Inhaltsverzeichnis
- Wie entsteht Holzschwamm?
- Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV und GefStoffV
- Wie kann man Holzschwamm sanieren?
- Vorbeugende Schutzmaßnahmen
- Fazit
Wie entsteht Holzschwamm?
Der Holzschwamm oder Hausschwamm transportiert in wasserleitenden Gefäßen (Rhizomorphen) Feuchtigkeit über mehrere Meter hinweg. Dabei wird auch neues, trockenes Holz befeuchtet und im Laufe der Zeit abgebaut. Er zerstört nicht nur Massivholz, sondern auch andere cellulosehaltige Stoffe (Span- und Faserplatten, Fasermatten, Schilfdämmstoffe, Papier, Stroh, textile Gewebe). Damit es zu Holzschwamm kommt, muss allerdings eine hohe Feuchte in den Materialien vorliegen, was eine Raumluftfeuchtigkeit von mehr als 90% voraussetzt. Holz mit einer Feuchtigkeit von weniger als 20% kann von Pilzen nicht abgebaut werden. Optimale Wachstumsbedingungen herrschen bei Holzfeuchten zwischen 30% und 40% und 21°C Temperatur. Über 26°C stellt der Pilz sein Wachstum ein; in Trockenstarre kann er bis zu 10 Jahre überdauern.
Wie sieht das Schadbild aus?
Typisch für braunfaules Holz ist der Würfelbruch mit Rissen quer und längs zur Faser, im Endstadium zerfällt die braune Masse auf leichtem Druck zu Pulver. Dieser Abbau erfolgt z. T. innerhalb eines Jahres, so dass z. B. neue Kiefernbalken mit 10 cm x 16 cm Querschnitt nahezu vollständig zerstört sind oder eine 2 cm dicke neue Eichendielung mit dem Daumen eingedrückt werden kann. Lange bevor die auffälligen bräunlich-flachen Fruchtkörper mit einem filzigen weißen Rand mit dem Auge zu erkennen sind, ist die innere Zerstörung des Holzes bereits in fortgeschrittenem Stadium.
Bei einem Befall zeigen sich folgende Merkmale
- zimtbraune, weißrandige Fruchtkörper mit merulioider Fruchtschicht (oft an sichtbaren Stellen)
- eine scharf begrenzte, weiße Zuwachsfront des Oberflächenmycels
- oft dicke, helle bis silbrig-graue Stränge, die sich verborgen in Mauerwerk und Schüttungen entwickeln.
Dabei ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, an welcher Stelle es zuerst zum Pilzbefall kommt. Sei es der Dachstuhl oder der Keller, die Lage oder der Lichteinfall sind nebensächlich, es kommt überwiegend auf die Luftfeuchtigkeit an.
Gefährlich wird das Ganze, wenn tragende Balkenkonstruktionen befallen und die Statik des Bauwerks in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Der Holzschwamm kann sich z. T. sehr schnell ausbreiten. Daher sollten Beseitigungs- und Schutzmaßnahmen so früh wie möglich durchgeführt werden. |
Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV und GefStoffV
Im Falle eines Holzschwammbefalls sollte der bestellte Gutachter oder Sachverständige stets berücksichtigen, dass der Holzschwamm sich auch von einer Holzbalkenkonstruktion zur nächsten ausbreiten kann – selbst dann, wenn das dazwischen liegende Bauteil nicht aus Holz ist. Um einen derartigen Befall umfassend analysieren und dokumentieren zu können, bietet sich der Einsatz eines Endoskops an.
Bevor nun mit der Bewertung und Beseitigung des Holzschwamms begonnen werden kann, muss laut Biostoffverordnung (BioStoffV) geprüft werden, ob die Exposition der Arbeitskräfte hinreichend bekannt und abschätzbar ist.
Gefahren, die beim Umgang mit Holzschwamm und dessen Beseitigung stets brachtet werden sollten, sind:
- Alte, absterbende Fruchtkörper des Hausschwammes werden von verschiedensten Schimmelpilzen u.a. Aspergillus, Cladosporium, Fusarium befallen, die wiederum Allergien, Unwohlsein, Kopfschmerzen bis hin zu Mykosen auslösen können.
- Mycelien und Fruchtkörper des Hausschwammes sind harmlos, für die z. T. zahlreich auftretenden Sporen konnte ein allergisches Potenzial nachgewiesen werden.
- Durch Einsturzgefährdung bei entsprechendem Befall mit Hausschwamm kann sich unmittelbar ein Unfallrisiko für die sich dort befindlichen Menschen ergeben.
- Im Allgemeinen kann bei Befall mit Holzfäulepilzen durch die notwendigerweise vorliegende hohe Feuchtigkeit an den betreffenden Stellen des Gebäudes davon ausgegangen werden, dass zumindest auch dort Schimmelpilze wachsen. Umgekehrt ist das Vorkommen von Schimmelpilzen kein sicherer Indikator für das Vorhandensein holzzerstörender Pilze.
Wie kann man Holzschwammbefall sanieren?
Auf Grund seines zerstörerischen Potenzials unterliegt die Entdeckung eines Hausschwammbefalls in einigen Bundesländern (Information über das zuständige Gesundheitsamt) einer gesonderten Meldepflicht.
Maßgebend für die Durchführung von Sanierungen durch Holzschwamm befallener Immobilien sind die DIN 68 800 Teil 4, DIN 52 175, das WTA-Merkblatt „Der Echte Hausschwamm", Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB – Teil B) und die Vorschriften der Bauordnungen der Bundesländer.
Die Bekämpfung und Schadensbeseitigung ist durch ein Fachunternehmen auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung vorzunehmen. Nach DIN 68 800-4 werden nachstehende Maßnahmen zur Sanierung vorgeschlagen.
Problematisch ist vor allem, dass sehr viel Holz und Mauerwerk ersetzt bzw. behandelt werden muss, nur so kann einem erneuten Wiederbefall vorbeugt werden. Sofern mikroskopisch keine Substratmycelien in den fraglichen Bauteilen nachgewiesen werden, kann der Sicherheitsabstand verringert werden:
- Befallene Hölzer in der Regel bis noch 1 Meter über den sichtbaren Befall hinaus als Sicherheitsabstand entfernen.
- Neues Holz chemisch schützen, ggf. Alternativen prüfen, d. h. auf Holz im Befallsbereich verzichten.
- Oberflächenmycelien, Stränge und Fruchtkörper entfernen.
- Pilze im Mauerwerk chemisch behandeln (das Heißluftverfahren gilt als nicht fachgerecht).
- Putz vom Mauerwerk abnehmen und losen Mörtel entfernen.
- Holzreste wie Mauerhölzer und Holzdübel sorgfältig entfernen.
- Um Mycelreste zu entfernen, ggf. das Mauerwerk abflammen.
- Verdeckte Konstruktionen und Balkenlager bei vermutetem Befall freilegen.
- Auch kleine Hohlräume untersuchen.
- Durchwachsene Schüttungen mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zum Befall entfernen.
- Angrenzende Räume/Gebäude untersuchen.
- Ursache der erhöhten Feuchtigkeit erforschen und beseitigen, Gebäude auch nach der Sanierung austrocknen.
- Schwammsperrmittel einbringen (z. B. Durchtränkung, Verpressung).
- Mauern mit Schwammsperrmittel streichen.
- Nicht befallene Holzbauteile bei entsprechender Gefährdungsklasse chemisch behandeln.
- Fachgerechte Entsorgung des „befallenen“ Materials (Verschleppungsgefahr!).
Wurde der Holzschwamm erfolgreich beseitigt, muss anschließend eine Tiefenreinigung durchgeführt werden. Dabei wird vorhandenes Mauerwerk abgeflammt und die Fugen vollständig gereinigt. Der Einsatz von chemischen Mitteln ist auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken (Minimierungsgebot). Für tragende und aussteifende Holzteile sind nur amtliche geprüfte Holzschutzmittel zugelassen. Um eine chemische Schutzmaßnahme vermeiden zu können, darf im Gefahrenbereich kein Holz- oder Holzwerkstoff mehr eingebaut werden.
Vorbeugende Schutzmaßnahmen
Oft lässt sich durch wenige „Grundregeln" die Holzschwamm-Gefahr immens verringern. Bei Neu- und Umbau sollten Architekten und Bauleiter folgendes beachten:
- Vermeidung von „verlorenen“ Holzböden und Schalungen unter neuen Fußböden bzw. wenig dampfdurchlässigen Bodenbelägen.
- Gute Umlüftung feuchteexponierter Holzbauteile.
- Gute Belüftung von Kellerräumen und Halbkellern.
- Kein Lagern von Abbruchholz in Gebäuden.
- Kein Lagern von Brennholz und Verpackungsmaterialien in feuchten Kellern oder an feuchten Wänden.
- Periodische Kontrolle der Raum- und Wandoberflächenfeuchte; ggf. Abhilfe schaffen.
Auch lässt sich bereits mit der Holzwahl viel erreichen. So eigenen sich zum Bau besonders Harthölzer wie Buche, Eiche oder Meranti – auf Kiefer oder Fichte sollte verzichtet werden.
Fazit
Bei Holzschwammbefall und dessen Beseitigung können schnell Kosten im unteren 5-stelligen Bereich entstehen. Kommt es zu einer Destabilisierung statisch wichtiger Strukturelemente, ist die einzige Lösung oft der Abriss. Nichtsdestotrotz gibt es ausreichend vorbeugende Schutzmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten.
Auch sollte zur Beseitigung von Holzschwamm stets ein Fachunternehmen zu Rate gezogen werden – oft zeigt sich das ganze Ausmaß des Befalls erst bei mikroskopischer Untersuchung angrenzender Bauteile.
Quellen: der bauschaden, Der Hausmeister, Umweltbundesamt, schimmelentfernen.de, www.bgbau.de, baua