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TRGS 723 und TRGS 724 – zwei neue Technische Regeln zu explosionsfähigen Gemischen erschienen

© michalz86 – stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) vom 26.08.2019 zwei neue Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gegeben: Die TRGS 723 und TRGS 724. Beide behandeln das Thema explosionsfähige Gemische und lösen zwei Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ab.

Neue TRGS 723 und TRGS 724 heben zwei TRBS auf 

In die neu gefassten TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ und TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken“ wurden die Inhalte zweier TRBS übernommen, die mit Inkrafttreten der TRGS als aufgehoben gelten:

  • TRGS 723 ersetzt die gleichnamige TRBS 2152 Teil 3 (Ausgabe September 2009)
  • TRGS 724 ersetzt die gleichnamige TRBS 2152 Teil 4 (Ausgabe Februar 2012) 

Beide TRGS sind mit dem Ausgabe-Datum Juli 2019 erschienen. 

Das regelt die TRGS 723 

Die TRGS 723 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die 

  • Ermittlung und Vermeidung eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches als Zündquelle im Allgemeinen.
  • Ermittlung wirksamer Zündquellen, die einzeln oder in Kombination auftreten können. Die TRGS 723 listet mögliche Zündquellen auf. 
  • Maßnahmen zur Vermeidung des Wirksamwerdens von Zündquellen.

Zusätzlich wurden der Begriff „explosionsgefährdeter Bereich“ und die Möglichkeiten der Zoneneinteilung durch den Betreiber angepasst sowie Hinweise aufgenommen, dass explosionsfähige Gemische auch unter nicht-atmosphärischen Bedingungen zu finden sind.

Diese Anforderungen beinhaltet die TRGS 724

Die TRGS 724 präzisiert die GefStoffV hinsichtlich folgender Inhalte: 

  • Allgemeine Anforderungen an Auswahl und Bemessung sowie Installation, Betrieb, Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Einrichtungen zum konstruktiven Explosionsschutz 
  • Anforderungen an die explosionsfeste Bauweise 
  • Anforderungen an die Explosionsdruckentlastung 
  • Anforderungen an die Explosionsunterdrückung 
  • Explosionstechnische Entkopplung bei Gasen, Dämpfen und Nebeln
  • Entkopplungseinrichtungen für Stäube
  • Explosionstechnische Entkopplung bei hybriden Gemischen

Wie verbindlich sind TRGS?  

Technische Regeln für Gefahrstoffe werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom BMAS im GMBl bekannt gegeben. TRGS konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene sowie sonstiger gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse wieder.

Erfüllen Arbeitgeber die Vorgaben der TRGS, können sie davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. TRGS sind an sich nicht verbindlich, auch wenn dringend zur Einhaltung geraten wird. Erst wenn die Einhaltung der TRGS in der Verordnung direkt gefordert wird, erlangen diese Verbindlichkeitsstatus.

Alle Anforderungen der GefStoffV sowie der TRGS finden Arbeitgeber im Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Vorgaben und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Explosionen sowie anderen brandschutzrelevanten Themen finden Verantwortliche im „Sicherheitshandbuch Brandschutz“

Quelle: GMBl (vom 26.08.2019)

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