Die StromNEV – drastische Anhebung der Umlage 2024 für Netzentgelte

14.05.2024 | E. Schlee – Online Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Die Umlage gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für das Jahr 2024 steigt unerwartet um etwa 60 Prozent. Der angekündigte Wegfall des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten am 25. Oktober 2023 führt dazu, dass die Betreiber einen größeren Betrag kompensieren müssen als geplant. Es entsteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, der durch die höhere StromNEV-Umlage gedeckt werden soll. Obwohl dies eine zusätzliche finanzielle Belastung für Stromkunden bedeutet, wird die Anpassung als erforderlich erachtet.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die StromNEV?
  2. StromNEV-Umlage einfach erklärt
  3. Wie funktionieren Netzentgelte gemäß StromNEV?
  4. Entstandene Pflichten für den Netzbetreiber durch die StromNEV
  5. Ein Fazit

Was ist die StromNEV?

Die StromNEV ist eine deutsche Bundesverordnung, die 2005 in Kraft trat. Sie legt die Entgelte fest, die für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Übertragungsnetzbetreiber zum Endverbraucher erhoben werden. Darüber hinaus regelt sie die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen, die nach § 17f Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umlagefähig sind.

Achtung: Gemäß § 3a Absatz 1 der StromNEV erfolgt die Ermittlung der Kosten für Offshore-Anbindungsleitungen getrennt. Nicht vollständig erfasste Netzkosten müssen vom Netzbetreiber auf Verlangen der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden.

Die Verordnung ersetzt die bestehende privatrechtliche Vereinbarung der Energieverbände und zielt darauf ab, die Energieversorgung im Einklang mit europäischem Recht zu gestalten. Dabei wird sie seit 2007 von der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ergänzt.

Hinweis: Die Anreizregulierung (ARegV) ist, neben der StromNEV, ein Instrument der Bundesnetzagentur, um die jährlichen Erlöse der Netzbetreiber zu begrenzen. Dies geschieht durch die Festlegung einer Obergrenze, die einen Erlöspfad für eine Regulierungsperiode von fünf Jahren definiert.

StromNEV-Umlage einfach erklärt

Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im globalen Wettbewerb zu sichern, können energieintensive Industrieunternehmen über die StromNEV eine verbrauchsabhängige Befreiung oder Ermäßigung von den Netznutzungsentgelten beantragen.

Die Netzentgeltentlastung für diese Großverbraucher wird nicht auf Kosten der Netzbetreiber durchgeführt. Stattdessen werden die Mindereinnahmen als zusätzliche Umlage auf die Strompreise für Endverbraucher umgelegt.

Übersicht: StromNEV-Umlage der letzten Jahre

Jahr
Umlage in ct/kWh
2024 0,643
2023 0,417
2022 0,437
2021 0,432
2020 0,358
2019 0,305

Wie funktionieren Netzentgelte gemäß StromNEV? 

Netzentgelte sind Beträge, die alle Nutzer eines Stromnetzes an den Netzbetreiber zahlen müssen. Sie fallen für jede Zählerstelle an und sollen die Kosten der Netzbetreiber für Bau, Instandhaltung, Wartung und Erneuerung des Netzes decken. Die Höhe der Netzentgelte hängt vorrangig vom Stromverbrauch ab. Wie sich die Netzentgelte ermitteln lassen, ist in der StromNEV beschrieben. Sie definiert verschiedene Grundsätze und Verfahren, wie z. B. die Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung 

Die wichtigsten Grundsätze der Rechnungsarten nach StromNEV sind in dieser Tabelle zusammengefasst:

Kostenartenrechnung (Abschnitt 1)

Eine kalkulatorische Rechnung ist nötig. Sie befasst sich mit:

  • Aufwandsgleichen Kostenpositionen: Diese werden aus den Gewinn- und Verlustrechnungen für die Elektrizitätsübertragung und -verteilung des letzten Geschäftsjahres ermittelt.
  • Kalkulatorische Abschreibungen: Ihre Berechnung erfolgt auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Anschaffungs-/Herstellungskosten.
  • Eigenkapitalverzinsung: Sie ergibt sich aus der Basis des betriebsnotwendigen Eigenkapitals.

Kostenstellenrechnung (Abschnitt 2)

Die Kostenverteilung (§ 12) wird verursachungsgerecht über eine angemessene Schlüsselung durchgeführt. Zu beachten sind:

  • Kostenstellen (§ 13): Sie müssen auf Haupt- und Nebenkostenstellen (ggf. Hilfskostenstellen) verteilt werden.
  • Kostenwälzung (§ 14): Die Kosten der Netz- und Umspannebenen werden anteilig auf die nachgelagerten Ebenen verteilt. Dies geschieht entsprechend der Leistung und des Gleichzeitigkeitsgrades.
  • Bundeseinheitliche Übertragungsentgelte (Abschnitt 2a): Übertragungsnetzbetreiber müssen einheitliche Netzentgelte festlegen und einen Datenaustausch zwischen den Betreibern gewährleisten.
  • Mehr- und Mindereinnahmen (§ 14c): Sie müssen von den Betreibern untereinander kompensiert werden.
  • Datenaustausch (§ 14d): Hat rechtzeitig und in anonymisierter Form zu erfolgen.

Kostenträgerrechnung (Abschnitt 3)

Die Netzkosten werden über ein jährliches Netzentgelt gedeckt, das transaktionsunabhängig – also unabhängig von der Menge des übertragenen Stroms – behandelt wird (§ 15 StromNEV). In Abschnitt 3 wird Folgendes aufgegriffen:

  • Gleichzeitigkeitsgrad (§ 16): Die Zuordnung der Stromnetzkosten basiert darauf, wie viel Strom zu bestimmten Zeiten verwendet wird, um sicherzustellen, dass die Kosten gerecht verteilt werden.
  • Ermittlung der Netzentgelte (§17): Richten sich nach der Anschlussnetzebene, Entnahmestelle und bspw. der Benutzungsstundenzahl. Das Entgelt besteht aus Jahresleistungspreis und einem Arbeitspreis pro kWh.
  • Spezielle Regelungen (§ 17 Absatz 8): Sie erlauben alternative Abrechnungssysteme wie Tagesleistungspreise für bestimmte Fälle, etwa den kurzfristigen Strombezug von Seeschiffen am Liegeplatz.

Von den anfallenden Nutzungsentgelten sind sämtliche Netznutzer betroffen – auch im Bereich der erneuerbaren Energien. So müssen u. a. Betreiber von PV-Anlagen Netznutzungsentgelte für ihren Strom zahlen, da die Einspeisung von Solarenergie in das öffentliche Stromnetz die Netzbetreiber zusätzlich belastet (mögliche Entstehung von Lastspitzen, die eine Anpassung der Netze erfordern). Umso wichtiger, dass sich Anlagenbetreiber mit der Wirtschaftlichkeit ihrer PV-Anlagen auseinandersetzen.

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Aber auch auf die Netzbetreiber selbst kommen durch die StromNEV einige Verpflichtungen zu.

Entstandene Pflichten für den Netzbetreiber durch die StromNEV

Gemäß § 28 der StromNEV haben Netzbetreiber die Verpflichtung, einen detaillierten Bericht über die Ermittlung der Netzentgelte zu erstellen.

Dieser Bericht muss folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Kosten- und Erlöslage der abgeschlossenen Kalkulationsperiode
  • Vollständige Darstellung der Ermittlungsmethoden der Netzentgelte
  • Höhe der entrichteten Konzessionsabgaben pro Gemeinde
  • Vollständiger Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss neben allen zugehörigen Ergänzungsbänden

Außerdem müssen die Angaben so ausgearbeitet sein, dass ein sachkundiger Dritter die Ermittlung der Netzentgelte vollständig nachvollziehen kann.

Für die Aufbewahrungspflicht sind, entsprechend der StromNEV, zehn Jahre vorgesehen. Zudem muss ein Anhang erstellt werden, der bestimmte Details wie dokumentierte Schlüssel, Einnahmen und deren Verwendung, errechnete Differenzbeträge und weitere relevante Informationen enthält. Des Weiteren müssen sämtliche Mitteilungen an die Regulierungsbehörde erfolgen.

Was darf eine Regulierungsbehörde festlegen?

§ 30 StromNEV  legt fest, welche Befugnisse einer Regulierungsbehörde zustehen, um die Effizienz und Sicherheit des Netzzugangs zu gewährleisten.

Diese Behörde kann weitreichende Entscheidungen treffen, die die Netznutzung und -kosten beeinflussen. Dazu gehören die Festlegung von Gemeinkosten, die Aufschlüsselung von Finanzdaten, die Bestimmung von Entgelten und Zuschlägen sowie die Anforderungen an die Dokumentation und die Sicherstellung angemessener Gebühren.

Zusätzlich kann die Behörde Schwellenwerte für die Überprüfung jährlicher Betriebskosten von Offshore-Anbindungsleitungen festlegen, bevor ein detaillierter Kostennachweis erforderlich ist.

Ein Fazit

Mithilfe der StromNEV sollen die Strukturen und Kosten der Stromnetznutzung in Deutschland geregelt werden. Klare Vorschriften und Festlegungen der Verordnung sollen die Effizienz und Sicherheit des Netzzugangs gewährleisten. Dies ermöglicht eine gerechte Verteilung der Netzkosten und fördert die Transparenz im Energiesektor.

Kritisch zu betrachten ist, dass die unerwartet hohe Steigerung der StromNEV-Umlage im Jahr 2024 eine erhebliche finanzielle Belastung für Stromkunden darstellt. Der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten von 2023 hat zu dieser Situation beigetragen und deutet darauf hin, dass es Verbesserungsbedarf bei der Vorhersehbarkeit und Planung in der Gesetzgebung gibt.

Daher sollten Betreiber jetzt besonders auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen setzen und z. B. entsprechende Fördermöglichkeiten nutzen, wie es sie für PV-Anlagen gibt.

Quellen: „Handbuch Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen“, Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Bundesnetzagentur