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Brandmeldeanlagen: Neue DIN VDE 0833-2 erschienen

© SENTELLO - stock.adobe.com

Die Norm für Brandmeldeanlagen DIN VDE 0833 ist in vier Teile gegliedert. Der zweite Teil der Norm, der als Anleitung für Planer, Errichter und Betreiber von Brandmeldeanlagen dient, wurde bereits im Oktober 2017 überarbeitet. Nun hat zum 1. Juni 2022 eine weitere Novellierung der DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil: 2: Festlegung für Brandmeldeanlagen“ stattgefunden. Die neue Fassung stellt nun eine Zusammenführung aller bisherigen Novellierungen dar. Was müssen Brandschutzbeauftragte, Planer, Architekten und Fachfirmen künftig beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist die DIN VDE 0833-2 das Grundlagenwerk für Brandmeldeanlagen?
  2. Neue VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen: die Inhalte
  3. Wann ist laut DIN VDE 0833-2 eine Brandmeldeanlage Pflicht?
  4. Ergänzende Rechtsvorschriften zum Brandschutz durch Brandmeldeanlagen
  5. Inbetriebnahme und Abnahme einer Brandmeldeanlage
  6. Fazit DIN VDE 0833-2 – ein Ausblick: Was passiert die nächsten Jahre?

Ist die DIN VDE 0833-2 das Grundlagenwerk für Planen, Errichten, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen?

Die überarbeitete Norm DIN VDE 0833-2 für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA) ersetzte bereits 2017 die Normen DIN VDE 0833-2 Berichtigung 1:2010-05 und DIN VDE 0833-2:2009-06. Auch 2019 fand eine sog. Berichtigung der Änderungen statt, in der der Fokus vor allem auf dem Zusammenspiel der DIN VDE 0833-2 mit VDE 0833-1 und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ lag.

Zusammen mit der DIN VDE 0833-1 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ und der DIN 14675  „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ ist die überarbeitete Norm als maßgebliches Grundlagenwerk für das Planen, Errichten, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zu verstehen. 

Neue DIN VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen: die Inhalte

Neben redaktionellen Änderungen wurden in der neuen DIN VDE 0833-2 Anpassungen an technische Anforderungen hinzugefügt. Im Speziellen aber ging es bei der Aktualisierung 2022 darum, dass Alarmierungsfunktionen bei Brandmeldeanlagen genauer definiert und einheitlich umgesetzt werden. Damit wird auf die Frage aus Fachkreisen eingegangen, inwiefern Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage anzusehen seien oder nicht. Dabei geht es um die spezifischen Anforderungen einer Brandmeldeanlage und welche Maßnahmen zu deren Funktionalität beitragen. Eine bislang unterschiedliche Auslegung der DIN VDE 0833-2 konnte zu teils stark variierenden Kosten in der praktischen Anwendung führen.

Weitere Inhalte der überarbeiteten Norm DIN VDE 0833-2

  • Die Bestandteile einer Brandmeldeanlage müssen der Normenreihe DIN EN 54 entsprechen –gleichzeitig müssen weiterführende Herstellerangaben beachtet werden. 
  • In der überarbeiteten Norm werden Anforderungen an die Ansteuerung von Brandmeldeanlagen aufgezeigt. 
  • Die Planung, Projektierung, Installation und Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage muss zwingend eine Elektrofachkraft vornehmen. Es müssen Festlegungen zu den folgenden Punkten vorgenommen werden: 
    • Alarmorganisation
    • Überwachungsumfang und Ausnahmen der Überwachung
    • Meldebereiche und Meldegruppen
    • Auswahl der Brandmelder in Abhängigkeit zur Brandentwicklung, Raumhöhe, Umgebungstemperatur, Luftbewegung, Luftfeuchte, Erschütterungen, Rauch, Staub und ähnlichen Aerosolen, Lichteinwirkung, radioaktive Strahlung und Energieversorgung 

In der Norm nicht enthalten sind Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnische Funktion haben. Auch vernetzte und unvernetzte Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 werden ebenfalls nicht von dieser Norm erfasst. 

Ebenso beinhaltet die neue DIN VDE 0833-2 eine Anpassung bezüglich der Einsatzgrenzen von punktförmigen Wärmemeldern (DIN VDE 0833-2 Tab. 1).

Wann ist laut DIN VDE 0833-2 eine Brandmeldeanlage Pflicht?

Die Installation einer Brandmeldeanlage kann aus unterschiedlichen Gründen zur Pflicht werden. Dazu gehören:

  • Bauordnungsrechtliche Vorgaben
  • Brandschutzkonzept
  • Versicherungsrechtliche Vorgaben
  • Individuelle Risikobeurteilung

Neben diesen Vorgaben, Richtlinien und Normen nach DIN VDE 0833-2 sollten sich sachkundige Planer und Ersteller eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes auch folgende Sicherheitsfragen nach DIN 14675-1 stellen:

  • Welcher Bereich soll gesichert und überwacht werden?
  • Warum müssen bestimmte Alarmierungseinrichtungen für bestimmte Orte eingeführt werden?
  • Welche Leistungsmerkmale für die Brandmeldezentrale müssen beachtet werden?
  • Welche zusätzlichen technischen Brandschutzeinrichtungen müssen angesteuert werden? (z. B. Feuerschutzanschlüsse, Löschanlagen)
  • Welche Mitarbeiter müssen im Brandfall informiert und alarmiert werden?
  • Wie steht es um die Notfalldokumentation?
  • Gliederung des Betriebsgeländes nach Expositionsbereichen

Ergänzende Rechtsvorschriften zum Brandschutz durch Brandmeldeanlagen

Neben der DIN VDE 0833 gibt es bei der Installation, dem Betrieb, der Prüfung und Wartung weitere Regelwerke, die beachtet werden müssen. Zu den wichtigsten gehören:

DIN 14675 „Brandmeldeanlagen“

DIN EN 54 „Brandmeldeanlagen“

DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“

DIN 14661 Feuerwehrwesen – Feuerwehrbedienfeld für Brandmeldeanlagen

DIN 14662 Feuerwehrwesen – Feuerwehranzeigetableau für Brandmeldeanlagen

VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen – Planung und Einbau

Aufschaltbedingungen der örtlichen Feuerwehren

DiBT-Richtlinien

 

Der Brandmeldeanlage sollte stets ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept als Grundlage dienen, das die jeweiligen Schutzziele nach DIN 14675-1 enthält:

  • Brände in der Entstehungsphase entdecken.
  • Betroffene Menschen können schnell alarmiert werden.
  • Verknüpfung mit Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
  • Automatische und zeitnahe Alarmierung der Feuerwehr
  • Lokalisierung des Gefahrenbereichs

Produktempfehlung

Weitere Informationen zu Planung, Projektierung, Einbau, Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung und Betrieb von Brandmeldeanlagen hält das „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ für Planer, Errichter und Betreiber bereit. 

Das praxisorientierte Werk unterstützt mit Hilfestellungen, Leitfäden und Vorlagen insbesondere Brandschutzverantwortliche, die zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien kennen und bei Ihrer täglichen Arbeit anwenden müssen. 

Inbetriebnahme und Abnahme einer Brandmeldeanlage

Nach mängelfreier Inbetriebsetzung der Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 0833–2 kann die Abnahme durch eine beauftragte Fachfirma erfolgen. Dazu wird die vollständige Dokumentation über Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage benötigt.

Die Abnahme selbst kann nur im Beisein des Auftraggebers und der beteiligten Fachfirmen oder deren Vertretern stattfinden. Erst nach Überprüfung aller technischen Funktionen und Durchsicht der entsprechenden Unterlagen kann eine Abnahme anhand des Abnahmeprotokolls mit festgelegten Anforderungen vollzogen werden.

Inhalte eines Abnahmeprotokolls

Allgemeine Anforderungen an Fachfirmen

Anforderungen an Fachfirmen, die an deren Firmenstandorten zu prüfen sind.

Mindestqualifikation für die verantwortliche Person

Prüfintervalle

Wichtig: Die Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch einen Sachverständigen, die in festgelegten Intervallen stattfinden sollte. Dafür muss gemäß DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 ein Prüfplan für die nächsten Jahre etabliert werden. Dabei sind es vor allem die Steuereinrichtungen an Brandmeldeanlagen, die zu Verschleiß und Funktionsstörungen neigen, weshalb besonders ihnen bei Wartungs- und Prüfarbeiten erhöhte Aufmerksamkeit zukommen sollte.

Fazit Neue DIN VDE 0833-2 – ein Ausblick: was passiert die nächsten Jahre?

Laut der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) wird bereits an einer weiteren Erneuerung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet, die bis Mitte der Zwanzigerjahre veröffentlicht werden soll. Dabei handle es sich aber primär um redaktionelle Änderungen, wie die Vereinheitlichung des Aufbaus und der sprachlichen Gestaltung.

Quelle: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, www.haustec.de, DGWZ

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