Gesetzliche Grundlage für Brandschutzunterweisungen
Nachdem die Brandschutzunterweisung Bestandteil der Sicherheitsunterweisung ist, basiert sie auf derselben rechtlichen Grundlage: dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 ArbSchG und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordern explizit die Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber. Alles Wichtige zur Arbeitsschutzunterweisung im Allgemeinen können Arbeitgeber im Beitrag „Sicherheitsunterweisung – So kommen Unternehmen ihrer jährlichen Pflicht nach“ nachlesen.
Speziell § 6 ArbStättV fordert, dass sich die „Unterweisung [...] auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken [soll], insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen“.
Weiter konkretisiert werden diese Vorgaben durch die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Die genaue Vorgehensweise zur erfolgreichen Brandschutzunterweisung beschreibt die DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“.
Hinweis: Die Durchführung der Brandschutzunterweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Diese rechtliche Anforderung erfüllen Arbeitgeber mit einem Dokument, das Beschäftigte unterschreiben müssen.
Wann und wie oft findet die Brandschutzschulung statt?
Die ASR A2.2 schreibt vor, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten hinsichtlich des Brandschutzes unterweisen muss und zwar
- bevor Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen,
- wenn sich der Tätigkeitsbereich ändert und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich.
Wer führt die Brandschutzunterweisung durch?
Die Brandschutzunterweisung gehört zu den jährlichen Arbeitgeberpflichten und kann von folgenden Personen durchgeführt werden:
- Rechtlich gesehen ist die jeweils zuständige Führungskraft für die Durchführung von Brandschutzunterweisungen zuständig. Immerhin hat sie die Weisungsbefugnis.
- Die Führungskraft kann diese Aufgabe aber auch an den internen oder externen Brandschutzbeauftragten delegieren.
Inhalte der Unterweisung im Brandschutz
Arbeitgeber sollten ihrer Belegschaft im Rahmen der Brandschutzunterweisung nachhaltig vermitteln, wie sie durch sicherheitsbewusstes und umsichtiges Handeln sowie einer sicherheitsgerechten Gestaltung ihres Arbeitsplatzes die Brandgefahr im Unternehmen mindern. Dabei müssen sie das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, sondern können auf bestehende Inhalte wie Flucht- und Rettungspläne, Räumungspläne, Brandschutzordnung, Brandschutzkonzept etc. zurückgreifen.
Nichts desto trotz sparen sich Arbeitgeber mit Vorlagen zur Brandschutzunterweisung wertvolle Zeit. Alle erforderlichen Unterweisungsinhalte sowie Filmsequenzen zum richtigen Verhalten im Brandfall beinhaltet die „Unterweisungs-DVD: Verhalten im Brandfall“. Mit der Premium-Ausgabe erhalten Sie außerdem ein Selbstunterweisungsmodul mit abschließender Erfolgskontrolle.
Grob gefasst, sollte die Brandschutzunterweisung folgende Inhalte umfassen:
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierung
- Brandgefahren im Betrieb
- Brandbekämpfung
- Brandklassen und ihre Bekämpfung
- Einsatz von Feuerlöschern
- Brandschutzverantwortliche im Betrieb
- Umgang mit Gefahrstoffen
Was die möglichen Brandgefahren betrifft, kann sich die Brandschutzunterweisung von Betrieb zu Betrieb stark unterscheiden.
Checkliste zur Vorbereitung einer Brandschutzunterweisung
Zur Vorbereitung einer Brandschutzunterweisung können Arbeitgeber die folgende Checkliste abarbeiten:
Prüffragen | ja | nein | Maßnahmen bis wann |
Hat das Thema Brandschutz eine gefestigte Rolle in der Unternehmensleitung? | |||
Existiert eine an das Unternehmen angepasste Brandschutzordnung? | |||
Können alle Mitarbeiter und Führungskräfte auf die Brandschutzordnung zugreifen? | |||
Werden neue Mitarbeiter umgehend mit dem Inhalt der Brandschutzordnung durch eine Unterweisung vertraut gemacht? | |||
Wird ein Alarmplan mit den wesentlichen Informationen über Notfälle veröffentlicht? | |||
Erfolgt für alle Mitarbeiter eine jährliche Unterweisung zum Thema Brandschutz? | |||
Werden die Brandschutzbelehrungen interessant, praxisnah und an das Unternehmen angepasst durchgeführt? | |||
Ist in den jährlichen Brandschutzunterweisungen der Ablauf von Flucht- und Rettungswegen mit inbegriffen? | |||
Werden Mitarbeiter über Vorkehrungen gegen Explosions- und Brandentstehungen informiert? | |||
Wird in der Brandschutzunterweisung über die Wichtigkeit von Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen sowie über den Sinn von Brand- und Rauchabschnitten informiert? | |||
Wissen die Mitarbeiter, wie sie reagieren müssen, wenn sie einen Brand entdecken? | |||
Sind alle Mitarbeiter mit der Notrufnummer 112 und möglichen internen Alarmnummern des Unternehmens vertraut? | |||
Wissen die Mitarbeiter, wie sie mit hausinternen Alarmierungseinrichtungen umgehen müssen? | |||
Ist allen Mitarbeitern bewusst, dass im Brandfall die Personenrettung Vorrang gegenüber der Brandlöschung hat? | |||
Wurde den Mitarbeitern verdeutlicht, welche große Gefahr von Brandrauch ausgeht? | |||
Sind die Mitarbeiter über das pflichtbewusste Handeln im Brandfall gegenüber Kunden und Besuchern aufgeklärt? | |||
Wissen die Mitarbeiter, wie sie im Brandfall Personen mit Behinderung helfen können? | |||
Wurden genügend Brandschutzhelfer ausgebildet und sind sie im Umgang mit den Löscheinrichtungen vertraut? | |||
Gibt es im Unternehmen genügend ausgebildete Räumungshelfer? | |||
Werden Räumungsübungen organisiert und durchgeführt? | |||
Werden auch Angestellte aus Fremdfirmen über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall aufgeklärt? | |||
Wurde innerbetrieblich geprüft, ob eine Brandschutzunterweisung erforderlich ist? | |||
Wurde innerbetrieblich ein grober Zeitpunkt für die Durchführung der Brandschutzunterweisung festgelegt? | |||
Wurde festgelegt, welche Mitarbeiter an der Brandschutzunterweisung teilnehmen sollen? | |||
Wurde Kontakt mit der örtlichen Brandschutzbehörde oder mit einem externen Brandschutzberater aufgenommen? |
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Quellen: „Sicherheitshandbuch auf CD-ROM“,„Sicherheitshandbuch Brandschutz“