Inhaltsverzeichnis
- Novellierung der TA Luft 2021: Neuerungen für Betreiber erfordern schnelles Handeln
1.1 Wann tritt die neue TA Luft in Kraft?
1.2 Für welche Anlagen gilt die TA Luft (neu)?
1.3 Welche Stoffe fallen unter die TA Luft? - Was ist die TA Luft?
Novellierung der TA Luft 2021: Neuerungen für Betreiber erfordern schnelles Handeln
Mit der neuen technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) verschärfen sich die Vorgaben für technische Anlagen maßgeblich. Zentral sind bei der neuen TA Luft die Emission und Immission von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickstoffoxiden. Doch der Immissionsschutz beinhaltet darüber nunmehr auch Regelungen im Hinblick auf Geruchsemissionen (GIRL), die zur TA Luft neu hinzukommen. Zudem werden teils bereits gültige EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen.
Diese zum Teil gravierenden Änderungen treten am 01.12.2021 in Kraft. Arbeits- und Umsetzungshilfen erhalten Betreiber technischer Anlagen im neuen Buch „TA Luft 2021“. Darin finden Anlagenbetreiber unter anderem
- eine übersichtliche Darstellung der neuen Regelungen zum Immissionsschutz.
- praktische Kommentierungen der jeweiligen Neuerungen in der Umsetzung.
- sofort anwendbare Umsetzungshilfen und Mustervorlagen zur effektiven Zeitersparnis.
Wann tritt die neue TA Luft in Kraft?
Die neue TA Luft tritt am 01.12.2021 in Kraft. Das ist der dritte Monatserste nach Veröffentlichung der Neufassung am 31.08.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) - Ausgabe Nr. 48-54/2021.
Beschlossen hatte das Bundeskabinett die Novellierung der TA Luft bereits am 16.12.2020. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist nun am 28.05.2021 erfolgt. Das Bundeskabinett stimmte den weitreichenden Änderungswünschen des Bunderates am 23.06.2021 zu. Die derzeit noch gültige Fassung ist seit dem Jahr 2002 in Kraft.
Die neu verabschiedete Fassung berücksichtigt bereits zahlreiche Einzeländerungen und entsprechende Anpassungen an den zwischenzeitlichen Stand der Technik. Ein entsprechender Entwurf zur Novellierung der TA Luft hat bereits im Jahr 2017 zur Diskussion gestanden, also schon während der letzten Legislaturperiode.
Für welche Anlagen gilt die TA Luft (neu)?
Ab der Novellierung der TA Luft 2021 gelten die Vorgaben zum Immissionsschutz in der Praxis nicht mehr ausschließlich für nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen. (Bild: © endostock – stock.adobe.com) |
Nach Angaben des Bundesrates gilt die TA Luft aktuell für rund 50.000 technische Anlagen. Dies betrifft in erster Linie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtige Anlagen wie in § 1 der vierten Verordnung definiert. Im Rahmen der erneuerten Immissionsschutz-Richtlinien geht es hier um den Schadstoffausstoß von Anlagen in z. B. folgenden Bereichen:
- Behandlung und Verwertung von Abfällen
- chemischer Industriewerke
- der Erzeugung von Metallen und Baustoffen, etwa Zement
- Tierhaltung
- Nahrungsmittelindustrie
Die Novellierung der TA Luft 2021 weitet jedoch den Wirkungsbereich entsprechender Immissionsschutz-Richtlinien aus. Sie gelten nun auch für Anlagen, die in dieser Form noch keiner Regelung unterlagen.
Dazu zählen unter anderem technische Anlagen mit dem Fokus auf
- Biogas
- Holzpellets
- Häckseln und Schreddern.
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Welche Stoffe fallen unter die TA Luft?
Als bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift umfasst die neue TA Luft mehr als 550 Seiten. Konkrete Anforderungen enthält sie zu nahezu allen Luftschadstoffen, die von Industrieanlagen in die Luft gelangen können.
Dazu zählen beispielsweise folgende Stoffe:
- Staub und Feinstaub
- Ammoniak
- Stickstoffoxide
- Schwefeldioxid
- organische Luftschadstoff-Verbindungen
- Quecksilber
- Dioxine und Furane
- krebserregende Stoffe (Karzinogene)
- Stoffe, die Mutationen im Erbgut auslösen können (Mutagene)
- reproduktionstoxische Stoffe (Teratogene)
Eine zentrale Rolle nimmt im Rahmen der neuen TA Luft die Emission von Schadstoffen ein,
- von denen ein besonders hohes Risiko ausgeht, und
- die einen großen Einfluss auf Umwelt- und Gesundheitsschutz haben.
Damit ergeben sich mit den anstehenden Neuerungen am 01.12.2021 zusätzlich
- neue Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen sowie
- verschärfte Filtervorgaben für die Abluft in Tierhaltungsanlagen mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder über 30.000 Mast-Hähnchen (Ammoniak und Feinstaub).
Die Verschärfung der Vorgaben zum Immissionsschutz im Rahmen der TA Luft (neu) waren bereits in der vergangenen Legislaturperiode angedacht. Eine wichtige Neuerung: Zusätzlichen Auflagen zur Geruchsemission zum Schutz von Anwohnern. (Bild: © Monika Wisniewska – stock.adobe.com) |
Was ist die TA Luft?
Der Begriff TA Luft steht für die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Dabei handelt es sich um die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Sie zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Sie zielt auf eine Verringerung von Emissionen und schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen allgemein ab.
- Die Vorschrift schafft als zentrales Regelwerk die Arbeitsgrundlage für bundesweit mehr als 50.000 technische Anlagen.
- Sie ist bei Beantragung, Genehmigung, Betrieb und Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zu beachten.
- Die TA Luft enthält Grundsätze, die auch für genehmigungsfreie Anlagen anwendbar sind.
- Sie schützt die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor unverhältnismäßig hoher Luftverunreinigung.
- Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz allgemein.
Die neue TA Luft 2021, die im Dezember 2021 in Kraft tritt, bringt die derzeit noch gültige Fassung aus dem Jahr 2002 auf den aktuellen Stand. So berücksichtigen bundesweit gültige Vorschriften nun auch einige EU-Vorgaben sowie den zwischenzeitlichen Fortschritt der Technik.
Quellen: „TA Luft 2021: Praxisnahe Kommentierung der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, „Immissionsschutz in der Praxis: Anforderungen von BImSchG, BImSchV und TA Luft rechtssicher umsetzen“, bundesrat.de, bmu.de