Schimmelpilzschäden beurteilen
Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) gibt für die Bewertung von Schimmelpilzschäden drei Kategorien vor, nach denen das Ausmaß des Schadens eingestuft werden kann:
Schadensausmaß | Ausdehnung in der Fläche und Tiefe | Daraus resultierende mikrobielle Biomasse |
Kategorie I geringfügiger Schimmelpilzbefall | geringe Oberflächenschäden < 20 cm2 | keine bzw. gering mikrobielle Biomasse |
Kategorie II | oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m2 – tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen | mittlere mikrobielle Biomasse |
Kategorie III großer Schimmelpilzbefall | großflächige Ausdehnung > 0,5 m2 – tiefere Schichten können betroffen sein | große mikrobielle Biomasse |
Hinweis: Die Werte in der Tabelle dienen lediglich der Orientierung und sind nicht als Absolutwerte zu verstehen. Es muss immer der Einzelfall geprüft werden. Tritt der Schimmel nicht als Fläche auf, wie in der Tabelle angenommen, sondern nur punktförmig, muss die tatsächlich bewachsene Fläche abgeschätzt werden.
Oberflächliche Schäden der Kategorie I sind dabei einfach zu bewerten. Sie treten häufig in Form von Feuchte-, Rost- und kleineren Schimmelflecken im Innenraum oder als Flechten oder Algen an Fassaden im Außenbereich auf. Eine Gesundheitsgefährdung für den Raumnutzer liegt bei diesem Schimmelbefall zwar nicht vor, dennoch muss geprüft werden, ob neben dem sichtbaren Schaden nicht noch ein in die Tiefe gehender Befall zu erwarten ist.
Nimmt der Raumnutzer dagegen einen muffig-modrigen Geruch wahr, liegt mit Sicherheit ein mikrobieller Schimmelpilzbefall vor. Dann muss ein Fachmann im Rahmen der Schimmelsanierung die Konzentration und die Zusammensetzung von Schimmelpilzsporen in der Luft messen und beurteilen.
Wie schnell muss die Schimmelsanierung erfolgen?
Geringfügiger Schimmelpilzbefall der Kategorie I – darunter fallen mit Schimmel befallene Silikonfugen in Duschen und Bädern oder Dichtungen in Fenstern – erfordern meist keine sofortigen Maßnahmen. Schimmelpilzbefall der Kategorie II muss hingegen so schnell wie möglich bewertet und entfernt werden. Bei einem Befall der Kategorie III ist sofort zu handeln, bevor sich die Schimmelbestandteile in der Luft freisetzen.
Effektiver ist es, Schimmelpilz rechtzeitig vorzubeugen, indem technische und bauphysikalische Maßnahmen getroffen werden. Welche, das erfahren Architekten und Bauunternehmen im Handbuch „EnEV 2014/2016 im Gebäudebestand“.
Schimmelsanierung: Das sind die wesentlichen Arbeitsschritte
Welche Maßnahmen zur Schimmelsanierung ergriffen werden, hängt im Wesentlichen von der Nutzung des betroffenen Raumes und seiner Örtlichkeit ab. Im Leitfaden des UBA sind die Sanierungsmaßnahmen in vier Nutzungsklassen eingestuft:
- Nutzugsklasse I: Räume mit speziell hygienischen Anforderungen (bspw.: Krankenhauszimmer für Patienten mit Immunsuppression)
- Nutzungsklasse II: Räume mit normalen Anforderungen an die Innenraumhygiene. Hierzu zählen nicht nur Räumlichkeiten, die nicht nur kurz genutzt werden – etwa Wohn- und Büroräume, Schulen, Kindergärten etc. – sondern auch die dazugehörenden Nebenräume.
- Nutzungsklasse III: Räume mit geringen hygienischen Anforderungen, die nicht dauerhaft genutzt werden. Darunter fallen nicht ausgebaute Dachgeschosse, Garagen, Treppenhäuser, Kellerräume etc.
- Nutzungsklasse IV: Räume mit deutlich reduzierten Hygieneanforderungen. Betroffen sind luftdicht abgedeckte Bestandteile und Hohlräume in Bauteilen sowie Räume, die mit geeigneten Stoffen gegenüber Innenräumen abgeschottet sind.
Ist der Schimmelpilzbefall geringen bis mittleren Ausmaßes und ist die Ursache bekannt, ist eine professionelle Schimmelsanierung nicht notwendig, der Raumnutzer kann den Schimmel eigenständig entfernen. Bei einem größeren Befall muss eine Fachfirma kommen. Dann muss der Schimmelschaden analysiert und bewertet werden, um auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Weil es immer auf den Einzelfall ankommt, kann keine einheitliche Vorgehensweise vorgegeben werden. Die wesentlichen Arbeitsschritte sind jedoch:
- Schadensausmaß beurteilen
- Ursachen ermitteln
- Information der Raumnutzer
- Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts
- Festlegung der Arbeitsverfahren auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Neben den Regelungen zum Arbeitsschutz sind im Rahmen der Schimmelsanierung auch die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) umzusetzen. Denn beim Entfernen von Schimmelpilzen werden Staub und Mikroorganismen freigesetzt, die bei den Beschäftigten der ausführenden Firma Gesundheitsschäden auslösen können.
Ablaufschema einer Schimmelsanierung
Bei der professionellen Schimmelsanierung sind mehrere Parteien beteiligt. Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Aufgaben folgendermaßen verteilt:
Bauherr / Eigentümer
- Gesamtverantwortung
- Vorgaben des Sanierungsziels
- Gefährdungsbeurteilung für Raumnutzer und eigene Beschäftigte
- Informationen eigener Beschäftigter und Dritter
- ggf. Koordination nach Baustellenverordnung
- Abnahme
Planer / Gutachter
- Ermittlung von Ursache und Ausmaß des Schadens
- Sanierungskonzept
- Ausschreibung/Angebotseinholung
- Fachbauleitung Sanierung
- Überwachung und Kontrolle des Sanierungsziels
- Mitwirkung bei der Abnahme
ausführendes Unternehmen
- Ermittlung von Ursache und Ausmaß des Schadens
- Sanierungskonzept
- Ermittlung des Gefährdungspotenzials zur Festlegung der Schutzmaßnahmen
- Arbeiten vorbereiten
- Organisation und ggf. Koordination
- Durchführung der Sanierung
- Abnahme
Quelle: „EnEV 2014/2016 im Gebäudebestand“