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DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – Änderungen und Vorgaben für Bauplaner

© motortion – stock.adobe.com

Im Dezember 2020 wurde die DIN 32984 geändert. Sie definiert den Einsatz von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, die Sehbehinderte und Blinde bei der Orientierung unterstützen. Damit gilt die DIN-Norm als wichtige Vorschrift für barrierefreie Bauvorhaben. Welche aktuellen Änderungen müssen Bauplaner sowie Bauherren beachten und wie gestalten sie den Einsatz von Bodenindikatoren fachgerecht?

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition DIN 32984
  2. DIN 32984: Änderungen 2020
  3. Bodenindikatoren nach DIN 32984 planen und einbauen
  4. Rillenplatten und Noppenplatten
  5. Überquerungsstellen für Fußgänger
  6. DIN 32984: Bodenindikatoren im Innenraum

Definition DIN 32984

Die DIN-Norm 32984 legt fest, wann und in welchem Umfang Bodenindikatoren für Sehbehinderte im öffentlichen Raum vorhanden sein müssen. Blinde und Sehbehinderte können sich schwerer draußen zurechtfinden, da sie verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt sind, wie z. B.:

  • weit entfernte oder ganz fehlende Raumbegrenzungen
  • teils hoher Geräuschpegel (insbesondere in Großstädten)
  • oft lediglich optische Hinweise zur Orientierung vorhanden, z. B. Straßenschilder
    → nicht von Sehbehinderten oder Blinden nutzbar

Um diese Einschränkungen der Barrierefreiheit auszugleichen, benötigen öffentliche Gebäude und Flächen entsprechende Bodenindikatoren. Besonders wichtig bei diesen Indikatoren sind folgende Kriterien:

  • Form und Maße der Profile
  • Leuchtdichtekontrast
  • taktile, visuelle und möglichst auch akustische Erkennbarkeit

Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen diese Bodenindikatoren für ihre Wegfindung auf öffentlichen Flächen und in Gebäuden. Für eine allumfassende Orientierung müssen diese Indikatoren in ausreichendem Umfang vorhanden sein.

Um eine möglichst barrierefreie Grundlage zu schaffen, gibt es Regelwerke und Vorschriften wie die DIN 32984: Sie gibt die Anordnung und den Aufbau von Bodenindikatoren vor sowie die Nutzbarkeit sonstiger Leitelemente. Damit erhalten Bauherren und Bauplaner öffentlicher Bauten Vorgaben, wie sie ein möglichst effektives Blindenleitsystem in ihr Bauvorhaben integrieren.

Bodenindikatoren sind überall erforderlich, wo es keine oder zu wenig andere Markierungen an Gehbahnen oder -flächen gibt. Zu den Markierungen zählen insbesondere taktische und optische Leitelemente bzw. Leitlinien wie Rillenplatten oder Noppenplatten.

Für wen gilt die DIN 32984?

Laut Anwendungsbereich ist die DIN-Norm bei allen öffentlich zugänglichen Gebäuden anzuwenden sowie bei öffentlich nutzbarem Freiraum. Bauplaner und Architekten nutzen die Planungsgrundsätze der Norm, um ihr Vorhaben barrierefrei und inklusiv zu gestalten.

Wichtig: Die DIN 32984 gilt für Neubauten. Für die Bauplanung von Umbauten oder Modernisierungen sollten Bauplaner die Regelungen der Norm sinngemäß anwenden.

Unabhängig von Neubau oder Bestand – Bauplaner sollten bei ihren geplanten Vorhaben die Anforderungen der DIN 32984 erfüllen, um ihr Bauobjekt möglichst barrierefrei auszustatten. Hilfe bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit bietet das Handbuch „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“. Es enthält viele Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden.

Da zum öffentlichen Raum für Bodenindikatoren auch Verkehrsräume zählen, müssen Bauplaner und Bauherren dort ebenso fachgerechte Maßnahmen ergreifen. Wie das gelingt, beschreibt das „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“. Es liefert aktuelle Normen, Richtlinien sowie Berechnungsbeispiele, die bei der Planung, Bemessung und Sanierung von Straßen helfen.

Was beinhaltet die DIN 32984?

Die DIN 32984 unterliegt folgendem Aufbau:

Vorwort
Einleitung
 Kap. 1 Anwendungsbereich
Kap. 2 Normative Verweisungen
Kap. 3 Begriffe
Kap. 4 Anforderungen an Bodenindikatoren und angrenzenden Bodenbelag
Kap. 5 Bodenindikatoren und Leitelemente im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum
Kap. 6 Orientierung in Gebäuden
Literaturhinweise

Für sonstige Leitelemente beschreibt die DIN 32984 Anforderungen und Merkmale, anhand der Bauplaner erkennen, wann ihre Elemente ausreichende Hilfe für Sehbehinderte bieten.

Zu Treppen, Überquerungsstellen und Borde definiert die Norm jedoch keine konkreten Vorgaben. Stattdessen beschreibt sie die erforderlichen Mindestmaße und andere Bedingungen, mit denen Bauplaner die Erkennbarkeit dieser Elemente sicherstellen. Des Weiteren beinhaltet die DIN 32984 typische Grundsituationen für die Planung und den Bau der Bodenindikatoren. Sie zeigen Standardlösungen auf, mit denen Bauplaner die Einheitlichkeit erreichen, die für eine sichere Orientierung notwendig ist.

DIN 32984 und DIN 18040

Während die DIN 32984 Angaben zu Bodenindikatoren im öffentlichen Raum macht, enthält die DIN-Reihe 18040 grundlegende technische Voraussetzungen zur Barrierefreiheit. Die darin enthaltenen Anforderungen werden durch die Inhalte der DIN 32984 ergänzt und spezifiziert.

DIN 32984: Änderungen 2020

Im Dezember 2020 hat der DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) eine geänderte Fassung der DIN 32984 herausgegeben. Sie ersetzt die bis dahin gültige Version der Norm sowie die dazugehörige „DIN 32984 Berichtigung 1: 2012-10“.

Grundsätzlich haben die Verfasser die neue DIN-Norm nur in wenigen Punkten verändert. So bleiben z. B. die Vorgaben zur Systematik und Anordnung der Bodenindikatoren erhalten. Dennoch gibt es einige kleinere Änderungen bzw. Konkretisierungen.

Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Die Terminologie der DIN 32984 wurde weitgehend an die DIN 18040-3 angepasst sowie an Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) .
    → Hierzu gehören z. B. getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe und gemeinsame Überquerungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe.
  • Die orthogonale Anordnung von Noppen im öffentlichen Raum wurde auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt, z. B. bei der Einfräsung in Naturstein.
    → Hintergrund: Rollstuhl- und Rollatornutzer können die diagonale Noppenstruktur leichter überrollen. Gleichzeitig erkennen blinde und sehbehinderte Menschen die Noppen mit ihrem Langstock deutlicher und können sich so besser zurechtfinden.
  • Es gibt zusätzliche Maßnahmen für den Fall, dass der Abstand zwischen Leitstreifen und Hindernissen zu gering ist (Abschnitt 5.2.1).
  • Die Hinführung aus Leitstreifen oder einem komplexen Leitsystem zu Überquerungsstellen und Bushaltestellen wurde in Abschnitt 5.2.3.5 zusammengefasst.
  • Vorgaben zu gesicherten Überquerungsstellen befinden sich künftig im neuen Abschnitt 5.3.2.
    → Die Reihenfolge der ehemaligen Abschnitte „Gesicherte Querungsstelle mit einheitlicher 3 cm Bordhöhe“ und „Gesicherte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ wurde geändert.
  • Die Abschnitte 5.3.3 bis 5.3.8 zu (ungesicherten) Querungsstellen enthalten nun ausführlichere und konkretere Regelungen. Zuvor hatte die DIN 32984 diese Punkte nur knapp behandelt.
  • Einstiegsfelder in Leitstreifen auf Haltestelleninseln (5.4.3) und Bahnsteigen (5.5.4) sollen mit einem exzentrisch (gleisabgewandt) angeordneten und quadratischen Feld angezeigt werden. Sehbehinderte und Blinde können diese mit dem Langstock besser erkennen.
  • Untere Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen müssen künftig einen Regelabstand von 60 cm aufweisen (Abschnitt 5.7.1). Außerdem muss der Abstand für solche Leitstreifen entsprechend vergrößert werden, wenn sie quer vor einer Treppe verlaufen.
    → Hintergrund: In der Vergangenheit war der Kontrast zwischen Stufenkantenmarkierung und Aufmerksamkeitsfeld häufig nicht ausreichend stark ausgeprägt.
  • Die gesamte DIN-Norm und alle Verweise wurden redaktionell überarbeitet – unter Berücksichtigung aller relevanten Normen, die in der Zwischenzeit erschienen sind.
  • Bilder wurden vereinheitlicht und weitere Elemente ergänzt, um sie für den Nutzer eindeutiger sowie leichter verständlich zu machen. Außerdem wurden an einigen Textstellen Bilder hinzugefügt, um die beschriebenen Situationen anschaulicher darzustellen.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Stadtplanung und Gebäudegestaltung für öffentliche Bauwerke. Daher sollten insbesondere Bauplaner und Bauherren öffentlicher Gebäude nach DIN 32984 künftig sonstige Leitelemente oder Bodenindikatoren in ihr Vorhaben integrieren.

Bodenindikatoren nach DIN 32984 planen und einbauen

Grundlegender Bestandteil der DIN 32984 sind Vorgaben für das Blindenleitsystem im öffentlichen Raum. Allerdings gibt es verschiedene Arten von Bodenindikatoren und entsprechend unterschiedliche Anforderungen, die der jeweilige Bauplaner bzw. Bauherr beachten muss.

Arten von Bodenindikatoren

Bauplaner und Bauherren müssen zwischen verschiedenen Bodenindikatoren unterscheiden. Die DIN 32984 nennt folgende Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Raum:

Bodenindikator Definition
Leitstreifen Streifen aus Bodenindikatoren mit Rippen-/Rillenstruktur, der längs dieses Streifens angeordnet ist.
Auffindestreifen Fläche aus Bodenindikatoren, mit denen sich meist seitlich gelegene Ziele finden lassen. Die Streifen werden über die Breite der Gehbahn/des Gehwegs verlegt.
Aufmerksamkeitsstreifen Fläche/Streifen mit Noppenstruktur, die auf einen Niveauwechsel aufmerksam machen, auf das Ende des Gehbereiches oder auf Gefahren und Hindernisse.
Aufmerksamkeitsfeld
Einstiegsfeld Ist i. d. R. an Bushaltestellen oder anderen Orten des ÖPNV zu finden und soll den Einstieg in ein öffentliches Fahrzeug kenntlich machen.
Richtungsfeld Fläche mit Rippen-/Rillenstruktur, die die Gehrichtung an Überquerungsstellen anzeigt. Der Verlauf der Rippen/Rillen zeigt in Gehrichtung der Überquerung.
Abzweigefeld Quadratische Fläche mit Noppenstruktur, die meist i. V. m. Leitstreifen oder Auffindestreifen verwenden wird. Sie kennzeichnet Verzweigungen und Abknickungen für Blinde und Sehbehinderte.
Sperrfeld Fläche mit Rippen-/Rillenstruktur, die parallel zum Bord verläuft, um einen niveaugleichen Übergang zu abzusichern. Dazu gehört der gesamte Bordabschnitt unter 3 cm Höhe.

All diese Indikatoren unterscheiden sich jeweils hinsichtlich Funktion, Größe, Profil, Verlegeort und -ausrichtung. Weitere grundlegende Informationen zu den verschiedenen Orientierungshilfen enthält der Beitrag „Leitsysteme und Orientierungshilfen – Definition und Arten“.

In jedem Fall müssen Bauplaner jedoch der Leuchtdichtekontrast zur restlichen Umgebung beachten.

Leuchtdichtekontrast

Der Kontrast zwischen Bodenindikator und sonstigem Bodenbelag ist essenziell für die Wirksamkeit und helfende Funktion der Indikatoren. Ist der Leuchtdichtekontrast nicht stark genug ausgeprägt, fordert die DIN 32984 weitere Begleitstreifen. Nur so können auch sehbehinderte Menschen die Bodenindikatoren zur Orientierung nutzen.

Details zur Ermittlung des Kontrasts enthält die DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“.

Bodenindikatoren planen und einbauen

Gemein haben alle Orientierungshilfen, dass sie sich taktil deutlich vom sonstigen Umfeld unterscheiden müssen. Hierfür können z. B. deren Form, Material, Härte und Oberfläche ausschlaggebend sein. Außerdem sollten sie entweder als durchlaufende Streifen oder punktuell als rechteckige Felder am Boden angebracht sein.

Des Weiteren müssen die Indikatoren rechtzeitig vor Gefahrenstellen, Hindernissen und Richtungsänderungen warnen. Dazu gehören nicht nur dauerhafte Hindernisse, sondern auch temporäre Gefahren wie Baustellen. Gleichzeitig dürfen nicht zu viele Indikatoren vorhanden sein, da sie sonst verwirren können.

Rillenplatten und Noppenplatten

Wichtige Materialien für Bodenindikatoren nach DIN 32984 sind Rillen- und Noppenplatten. Die Rillen oder Noppen ragen durch ihre erhabenen Strukturen über den restlichen Bodenbelag hinaus. So erkennen Personen mit Langstock oder solche, die zu Fuß unterwegs sind, die eingefrästen Strukturen dieser Bodenindikatoren leichter.

Der folgende Abschnitt zeigt, worauf Bauherren und Bauplaner beim Einsatz von Platten mit Rillen- oder Noppenstruktur achten müssen.

Rillenplatten

DIN-32984-Rillenplatten-Rippenstruktur-Forum-Verlag-Herkert-GmbH
Rillenplatten haben längliche Einzelelemente, die in eine Richtung zeigen und bieten damit eine Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte.
Bild: © slowcentury – stock.adobe.com

Rillenplatten oder Platten mit Rippenstruktur unterliegen gem. DIN 32984 folgenden Maßen:

Lfd. Nr. Element Anforderung nach DIN 32984
1 Rillenstruktur trapezförmiger Querschnitt
2 benachbarte Rillen Abstand der Scheitelpunkte benachbarter Rillen: 38 mm
3 Rillenbreite 10 mm
4 Rillenhöhe 4,5 mm
5 Rutschhemmung R 13 nach DIN 51130
6 Oberfläche auf den Erhebungen grobe Struktur
7 Leuchtdichtekontrast mindestens 0,4 
8 Reflexionsgrad 0,5 von der helleren Oberfläche

Bei Rillenplatten gilt: Die Kanten müssen abgerundet sein. Außerdem wird 1,0 mm unterhalb der Oberkante bzw. unterhalb des Scheitelpunkts der Rillen gemessen. Messfehler werden durch Profilrundungen berücksichtigt.

Noppenplatten

DIN-32984-Noppenplatten-Noppenstruktur-Forum-Verlag-Herkert-GmbH
Noppelplatten zeichnen sich durch einzelne, runde Elemente aus, die als Bodenindikator für Betroffene dienen.
Bild: © SunGod – stock.adobe.com

Bei Noppenplatten müssen Bauherren und Bauplaner diese Vorgaben der DIN 32984 beachten:

Lfd. Nr. Element Anforderung nach DIN 32984
1 Noppenstruktur diagonal angeordnete Kegelstümpfen
2 benachbarte Noppen Abstand der Scheitelpunkte benachbarter Noppen: 60 mm
3 Noppendurchmesser 20 mm
4 Noppenhöhe 4,5 mm
5 Rutschhemmung R 13 nach DIN 51130
6 Oberfläche auf den Erhebungen grobe Struktur
7 Leuchtdichtekontrast mindestens 0,4 
8 Reflexionsgrad 0,5 von der helleren Oberfläche

Sowohl Rillen- als auch Noppenplatten müssen selbst bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen (z. B. im Dunkeln oder bei starker Bewölkung) ohne Reflexionsblendung erkennbar sein. Die Platten kommen z. B. für Überquerungsstellen zum Einsatz.

Überquerungsstellen für Fußgänger

Während die DIN 32984 grundlegende Anforderungen an Bodenindikatoren definiert, beschreibt die DIN 18040-3, welche Anforderungen Indikatoren bei Überquerungsstellen im öffentlichen Verkehrsraum erfüllen müssen. Überquerungsstellen für Fußgänger führen z. B. über eine Fahrbahn und erfordern entsprechende Orientierungshilfen, damit sie von Blinden und Sehbehinderten gefunden werden. Außerdem zeigen Bodenindikatoren die Gehrichtung der Überquerungsstelle und ggf. auch den ebenen Übergang zur Fahrbahn.

Die DIN 18040-3 beschreibt zwei Möglichkeiten für Bauplaner, Überquerungsstellen für Fußgänger zu integrieren:

  • durchgehende Bordsteinabsenkung innerhalb eines Überganges
    → gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordhöhe
  • zwei verschiedene Bordsteinabsenkungen
    → getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe

Nähere Informationen zu den Inhalten und Vorgaben der DIN 18040-3 beschreibt der Beitrag „Die neue DIN 18040-3:2014“.

DIN 32984: Bodenindikatoren im Innenraum

Nicht nur im Außenbereich, auch im Inneren öffentlicher Gebäude müssen sich Blinde und Sehbehinderte orientieren können – sie sind also auch hier auf Orientierungshilfen angewiesen. 

Hierfür können Bauplaner im Rahmen der DIN 32984 den Anschluss an den Umgebungsbelag entweder bündig zur Basis oder bündig zur Oberkante einbauen lassen (letzteres bei sehr glatten Bodenbelägen wie Marmor oder Glas). Um die Bodenindikatoren taktil ausreichend erkennbar zu gestalten, sind Indikatoren mit anderen elastischen und akustischen Eigenschaften als der restliche Bodenbelag sinnvoll.

Quellen: „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“, beuth.de

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