Inhaltsverzeichnis
- Ist Stehen am Arbeitsplatz gesund?
- Steharbeitsplatz: Was müssen Arbeitgeber beachten?
- Wie steht man richtig am Schreibtisch?
- Fazit: Ergonomischer Steharbeitsplatz
Ist Stehen am Arbeitsplatz gesund?
In Maßen und als Abwechslung zum Sitzarbeitsplatz wäre die Antwort sicherlich: ja. Aber: einen dauerhaften Steharbeitsplatz zu haben oder überwiegend im Stehen zu arbeiten, bedeutet eine stärkere Beanspruchung des Körpers und belastet vor allem:
- Das Muskel- und Skelettsystem des Rumpfes und der Beine (Blutzirkulation)
- die Wirbelsäule inklusive Bandscheiben
- Herzkreislaufsystem
- Nacken und Schultermuskeln
- Hüft-, Knie- und Fußgelenke (Besonders Fußgewölbe)
Tragen von ungeeignetem Schuhwerk und harte Fußböden können die Entstehung von Rückenschmerzen, Kreislauferkrankungen und Krampfadern begünstigen. Als Komplikation besteht die Gefahr von Thrombosen, Venenentzündungen und schlecht heilenden Geschwürbildungen. Deshalb obliegt dem Unternehmen die Aufgabe, Steharbeitsplätze im eigenen Betrieb so ergonomisch und gesundheitsfreundlich wie möglich zu gestalten.
Sind Sitzplätze die Lösung?
An dieser Stelle ist die Antwort nicht unbedingt leichter: Die Mischung macht’s. Bei klassischen Bürojobs sollte darauf geachtet werden, häufig aufzustehen, sich zu drehen oder ein paar Schritte zu laufen – am besten in Absprache mit dem Vorgesetzten über einen höhenverstellbaren Tisch nachdenken.
Viele Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Technik lassen eine Umstellung auf Sitzplätze naturgemäß nicht zu. Falls dies der Fall sein sollte, müssten Unternehmen und einzelne Betriebe über geeignete Maßnahmen nachdenken.
Steharbeitsplatz: Was müssen Arbeitgeber beachten?
Neben der Arbeitsstättenverordnung regeln die ASR A 1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Anforderungen an einen geeigneten Steharbeitsplatz:
- Jeder Arbeitsplatz benötigt individuelle Bewegungsfreiräume bzw. Bewegungsflächen, die wechselnde Arbeitshaltungen und Ausgleichsbewegungen ermöglichen (ASR A 1.2).
- Bei Steharbeitsplätzen, die von den Beschäftigten länger als 4 Stunden benutzt werden, müssen ausreichend wärmegedämmt und mit elastischem Bodenbelag versehene Bodenbeläge aufweisen.
- Kompressionssocken oder -strümpfe können zur Entlastung beitragen.
- Das Unternehmen sollte geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen.
- Vom Arbeitgeber sind ergonomische Arbeitsmittel bereitzustellen, z. B. Stehhilfen (§ 3 Abs. 2 Nr.1 BetrSichV).
- Die Arbeitsmittel sollten einen Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen ermöglichen
- Mischarbeit/ Gruppenarbeit einführen
- Individuelle Pausengestaltung
- Gesundheitsbewusstes Betriebsverhalten
Zusätzlich hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) bereits 2009 die Broschüre „Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit“ herausgegeben. Diese stellt eine praktische Handlungshilfe dar, indem sie die gesundheitlichen Risiken andauernder Steharbeit mit direkten Hilfsmaßnahmen verbindet. Zusätzlich beinhaltet die Broschüre eine Tabelle zur Risikobeurteilung samt Fragebogen, die helfen, Gestaltungsdefizite zu erkennen und präventiv zu handeln.
Grundsätzlich sollten Betriebe darauf achten, zu einseitige Belastungen wie z. B. andauernde Steharbeit zu verringern und alternative Arbeitsplätze zu schaffen.
Zusätzliche Hinweise für Arbeitgeber:
- Bei einem Steharbeitsplatz ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit und gleichzeitiger Arbeitszeit von über 4 Stunden muss der Arbeitgeber geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen (TOP-Prinzip).
- Andauernde Steharbeit über 4 Stunden ist für Schwangere nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats verboten (Stehen mit der Möglichkeit sich frei zu bewegen, fällt nicht unter andauernde Steharbeit).
- Bei jungen Menschen, deren Wachstumsphase noch nicht abgeschlossen ist, sollte auf andauernde Steharbeit verzichtet werden.
- Beschäftigte können auf Grund individueller Konstitution und möglicher Vorerkrankungen nicht an Steharbeitsplätzen eingesetzt werden.
In unterschiedlichen Betriebssparten existieren unterschiedliche Steharbeitsplätze. |
Wie steht man richtig am Arbeitsplatz?
Eine „richtige“ Anleitung zur Steharbeit ist schwer zu formulieren, da jeder Mensch individuelle anatomische Feinheiten besitzt. Dennoch lassen sich gewisse Grundregeln herausarbeiten, die es Personen mit einem Steharbeitsplatz erleichtern, gesund zu bleiben. Dazu gehören:
- Körperhaltung aufrecht: Schultern und Rücken nicht hängen lassen, sondern entspannt halten; kein Hohlkreuz bilden und den Kopf aufrecht halten.
- Kopf- und Blickneigung zusammen ca. 30 bis 35 Grad.
- Oberarme senkrecht, aber locker nach unten fallen lassen.
- Zwischen Ober- und Unterarm einen rechten Winkel bilden
Zusätzlich sollten Beschäftigte, die andauernd im Stehen arbeiten, proaktiv tätigt werden:
- Gleichmäßige Belastung der Fußsohlen
- Füße sollten Schulterbreit auseinander stehen
- Gelegentliches Anlehnen bzw. Abstützen des Oberkörpers
- Entlastungs- und Entspannungsübungen
- Positionswechsel
Fazit: Ergonomischer Steharbeitsplatz
Ist ein ergonomischer Steharbeitsplatz die Lösung? – zumindest ist es ein guter Anfang. Hierbei sollte auf eine ergonomische Arbeitsgestaltung geachtet werden, die abwechselnd Sitzen, Stehen und Gehen ermöglicht. Um den Steharbeitsplatz gesundheitsfreundlicher zu gestalten, sollten Unternehmen für ausreichend Abstützmöglichkeiten sorgen und Raum für Ausgleichsbewegungen schaffen.
Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen, inwiefern Arbeiten an einem Steharbeitsplatz gesund sei, lässt sich sagen: Andauerndes und monotones Arbeiten an einem Steharbeitsplatz belastet den Körper stark. Aber auch das Gegenteil, der andauernde Sitzarbeitsplatz, ist langfristig nicht viel gesünder.
Abwechslung ist hierbei das Schlüsselwort. Arbeitgeber sollten versuchen ihren Beschäftigten Ausgleichs- und Wechselmöglichkeiten hinsichtlich deren Arbeitsplatzes zu bieten. Ebenso sollten Angestellte selbst spätestens, wenn sie merken, dass die Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes sie einseitig körperlich belastet, bei ihren Vorgesetzten nach einer geeigneten Lösung fragen.
Quellen: Die neue Arbeitsstättenverordnung, bghm, LASI, www.t-online.de/gesundheit