Der Normtitel wurde im Rahmen der Überarbeitung geändert und lautet nun „Photovoltaik (PV) Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen“.
Die Vornorm VDE 0126–23 „Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme – Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfung“ wurde im Jahr 2007 vom Normenausschuss als Entwurf aufgelegt und mit Stand 2010-07 offiziell eingeführt.
Errichter von Photovoltaikanlagen sind zur Dokumentation verpflichtet
Vor Juli 2010 bestand für Anlagenbetreiber keine Pflicht zur Anwendung dieser speziellen Norm, es sei denn, die Entwurfsfassung wurde vertraglich vereinbart. Dies bedeutete jedoch nicht die Entbindung von der Verpflichtung zur Dokumentation. Denn diese ergibt sich aus den bestehenden Normen für das Elektrohandwerk.
Eine PV-Anlage ist grundsätzlich eine elektrische Anlage (vgl. VDE 0100-712) und unterliegt demzufolge bereits den normativen Anforderungen der DIN VDE 0100-Reihe. Für Errichter gilt entsprechend neben der Pflicht, jede elektrische Anlage einer Erstprüfung zu unterziehen, auch die Pflicht, eine Anlagendokumentation zu erstellen und dem Betreiber bei der Erstinbetriebnahme zu übergeben.
Anforderungen an Dokumentation in neuer Norm geregelt
Über den genauen Umfang dieser Dokumentation gab es dennoch lange Zeit Unsicherheiten, da eine PV-Anlage nicht nur aus elektrotechnischen Elementen, sondern auch aus gewerkeübergreifenden, bautechnischen Bestandteilen, wie z. B. dem Tragegestell, besteht. Hinweise zu Dokumentationspflichten waren vorerst in anderen Vorschriften und Rechtsvorgaben verstreut und daher unübersichtlich.
Die VDE 0126-23 verstand sich entsprechend als Zusammenfassung aller erforderlichen, auch über das reine Elektrohandwerk hinausgehenden Dokumentationsunterlagen.
DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2016-12: Prüfvorgaben im Mittelpunkt
Neben der Beschreibung des Mindestumfangs der Dokumentation steht im Mittelpunkt der neuen Norm nach wie vor die Anlagenprüfung. In Verbindung mit DIN VDE 0100-600 ist DIN EN 62446-1 bei jeder Inbetriebnahme- sowie wiederkehrenden Prüfung einer PV-Anlage anzuwenden. Im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 49 „Anforderungen an Energieanlagen“) ist VDE 0126-23-1 als allgemein anerkannte Regel der Technik zu betrachten.
Das sind die wichtigsten Neuerungen der DIN EN 62446-1
Gegenüber der Vornorm gibt es folgende Neuerungen:
- Anwendungsbereich der neuen Normfassung erweitert, um größere oder komplexere PV-Systeme zu erfassen.
- Die Vorgaben an die Prüfungen wurden präzisiert und stark erweitert. Allein für das Besichtigen wurden fünf neue Abschnitte mit Prüfschritten hinzugefügt, die Vorhandensein und Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag, Isolationsfehler, Überstrom und Überspannung nachweisen sollen.
- Ferner wurden die Vorgaben für Prüfablauf und -verfahren (so z. B. für die Messung des Isolationswiderstands bei PV-Arrays und Kennlinienmessungen) präzisiert und erweitert.
- Für die korrekte Umsetzung der überarbeiteten Anforderungen an die System- und Prüfdokumentation werden darüber hinaus im Anhang der Norm Muster-Prüfberichte angeboten (zur Prüfbescheinigung, für das Besichtigen und die Erprobung von PV-Arrays).
Weiterführende Information zu den praxisrelevanten Änderungen und Vorgaben gem. DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) sowie anpassbare digitale Vorlage für die normgerechte System- und Prüfdokumentation bietet das „Ausführungshandbuch für PV-Anlagen“.