CO2-Feuerlöscher: Das müssen Arbeitgeber beim Einsatz in kleinen und engen Räumen beachten
13.12.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Im Oktober 2019 ist die überarbeitete DGUV Information 205-034 „Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen“ erschienen. Das DGUV-Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ hat praktische Löschversuche durchgeführt und neue Erkenntnisse für den Einsatz in kleinen und engen Räumen gewonnen. Das wichtigste Ergebnis sowie Tipps zur sicheren Anwendung von CO2-Löschern zeigt dieser Beitrag.
Neu in DGUV Information 205-034
Weil der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in kleinen geschlossenen Räumen schnell lebensgefährlich werden kann, hat das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der Deutschen Gesetzlichen Versicherung (DGUV) Löschversuche in Räumen unterschiedlicher Abmessungen durchgeführt, diese dokumentiert und ausgewertet.
Aus der Erkenntnis heraus, dass sich das CO2 auf dem Boden in einer höheren Konzentration ansammelt als im Atembereich der löschenden Person, muss das volumenbezogene Abschätzungsverfahren überdacht werden. Künftig wird die benötigte CO2-Löschmenge anhand eines flächenbezogenen Abschätzungsverfahrens ermittelt.
Zudem wird für die Flächenberechnung eine Raumhöhe von 2 m herangezogen, statt wie bisher > 2 m. Die alte Berechnung hätte eine „nicht vorhandene Sicherheit wegen der dann berechneten zu niedrigen CO2-Konzentrationen“ suggeriert, wie aus der DGUV Information 205-034 von Oktober 2019 hervorgeht.
Demnach gelten folgende Werte für den Einsatz von CO2-Löschern in Räumen:
- 2 kg CO2-Feuerlöscher → min. 11 m2 freie Grundfläche zum Löschen erforderlich
- 5 kg CO2-Feuerlöscher → min. 27,5 m2 freie Grundfläche zum Löschen erforderlich
Hinweis: Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, sollte die Brandlöschung zum Eigenschutz durch den Türspalt oder durch die geöffnete Tür erfolgen.
CO2-Feuerlöscher – Definition und Einsatzgebiet
Kohlendioxid (CO2) ist ein farb- und geruchloses Gas, das nicht brennbar ist. Viele kennen CO2 in seiner festen Form als Trockeneis. Es ist schwerer als Luft und lagert sich deshalb am Boden oder fließt in angrenzende Bereiche ab. Da CO2 nicht elektrisch leitend ist und ohne Rückstände löscht, eignet es sich besonders für den Einsatz u. a. in folgenden Räumen:
- elektrische Betriebsräume mit technischen/elektronischen Anlagen oder Geräten
- Serveranlagen, Großschaltschränken
- Laboratorien
- Reinst- und Reinräumen
- Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen
CO2-Löscher eignen sich für die Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe (Brandklasse B nach EN 2).
Hinweis: CO2-Feuerlöscher eignen sich insbesondere für das Löschen von Bränden in geschlossenen Räumen. In großen Anlagen oder im Freien verflüchtigt sich das Gas zu schnell.
Einsatz von CO2-Feuerlöschern kann lebensgefährlich enden
Der Einsatz von Kohlendioxid muss immer unter gewissen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, denn in einer zu hohen Dosis kann CO2 lebensgefährlich sein. Die DGUV Information 205-034 gibt folgende Orientierungswerte:
CO2-Anteil in der eingeatmeten Luft | Symptome der CO2-Vergiftung |
etwa 0,5 bis 1 Vol.-% CO2 |
|
etwa 2 bis 3 Vol.-% CO2 |
|
etwa 4 bis 7 Vol.-% CO2 |
|
etwa 8 bis 10 Vol.-% CO2 |
|
mehr als 10 Vol.-% CO2 |
|
Quelle: BGN; Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 8.01 „CO2 in der Getränkeindustrie“
Produktempfehlung:
Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, gilt ein Grenzwert für die CO2-Konzentration in geschlossenen Räumen von 5 Vol.-%. Außerdem ist es unerlässlich, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über diese Gefahren im Rahmen der jährlichen Unterweisung informieren. Unterstützung bei der Unterweisung bietet die „Unterweisungs-DVD: Verhalten im Brandfall“. Praxisnahe Filmsequenzen und Unterweisungspräsentationen runden Ihre Brandschutz-Unterweisung ab.
Was beachten beim Einsatz von CO2-Löschern in kleinen und engen Räumen?
Um sich selbst beim Versuch ein Feuer zu löschen, nicht in Gefahr zu begeben, müssen für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern folgende Verhaltensweisen beachtet werden:
- Vor Verwendung sicherstellen, dass sich keine Personen mehr im Raum befinden.
- Bei Verwendung in engen Räumen auf die eigene Gesundheit und die vorgenannten Grenzwerte achten.
- Kontakt mit der austretenden Flüssigkeit vermeiden, sonst droht Kälteverbrennung.
- Im Stehen und mit aufgerichtetem Oberkörper löschen; den CO2-Feuerlöscher dabei möglichst nah an den Brandherd halten.
- Nach Löschvorgang Raum zügig verlassen und Tür verschließen.
- Andere Personen davon abhalten, den Raum zu betreten, bis die Feuerwehr eingetroffen ist.
Richtige Bedienung des CO2-Feuerlöschers
- Sicherung am CO2-Löscher herausziehen.
- Löschdüse zum Brandherd ausrichten.
- Druckhebel betätigen, um das CO2 auszustoßen.
- Bei Flüssigkeitsbränden Druckhebel durchgehend betätigen und das Löschmittel ganz aufbrauchen, sonst droht ein Wiederaufflammen des Brands.
Anforderungen an Arbeitgeber
Anhand einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereiche von CO2-Feuerlöschern zu ermitteln. Wird ein CO2-Feuerlöscher vor engen oder in schlecht belüfteten Räumen installiert, ist es empfehlenswert, eine gesonderte Betriebsanweisung anzubringen. Des Weiteren treffen Arbeitgeber folgende Pflichten:
- Beschäftigte und Brandschutzhelfer sind im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen – bei CO2-Feuerlöschern insbesondere hinsichtlich der Gefahren, die von Kohlendioxid ausgehen.
- War ein CO2-Feuerlöscher im Einsatz, muss er sofort wieder befüllt werden.
- Gemäß A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind Feuerlöscher regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft hin von einem Fachmann zu prüfen.
- Weil CO2-Feuerlöscher unter einem hohen Druck stehen, müssen Arbeitgeber gewährleisten, dass diese nicht umfallen oder anderweitig beschädigt werden können.
CO2-Feuerlöscher sollten an Standorten befestigt sein, an denen sie Temperaturen von -30 °C und mehr als +60 °C sowie direkter Sonneneinstrahlung nicht ausgesetzt sind. Spätestens bei der Brandschutzbegehung wird kontrolliert, ob Feuerlöscher normgerecht angebracht sind.
Produktempfehlung:
Unterstützung bei der rechtlich vorgeschriebenen Brandschutzbegehung gibt das „Handbuch Brandschutzbegehungen“.
Quellen: DGUV Information 205-034, sifa-news.de