Was legen die Teile 1 und 2 der DIN 4109 fest?
Mit der Überarbeitung der DIN 4109 Teil 1 „Mindestanforderungen“ wurden die Mindestanforderungen an die Schalldämmung neu gefasst. Grundsätzlich beinhaltet die Norm Vorgaben an die Schalldämmung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, um die beschriebenen Schallschutzziele zu erreichen.
Der zweite Teil der DIN 4109 „Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ definiert die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallübertragung in Gebäuden für Luftschall, Trittschall und Außenlärm.
Vier wesentliche Änderungen in der neuen DIN 4109
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In die Tabelle 2 der DIN 4109-1, die die Anforderungen für Mehrfamilienhäuser beschreibt, wurden Vorgaben an den Trittschutz zwischen Balkonen und schutzbedürftigen Räumen aufgenommen.
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Die Schalldämmung von Außenbauteilen ist seit Januar 2018 vom tatsächlich vorliegenden maßgeblichen Außenlärmpegel abhängig, der i. d. R. dB-genau zu bestimmen ist. Die Anwendung von Lärmpegelbereichen (5-dB-Klassen) ist nicht mehr vorgesehen, bzw. ist bei deren Anwendung, der höchste einem Lärmpegelbereich zuzuordnende Pegel als maßgeblicher Außenlärmpegel anzusetzen.
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Der maßgebliche Außenlärmpegel La ergibt sich nun in Abhängigkeit vom höheren Beurteilungspegel Lr (Tagwert bzw. Nachtwert). Liegt der Nachtwert weniger als 10 dB unter dem Tagwert, so ist er mit einem Zuschlag von 10 dB zu versehen und anstelle des Tagwerts zu verwenden.
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Mithilfe des maßgeblichen Außenlärmpegels lassen sich nun nach Gleichung 6 aus DIN 4109-1:2018-01 die Anforderungen an das erforderliche resultierende Schalldämmmaß erf. R'w,ges der Außenbauteile in Abhängigkeit von der Raumnutzung (Bettenräume, Wohnräume, Büroräume etc.) berechnen.
Doch wie passen nun diese Neuerungen zu den Vorgaben des erhöhten Schallschutzes nach VDI 4100? Und wie gelingt es, die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfüllen? Diese Fragen beantwortet das Handbuch „PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden“. Die PlanungPraxis beinhaltet alle aktuellen Anforderungen und unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen.
Auch wenn die Aufnahme der aktuellen DIN 4109 in die Liste der technischen Baubestimmungen noch aussteht, können die Vorgaben der Norm bereits planerisch zugrunde gelegt werden.
Quelle: „PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden“