Vorbeugender Brandschutz – diese Brandschutzmaßnahmen müssen Betriebe ergreifen

30.06.2023 | J. Morelli – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Der vorbeugende Brandschutz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die einen Brand im Vorfeld verhindern und im Brandfall Leben retten sollen. Der vorbeugende Brandschutz besteht aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, die im Folgenden differenziert betrachtet werden.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbeugender Brandschutz: Definition und Ziele
  2. Baulicher Brandschutz
  3. Anlagentechnischer Brandschutz
  4. Organisatorischer Brandschutz
  5. Gesetzliche Grundlagen zum vorbeugenden Brandschutz
  6. Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz: Definition und Ziele 

Unter dem Begriff „vorbeugender Brandschutz“ oder einfach nur „Brandschutz“ werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, im ersten Schritt die Entstehung eines Brandes und im zweiten dessen Ausbreitung zu verhindern. Für die Umsetzung dieser Ziele sind die im Gebäude eingesetzten Materialien (Baustoffklassen), die Bauteile (Feuerwiderstandsdauer), die Einbauten und Anlagen sowie die anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen entscheidend.  

Folgen bei Mängeln im vorbeugenden Brandschutz 

Bei Mängeln im vorbeugenden Brandschutz kann einem Unternehmen oder einer Organisation vorgeworfen werden, dass bauordnungsrechtliche und versicherungstechnische Vorgaben nicht eingehalten wurden. Es können sich also juristische Probleme ergeben. Um dies zu vermeiden, sollten Brandschutzbeauftragte regelmäßig die rechtlich vorgeschriebene Brandschutzbegehung durchführen. Das „Handbuch Brandschutzbegehungen“ unterstützt sie bei dieser wichtigen Aufgabe. 


Checkliste zum Download 

Die kostenlose Checkliste für eine Brandschutzbegehung stellt in verkürzter Form bereits die wichtigsten Aspekte von Brandschutzbegehungen dar.


Baulicher Brandschutz 

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Brandschutzmaßnahmen, die ein Gebäude betreffen. Wichtig sind dabei: 

  • Tragende und aussteifende Bauteile, die die Rahmenkonstruktion eines Gebäudes bilden und einem Brand so lange Widerstand leisten müssen – also nicht einstürzen dürfen, bis alle Personen evakuiert sind. 
  • Brandwände und Trennwände dienen dazu, die Brandausbreitung innerhalb eines bestimmten Bereichs oder auf ein Gebäude(-teil) zu verhindern. Brandschutztechnisch müssen Brandschutzbeauftragte an dieser Stelle Anforderungen an die Baustoffklasse gemäß DIN EN 13501-1 sowie die Feuerwiderstandsdauer beachten. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die Leitungsdurchführung sowie Fenster und Türen. 
  • Notwendige Treppen, Treppenräume und Flure bilden die Rettungswege. In jedem Aufenthaltsbereich müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. 
  • Außenwände sind brandschutztechnisch dann relevant, wenn geschossübergreifende Hohlräume vorhanden sind oder wenn brennbare Baustoffe verarbeitet wurden. 
  • Decken/Dächer müssen ähnlich wie Brand- und Trenntüren verhindern, dass sich ein Brand ausbreitet. Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes dienen Decken dazu, einen Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss zu unterbinden.
  • Flächen für die Feuerwehr zur Aufstellung der Fahrzeuge und der Gerätschaft. 
  • Löschwasserversorgung/-rückhaltung, die aus den Versorgungsleitungen der Rohrnetzbetreiber oder einem autarken System wie Löschwasserteichen besteht. 

Weitere Informationen zum baulichen brandschutz finden Verantwortliche im Beitrag „Baulicher Brandschutz – Grundprinzipien“.

Anlagentechnischer Brandschutz 

Der anlagentechnische Brandschutz konzentriert sich auf Maßnahmen, die in ein Objekt eingebaut werden. Hierzu gehören: 

  • Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-2 dienen dazu, Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken und an eine professionelle Stelle zu melden. Brandmeldeanlagen stellen also ein frühzeitiges Eingreifen sicher.  
  • Alarmierungs- und Sprachalarmanlagen sind akustische oder visuelle Signalgeber, die oft ergänzend zu Brandmeldeanlagen installiert werden. Sie können aber auch ein autarkes System bilden. 
  • Rauch- und Wärmeabzug erleichtern der Feuerwehr die Brandbekämpfung. Es gibt natürliche und mechanische Entrauchungsanlagen, die nicht kombiniert werden. 
  • Blitzschutzeinrichtungen werden immer dann gefordert, wenn ein Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann, sich besonders hilfebedürftige Personen im Gebäude befinden und bauliche Anlagen besonders blitzeinschlaggefährdet sind. 
  • Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung die Personensicherheit zu gewährleisten und der Feuerwehr eine Sicht trotz Rauchentwicklung zu ermöglichen. 
  • Sicherheitsstromversorgung wird immer für sicherheitstechnisch relevante Anlagen installiert. 
  • Feuerschutzeinrichtungen (wie z. B. Feuerlöscher) helfen, einen ausgebrochenen Brand zu löschen oder dessen Auswirkung zu reduzieren. 
  • Haustechnik ist für den vorbeugenden Brandschutz deshalb relevant, weil durch die Haustechnik üblicherweise sämtliche trennenden Bauteile durchdrungen werden. 

Näheres zum anlagentechnischen Brandschutz enthält der Beitrag „Anlagentechnischer Brandschutz: Definition, Vorschriften und Maßnahmen“.

Organisatorischer Brandschutz

Im organisatorischen Brandschutz sind Maßnahmen zur Brandverhinderung sowie zur Vermittlung von Verhaltensregeln im Brandfall vereinigt. Solche Maßnahmen sind: 

  • Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die dahingehend unterwiesen werden, Brände und Schwachstellen im vorbeugenden Brandschutz frühzeitig zu erkennen und erste Maßnahmen ergreifen zu können.   
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt unternehmensindividuelle Maßnahmen und Zuständigkeiten des organisatorischen Brandschutzes.  
  • Feuerwehrpläne helfen der Feuerwehr, schnell einen Überblick über Risiken und Besonderheiten im Gebäude zu bekommen. 
  • Flucht- und Rettungspläne visualisieren vorhandene Rettungsweg, Einrichtungen zur Brandbekämpfung, Brandmeldung und Ersten Hilfe sowie die Lage der Sammelstelle(n). 
  • Sicherheitskennzeichen kennzeichnen beispielsweise Feuerlöscher oder den Verlauf von Rettungswegen.

Genauere Informationen sind im Beitrag „Organisatorischer Brandschutz: Definition, Maßnahmen und Checkliste“ enthalten.

Gesetzliche Grundlagen zum vorbeugenden Brandschutz 

Zum vorbeugenden Brandschutz gibt es zahlreiche gesetzliche Grundlagen. Allgemeine Anforderungen definiert das Arbeitsschutzgesetz, konkrete Bestimmungen die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln (ASR) sowie die Betriebssicherheitsverordnung mit ihren Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Außerdem hat die DGUV einige Informationen und Regeln erarbeitet.  

Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz

Klassisch liegen große Teile der Verantwortung bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes bei den Feuerwehren. Jedoch gibt es weit mehr Akteure, die partizipieren müssen, sodass ein umfassender Brandschutz möglich wird. Vor dem Blick auf diese Akteure nochmals konkret zu den Schutzzielen des VB:

  • Vorbeugung der Entstehung eines Brandes
  • Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren
  • Ermöglichen wirksamer Löscharbeiten

→ Diese formulierten Schutzziele basieren auf den jeweiligen Landesbauordnungen und der MBO.

Nun zurück zu den Verantwortlichen/Beteiligten: Neben der Feuerwehr sind dies hauptsächlich Brandschutzplaner, Architekten, Bauaufsicht und Prüfingenieure für Brandschutz. Aber ebenso essentieller Teil des vorbeugenden Brandschutzes sind Bauherren, Nutzer und Betreiber der jeweiligen Gebäude. Das zeigt jedoch, dass neben vorbeugender Maßnahmen auch die Organisation der verschiedenen Beteiligten ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der Schutzziele darstellt.

Quelle: „Handbuch Brandschutzbegehungen“, Feuerwehr-UB 6/2020