivität finanziell und zeigt gleichzeitig, dass die Gesundheitsförderung einen besonderen Stellenwert hat. 

Hinweis: Wenn Unternehmen die Kosten für den Betriebssport ganz oder teilweise übernehmen, werden diese Leistungen in der Regel als Arbeitslohn eingeordnet und stellen einen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter dar. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater. 

Betriebssport und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 

Für Unternehmen bietet es sich an, Betriebssport im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu integrieren. Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) hat der Gesetzgeber die Basis dafür geschaffen: Die Krankenkassen unterstützen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten. 

Produktempfehlung:

BGM ist allerdings mehr als nur Betriebssport. Denn zum BGM gehören z. B. Analysen mit Gesundheitsberichten, Mitarbeiterbefragungen, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Schulungen für Führungskräfte, aber auch gesunde Ernährung oder Präventionsmaßnahmen zu Stress und Sucht. Für Arbeitgeber relevante Informationen zum BGM enthält das „Praxishandbuch: Die neue Betriebssicherheitsverordnung“

Am besten lässt sich Betriebssport in das BGM integrieren, indem etwa interne Kurse zu Entspannungstechniken, eine Rückenschule, Bewegungstherapien oder Programme zu Bewegungspausen am Arbeitsplatz vermittelt werden. Denn als gesundheitsfördernde Maßnahme hat der organisierte Betriebssport auch eine koordinierende und beratende Funktion. 

Quellen: „EHSQ-Manager“, BGHW, Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) 

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