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Brandschutzklassen nach DIN 4102 und DIN EN 13501: Tabellen für Baustoffe, Dämmung und Gebäude

© RioPatuca Images – stock.adobe.com

Brandschutzklassen dienen der Einteilung von Baustoffen und Bauprodukten nach ihrer Brenn- und Entflammbarkeit. Geläufiger ist dabei der Begriff „Baustoffklassen“. Auf nationaler Ebene erfolgt diese Unterteilung nach der Normenreihe DIN 4102, auf europäischer Ebene auf der Normenreihe DIN EN 13501.

Brandschutzklassen nach DIN 4102 Teil 1: Tabelle

Die DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ teilt in Teil 1 das Brandverhalten von Baustoffen grob in zwei Brandschutzklassen: die Baustoffklasse A (nicht brennbare Baustoffe) und die Baustoffklasse B (brennbare Baustoffe). Diese Unterteilung wird schließlich weiter konkretisiert in: 

Baustoffklasse /Brandschutzklasse Brandverhalten Baustoffe

Baustoffklasse A1

„nicht brennbar“

  • Nicht brennbare Baustoffe, die in ihrer Zusammensetzung vollständig nicht brennbar sind. 
  • Beton, Stahlbeton, Spannbeton und Leichtbeton
  • Sand, Kies, Lehm, Ton und sonstige natürliche Gesteine
  • Mineralien, Erden, Lavaschlacke und Naturbims
  • Zement, Kalk, Gips, Anhydrit, Schlackenhüttenbims, Blähton, Blähschiefer, Blähperlite und -vermiculite, Schaumglas, Ziegelsplit
  • Ziegel
  • metallene Putzträger
  • bewehrter Porenbeton
  • Metall- und Stahlbauteile
  • Metalle und Legierungen
  • Steinzeug und keramische Platten
  • Glas

Baustoffklasse A2

„nicht brennbar“

  • Nicht brennbare Baustoffe. In geringem Umfang sind jedoch brennbare Bestandteile erlaubt.
  • Die Bestandteile dürfen dennoch nicht aktiv an einem Brand mitwirken.
  • Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche 
  • Spezialschaumstoffe
  • Glaswolle
  • Spezialträgerplatten
  • bituminöse Kalksteine

Baustoffklasse B1

„schwer entflammbar“

  • Baustoffe, die mehr brennbare Bestandteile enthalten als in Brandschutzklasse A2.
  • Brennbare Bestandteile brennen nur mit Feuer und erlöschen, sobald das Feuer gelöscht ist.  
  • Kunstharzputze
  • Gussasphaltestrich
  • Walzasphalt
  • Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem oder chloriertem Polyvinylchlorid
  • Hartschäume
  • Hartholz
  • Spezialspanplatten
  • polymergebundene Kunststeine

Baustoffklasse B2

„normal entflammbar“

  • Baustoffe, die durch Zündquellen entflammen und von alleine weiterbrennen. 
  • Weichholz
  • Silikon
  • Textilien
  • Strohballen 
  • Polypropylen

Baustoffklasse B3

„leicht entflammbar“

  • B3-Baustoffe sind wesentlich leichter als B2-Baustoffe und brennen in steigender Geschwindigkeit weiter.
  • Der Einbau von B3-Baustoffen ist laut den Bauordnungen verboten. 
  • Tapeten
  • Polystyrol  

 (Hinweis zur Tabelle: Die Auflistung der Baustoffe ist nicht vollständig.) 

Hinweis: Die Klassifizierung von Baustoffen nach Brandschutzklassen ist zu unterscheiden von Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutztüren etc.) und Brandklassen (Klassifizierung von Bränden). 

Brandstoffklassen nach DIN EN 13051 

Die Klassifizierung in Brandschutzklassen nach DIN EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ sieht in Teil 1 insgesamt

  • sieben Euroklassen (A bis F)
  • Klassen für die Rauchentwicklung („s-Klassen“)
  • Klassen für brennendes Abtropfen/Abfallen („d-Klassen“)
  • besondere Klassen für das Brandverhalten von Bodenbelägen („fl-Klassen“)

Die Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 1 und DIN EN 13051 Teil 1 sind nicht direkt vergleichbar in der Anwendung. Aber es gilt: Neu auf dem Markt bereitgestellte Baustoffe werden nach der DIN EN 13501 klassifiziert. 

Für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen und Rohrisolationen gelten folgende Brandschutzklassen: 

Baustoffklasse Brandverhalten
A1 Bauprodukte leisten in keiner Phase eines Brands einen Beitrag zum Brand. 
A2 Bauprodukte leisten auch bei einem voll entwickelten Brand keinen wesentlichen Beitrag zum Brand. 
B Bauprodukte leisten nur einen sehr begrenzten Beitrag zum Brand. 
C Bauprodukte leisten nur einen begrenzten Beitrag zum Brand. 
D Bauprodukte leisten einen hinnehmbaren Beitrag zum Brand. 
E Bauprodukte weisen ein hinnehmbares Brandverhalten auf. 
F Bei den Bauprodukten wurde keine Leistung festgestellt. 
  • Bodenbeläge werden in die Brandschutzklassen Afl bis Ffl eingeteilt.  
  • Rohrisolationen werden in die Brandschutzklassen AL bis FL eingeteilt. 

Hinweis: Im Gegensatz zur DIN 4102 werden in der DIN EN 13501 keine Bauprodukte einer bestimmten Baustoffklasse zugeordnet. 

Klassen für die Rauchentwicklung 

  • s1 = geringe Rauchentwicklung 
  • s2 = mittlere Rauchentwicklung 
  • s3 = hohe bzw. nicht geprüfte Rauchentwicklung 

Klassen für brennendes Abtropfen und/oder Abfallen

  • d0 = kein brennendes Abtropfen
  • d1 = kein brennendes Abtropfen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden
  • d2 = keine Leistung festgestellt  

Brandschutzklassen nach DIN EN 13051 Teil 1 und DIN 4102 Teil 1: Tabelle

 DIN 4102-1  bauaufsichtl. Anforderung  DIN EN 13501-1  Zusatzanforderungen
 kein Rauch kein brennendes
Abtropfen
 A1 nicht brennbar A1  x  x
 A1 A2 - s1, d0  x  x
        B1          schwer entflammbar          B - s1, d= oder C - s1, d0  x  x
A2 - s2, d0 oder A2 - s3, d0     x   
B - s2, d0 oder C - s3, d0
C - s2, d0 oder C - s3, d0
A2 - s1, d1 oder A2 - s1, d2  x    
B - s1, d1 oder B - s1, d2
C - s1, d1 oder C - s1, d2
A2 - s3, d2        
B - s3, d2
C - s3, d2
     B2       normal entflammbar      D - s1, d0 oder D - s2, d0     x  
D - s3, d0 oder E
D - s1, d1 oder D - s2, d1        
D - s3, d1 oder D - s2, d2
D - s2, d2 oder D - s3, d2 
E - d2    
B3 leicht entflammbar  F    

Die Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 1 und DIN EN 13051 Teil 1 sind nicht direkt vergleichbar in der Anwendung. Aber es gilt: Neu auf dem Markt bereitgestellte Baustoffe werden nach der DIN EN 13501 klassifiziert. 

Brandschutzklassen: Dämmung

Außendämmungen haben einen großen Einfluss auf den Brandschutz der Außenwand. Die Brenn- und Entflammbarkeit von Dämmstoffen muss deshalb – auch als wichtiger Teil der Brandlastberechnung – bei jeder Dämmung besonders beachtet werden. Die Brandschutzklassen sind ebenfalls in der DIN 4102 Teil 1 definiert: 

Brennbarkeit Material für Dämmung
 A1 nicht brennbar  Mineralwollplatten
 A2 nicht brennbar – mit einem geringen Anteil brennbarer Teile   Mineralschaumplatten
 B1 schwer entflammbar
  • Polystyrol-Hartschaum (PS) 
  • Polystyrolpartikel-Schaum (EPS)
  • Polystyrolextruder-Schaum (XPS)
 B2 normal entflammbar 
  • Korkplatten
  • Schilfrohrplatten
  • Vakuumdämmung 

Brandschutzklassen: Gebäude

Für Wärmedämmsysteme an Gebäuden gelten folgende Brandschutzklassen: 

Gebäudeart Anforderung
Bis zu zwei Vollgeschosse h < 7 m B2
Mehr als zwei Vollgeschossse h = 7 bis 22 m B1
Hochhäuser h > 22 m und Sonderbauten A1

Quelle: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“

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baulicher Brandschutz

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