Inhaltsverzeichnis
- Wo gibt es elektromagnetische Felder?
- Sind elektromagnetische Felder gefährlich?
- Fazit: Schutz vor elektromagnetischen Feldern und Wellen
Wo gibt es elektromagnetische Felder?
Elektromagnetische Felder können bei Schweißarbeiten, Elektrolysevorgängen oder medizinischen Anwendungen entstehen. Dabei variiert die elektromagnetische Stärke teils erheblich, was unterschiedliches Gefährdungspotential mit sich bringt.
Grundsätzlich können bei allen elektronischen Geräten und Anlagen – seien es ortsfeste oder ortsveränderliche – elektromagnetische Felder entstehen. So können Betriebsmittel bereits bei der Inbetriebnahme oder bei der täglichen Anwendung elektromagnetische Störungen verursachen. Dementsprechend unterliegen Hersteller besonderen Anforderungen an Konformität, Kennzeichnungs- und Informationspflicht hinsichtlich der Gefahr durch elektromagnetische Felder – die Prüfstelle hierfür ist die Bundesnetzagentur.
Vor allem aber bei industriellen Anlagen werden die sog. Auslöseschwellen elektromagnetischer Spannung überschritten. Das gilt vor allem in den folgenden Bereichen:
- Induktionserwärmungsanlagen
- Induktionsschmelzöfen
- Induktivhärten oder Induktivschrumpfen
- Rissprüfanlagen
- Schweißen
Was verursacht elektromagnetische Felder?
Durch die Veränderung von elektrischen Strömen und Spannungen innerhalb eines Schaltkreises entstehen elektromagnetische Felder. Die anschließend entstehende elektromagnetische Welle breitet sich räumlich aus und zählt zur nichtionisierenden Strahlung.
Elektromagnetische Felder gehören aber auch zum modernen Alltag: durch die Stromversorgung oder das Mobilfunknetz kommt es vor allem in städtischen Ballungsräumen zu erhöhter elektromagnetischen Belastung. Elektromagnetische Strahlung ist dabei nicht gleich elektromagnetische Strahlung, sondern sie wird, wie folgt, unterschieden in:
- Statische und magnetische Felder
- Niederfrequente magnetische Felder (Geräte und Leitungen, durch die elektrische Spannung fließt)
- Hochfrequente elektromagnetische Felder (z.B. Mobilfunknetz und WLAN)
Bei hochfrequenten ortsfesten Funkanlagen treten elektromagnetische Felder mit einer Wellenstärke von 10 MHz bis 300 GHz auf. Bei elektrischen Netzen wird zwischen Freileitungen und Elektroumspannungsanalgen unterschieden, die eine Frequenz von 50 Hz bis 60 Hz oder mehr aufweisen können. Einen Sonderfall stellen beispielsweise Bahnstromoberleitungen samt deren Schaltanlagen dar, die eine Frequenz von 16,7 Hz oder 50 Hz aufweisen.
Auch Sicherheitssteckdosen umgibt ein schwaches elektromagnetisches Feld. © Viesturs Kalvans – stock.adobe.com |
Wichtige Richtlinien und Normen zum Schutz der Belegschaft
Das eingangs erwähnte Gesetzt zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG), das auf der europäischen EMV-Richtlinie basiert, ist die Grundlage für die notwendigen DGUV-Vorschriften zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Darin werden u. a. die Grenzwerte niederfrequenter elektromagnetischer Felder in der Holz - und Metallindustrie festgelegt und die zulässigen Höchstwerte für hochfrequente Felder in der Industrie bestimmt.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1 " Grundsätze der Prävention"
- DGUV Regel 103-013 "Elektromagnetische Felder"
- DGUV Information 203-206 "Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben"
- DGUV Information 203-043 " Beeinflussung von Impantaten durch elektromagnetische Felder - eine Handlungshilfe für die betriebliche Praxis.
- BGV B11 (Berufsgenossenschaftliche UNfallverhütungsvorschrift)
Sind elektroimagnetische Felder gefährlich?
Niederfrequente elektromagnetische Felder können unter Umständen elektronische Implantate negativ beeinflussen. Hochfrequente elektromagnetische Felder hingegen können organisches Gewebe erwärmen und Molekül-Strukturen verändern. Das Bundesamt für Strahlenschutz warnt diesbezüglich vor möglichen Stoffwechselerkrankungen oder einem negativen Einfluss auf das menschliche Erbgut.
Um Menschen genau vor diesen Einflüssen zu schützen, wurde die DGUV Regel 103–013 (Elektromagnetische Felder) eingeführt. Sie bestimmt neben der gesetzlich zulässigen Feldstärke auch die Nachweispflicht des Arbeitsgebers, welche Schutzmaßnahmen innerhalb des Betriebs durchgeführt werden. Für die Schutzeinrichtungen gegen elektromagnetische Felder könnten unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden:
Sicherrung der Gefahrenbereiche durch Verriegelung oder Verschluss | Vergrößerung des Abstands des Arbeitsplatzes zur Strahlungsquelle |
Abschirmung der Strahlung | Reduzierung und ggf. Abschlatung der Strahlung |
Begrenzung der Aufenthalsdauer | Tragen persönlicher Schutzausrüstung |
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme müssen eine Anlage oder industrielle Geräte hinsichtlich des elektromagnetischen Feldes durch den Hersteller oder Aufsteller überprüft werden – spätere Wartungen dürfen nur durch einen sachkundigen Prüfer vollzogen und müssen lückenlos dokumentiert werden.
Mitarbeiter, die die Anlage bedienen oder im unmittelbaren Umfeld tätig sind, müssen vor Arbeitsaufnahme entsprechend unterwiesen werden. Zu den Inhalten einer derartigen Schulung gehören:
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Aufklärung über elektromagnetische Felder und deren Gefahren
- Unmittelbare und längerfristige Wirkungen elektromagnetischer Felder
- Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Kennzeichnung der Gefährdungsbereiche
- Verhalten bei erhöhter Exposition
- Kontrolle der baulichen und technischen Schutzeinrichtungen
- Einsatz von persönlichen Schutzeinrichtungen
Gleichzeitig sollte stets eine Betriebsanweisung vor Ort an der Anlage ausliegen. Darin sollte besonders auf die möglichen Gefährdungen und den Gebrauch von Schutzausrüstung hingewiesen werden.
Warnzeichen
© Forum Verlag Herkert GmbH |
Unter organisatorischen Maßnahmen läuft auch die Beschilderung von Bereichen mit potentieller elektromagnetischer Strahlung. Dadurch soll vermieden werden, dass besonders gefährdete Personen den Bereich betreten und die Bedienung der Anlagen in Frage nur unter Berücksichtigung der Warnzeichen stattfindet.
So liegt bei nichtionisierender Stahlung der zulässige Rahmen laut EU-Verordnung (2006/25/EG) zwischen 0 bis 300 GHz.
Nicht geregelt werden bislang Mittelfrequenzanlagen mit einem Frequenzbereich zwischen 50 Hz und 10 Mhz.
Fazit: Schutz vor Elektromagnetischen Felder und Wellen
Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichend vor elektromagnetischen Feldern schützen, müssen organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden. Verantwortung für ein Schutzkonzept und die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber, u. U. wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) eingesetzt.
Besonders gefährlich sind elektromagnetische Felder für Personen mit medizinischen Implantaten. Die Folgen reichen von „simplen" Muskelkontraktionen hin zu Fehlfunktionen von Herzschrittmachern und Insulinpumpen. Deshalb muss es innerbetriebliche Restriktionen geben, die es gefährdeten Personen erschwert, sich in die unmittelbare Nähe elektromagnetischer Strahlung zu begeben.
Die z. B. durch Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen reicht meistens jedoch nicht aus. Nur in Kombination mit Mitarbeiterunterweisungen lässt sich ein umfassender Schutz gewährleisten.
Quellen: "Die neuen Laborrichtlinien", "Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit", Sifa-News