Inhaltsverzeichnis
- Was beinhaltet der Digital Services Act?
- Wer fällt unter den Digital Services Act?
- Digital Services Act – Was droht bei Verstößen?
- Digital Services Act – Nächste Schritte für Unternehmen
Was beinhaltet der Digital Services Act?
Der Digital Services Act ist ein zentrales EU-Gesetz, das entwickelt wurde, um die Sicherheit und Verantwortlichkeit im digitalen Umfeld zu erhöhen. Seit dem 17. Februar 2024 wird es vollständig angewendet. Mit dem DSA werden wichtige Veränderungen für Online-Plattformen und digitale Dienste eingeführt. Die zentralen Neuerungen umfassen unter anderem:
Haftung und Verantwortung: | Plattformen haften stärker für illegale Inhalte, die von Dritten hochgeladen werden, und müssen schneller auf solche Verstöße reagieren.
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Verpflichtung zur Transparenz: | Anbieter müssen klarer kommunizieren, wie ihre Algorithmen funktionieren, insbesondere bei Werbung und Empfehlungsdiensten.
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Maßnahmen gegen illegale Inhalte: | Verpflichtung zur raschen Entfernung illegaler Inhalte nach Kenntnisnahme und zum Aufbau transparenter Beschwerdesysteme
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Schutz der Nutzerrechte: | Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und Wahrung der Grundrechte der Internetnutzer
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Schutz von Minderjährigen: | Spezielle Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, einschließlich des Verbots von gezielter Werbung basierend auf ihren Daten
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Die Bestimmungen des Digital Services Act gelten sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Dabei ist es unerheblich, wo sich das Unternehmen befindet. Wichtig ist nur, dass der Vermittlungsdienst für Nutzer innerhalb der Europäischen Union zugänglich ist.
Das Digitale-Dienste-Gesetz – die Umsetzung des DSA
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurde Ende 2023 vom Kabinett beschlossen, erhielt im März 2024 die Zustimmung des Bundestags und wurde im April 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es setzt den europäischen Digital Services Act auf nationaler Ebene um, mit dem Ziel, illegale Inhalte im Internet zu bekämpfen, schädliche Aktivitäten zu verhindern und die Rechte der Nutzer zu stärken. Gleichzeitig soll ein fairer Wettbewerb im digitalen Raum gewährleistet werden.
Das DDG setzt den DSA um und stellt sicher, dass deutsche Behörden – insbesondere die Bundesnetzagentur – die Einhaltung dieser Vorschriften bei Unternehmen überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen können. Ein benutzerfreundliches Beschwerdesystem erleichtert es den Nutzern, Verstöße zu melden. Weitere Institutionen wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen den Schutz persönlicher Daten. Das Bundeskriminalamt (BKA) bearbeitet Meldungen zu Online-Straftaten und berichtet ab 2025 jährlich über eingegangene Fälle.
Wer fällt unter den Digital Services Act?
Der Digital Services Act regelt den Betrieb von Online-Vermittlungsdiensten, die täglich von Millionen Europäern genutzt werden.
Folgende Kategorien von Online-Diensten werden durch das DSA reguliert:
- Online-Plattformen: Marktplätze wie Ebay und Vinted, App-Stores und Social-Media-Plattformen.
- Hosting-Dienste: darunter Cloud-Dienste und Webhosting, die Inhalte speichern und verbreiten.
- Vermittlungsdienste: Internetanbieter und Domain-Registrierungsstellen, wie Google und Bing (inklusive ihrer Künstlichen Intelligenzen Gemini und Co-Pilot)
Für alle Vermittlungsdienste gelten allgemeine Pflichten, die je nach Art und Klassifizierung des Dienstes durch spezielle Pflichten ergänzt werden. Hosting-Dienste unterliegen zusätzlichen Pflichten (Art. 16 bis 18), während Online-Plattformen noch weitergehende Pflichten (Art. 19 bis 32) erfüllen müssen.
Die strengsten Vorschriften gelten für „Very Large Online Platforms“ (VLOPs), die mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in Europa bespielen (Art. 33 bis 43). Diese Plattformen werden besonders intensiv überwacht, da das Risiko der Verbreitung illegaler Inhalte und die damit verbundenen potenziellen gesellschaftlichen Schäden erheblich sind. Eine Liste dieser Plattformen umfasst bekannte Social-Media-Netzwerke und Suchdienste.
Hinweis
Die Regulierung ist abgestuft, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Digital Services Act – Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) sieht das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) strenge Sanktionen vor. Diese reichen von Geldbußen bis zu 300.000 Euro für Verstöße gegen Transparenz- und Informationspflichten.
Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro können Strafen bis zu 1 % des globalen Umsatzes verhängt werden (mit einem Maximum von 5 Millionen Euro). In schwerwiegenden Fällen können Geldstrafen sogar bis zu 6 % des Jahresumsatzes betragen. Ziel dieser Regelungen ist es, durch spürbare Sanktionen sicherzustellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
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Digital Services Act – Nächste Schritte für Unternehmen
Der Digital Services Act (DSA) bringt eine Reihe neuer Regeln und Pflichten für digitale Unternehmen mit sich, wobei insbesondere „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) und „Very Large Online Search Engines“ (VLOSEs) einer intensiveren Regulierung unterliegen. Vor diesem Hintergrund sollten alle digitalen Unternehmen in der EU frühzeitig prüfen, ob der DSA für sie relevant ist.
Angesichts der erheblichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen ist es entscheidend, dass Aufgaben und Prozesse rechtzeitig identifiziert und umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen auch die Wechselwirkungen mit bestehenden Gesetzen und europäischen Vorschriften berücksichtigen. Die Anforderungen des DSA variieren je nach Unternehmensgröße und Einfluss, da ein abgestuftes Regelungssystem zur Anwendung kommt.
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) werden die Regelungen zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Desinformationen auf digitalen Plattformen im nationalen Recht geregelt. Die hohen Bußgelder fungieren dabei als Druckmittel, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Unternehmen anzuregen, stärker in die Sicherheit und Transparenz ihrer Angebote zu investieren.
Quellen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/gesetz-ueber-digitale-dienste-2140944, https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2413