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"Solarpaket 1 – Was gilt?"


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Solarpaket 1 – Was gilt?

Das Solarpaket 1, offiziell „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, trat weitgehend am 16. Mai 2024 in Kraft. Das Artikelgesetz umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung des Baus und der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie. Doch wie sehen diese Maßnahmen im Detail aus?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Solarpaket 1 und was kommt auf Unternehmen zu?
  2. Solarpaket 1 – das Marktstammdatenregister
  3. Ein Fazit – ist das Solarpaket 1 nötig?

Was umfasst das „Solarpaket 1“ und was kommt auf Unternehmen zu?

Solarenergie gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Bundesregierung ehrgeizige Klimaziele verfolgt, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen bis 2030 in Deutschland mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Besonders hervorzuheben ist der Ausbau von Photovoltaikanlagen, der für die Zielerreichung eine zentrale Rolle spielt.

Um die Klimaziele zu erreichen, konzentriert sich das Solarpaket 1 darauf, den Bau und Betrieb von PV-Anlagen erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies macht den Übergang zu nachhaltiger Energie noch unkomplizierter.

Das Solarpaket 1 berücksichtigt dabei u.a.:

  • Kleine Balkonkraftwerke
  • Anlagen auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Fabrikhallen sowie
  • große Freiflächenanlagen.

Darüber hinaus beinhaltet es wichtige Neuerungen für andere erneuerbare Energien, Stromspeicher und Stromnetze, die zu beachten sind.
Doch welche konkreten Maßnahmen werden umgesetzt?

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

→ Einfachere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken:

Durch das Solarpaket 1 wird die Registrierung von Balkonkraftwerken deutlich unkomplizierter. Grund dafür ist, dass seit dem 1. April die Bundesnetzagentur die Anmeldung auf fünf statt bisher zwanzig einzugebende Daten beschränkt hat.

Zudem entfällt die vorherige, eigenständige Anmeldung beim Netzbetreiber. Stattdessen informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über das neue Balkonkraftwerk.

  • Diese Erleichterungen haben bereits dazu geführt, dass rund 500.000 Balkonkraftwerke registriert wurden.

Außerdem neu eingeführt: 

Keine Pflicht für digitale Stromzähler: Neue Balkonkraftwerke müssen keine digitalen Zweirichtungszähler installieren und dürfen stattdessen vorübergehend herkömmliche Ferraris-Zähler nutzen. 

Leistungsstärkere PV-Anlagen: Die Anmeldung von Balkonsolaranlagen bis zu 2 Kilowatt Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung erfolgt einfacher.

Stromeinspeisung über die Steckdose: Die Installation von PV-Anlagen soll künftig mit einem herkömmlichen Schukostecker möglich sein. (Eine passende Norm wird derzeit noch ausgearbeitet)


→  Gemeinschaftliche Gebäude-Versorgung:
Mit dem Solarpaket 1 kann PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter bürokratieärmer weitergegeben werden. Hierzu sind die Betreiber von Lieferantenpflichten und der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. Durch diese Befreiungen entfällt, im Gegensatz zum weiterhin bestehenden Mieterstrommodell, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Förderung für den Strom, der innerhalb des Gebäudes genutzt wird.

→  Verbesserungen beim Mieterstrom
In Zukunft wird Mieterstrom auch für Gewerbegebäude und Nebenanlagen (z. B. Garagen) gefördert, sofern der erzeugte Strom sofort verbraucht wird, ohne ins Netz eingespeist zu werden. Das Solarpaket 1 ermöglicht es dabei, mehrere Anlagen zu bündeln, um insbesondere in Wohnanlagen eine besonders effiziente Nutzung zu gewährleisten.

→  Unbürokratische Regelungen für große PV-Anlagen im Gewerbe
Künftig können Betreiber großer PV-Anlagen ihre Überschüsse ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abgeben. Dies erleichtert den Ausbau auf Gewerbedächern, primär für solche mit hohem Eigenverbrauch. Zudem wird die Einspeisevergütung erhöht und die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen wieder von bisher 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt.

→ Förderung nachhaltiger Freiflächenanlagen
Das Solarpaket 1 fördert den umweltfreundlichen Ausbau von Solarparks durch die Nutzung bestehender Flächen. Besonders unterstützt wird die Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik (Agri-PV) sowie die Nutzung von PV-Anlagen auf Parkplätzen.

  • Für neue Freiflächen-PV-Anlagen gelten künftig fünf Naturschutz-Mindestkriterien, von denen Betreiber mindestens drei erfüllen müssen. Strenge Schutzgebiete sind ausgenommen.

Hinweis
Agri-PV: Eine landwirtschaftliche Fläche wird doppelt genutzt: zum Anbau von Nahrungsmitteln und zur Stromerzeugung. Photovoltaikmodule werden entweder zwischen den Anbauflächen oder darüber installiert. Die Module sind so aufgestellt, dass die maschinelle Bearbeitung der Fläche weiterhin möglich bleibt.

Produktempfehlung
Das „Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen“ bietet praktische Umsetzungshilfen und einsatzbereite Nachweise, um die normgerechte und sichere Installation von PV-Anlagen zu gewährleisten und dies rechtssicher zu dokumentieren.

Solarpaket 1 – das Marktstammdatenregister

Wie bereits im obigen Text erwähnt, ist durch das Solarpaket 1 für Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerke nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) erforderlich. Die Mitteilung an den Netzbetreiber erfolgt nun durch die Bundesnetzagentur.

Damit Sie den Prozess noch einfacher durchführen können, erhalten Sie hier eine kleine Checkliste zur Registrierung im MaStR:

Checkliste – Registrierung von Solaranlagen

  • Ist ein Kundenkonto angelegt? (Erfolgt durch Eingabe der E-Mail und persönlicher Daten auf der Marktstammdatenregister Website)
  • Was ist das Ziel:

Eine Registrierung einer Anlage bzw. Marktakteurs?
Eine Registrierung eines Betreiberwechsels?
Eine Registrierung einer Stilllegung?
Registrierte Daten anpassen?

  • Liegen alle wichtigen Unterlagen bereit?

Angabe von technischen Daten:

  1. Datum der Inbetriebnahme (zum Zeitpunkt der erstmaligen Einspeisung vom Wechselstrom in das Hausnetz).
  2. Standort der Anlage,
  3. Gesamtleistung der Module in Watt,
  4. Wechselrichterleistung,
  5. Zählernummer
  • Sind vorgesehene Grenzwerte eingehalten (Stand August 2024: 2.000 Watt Gesamtleistung, 800 Watt Wechselrichterleistung)?
  • Wird zusätzlich ein Stromspeicher genutzt? (Ist dies der Fall, muss im Registrierungsformular ein „Ja“ gesetzt werden)

Ein Fazit – das Solarpaket 1 als entscheidender Beitrag für die Erreichung der Klimaziele

Bis 2030 soll in Deutschland mindestens 80 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine deutliche Steigerung des Ausbaus von Solarenergie unerlässlich. Das Solarpaket 1 ist daher von entscheidender Bedeutung, da es den Weg zu einer nachhaltigen Energiewende ebnet.

Das Paket geht gezielt gegen bürokratische Hürden vor und bietet zahlreiche Anreize zur besseren Nutzung bisher ungenutzter Potenziale. Besonders mittelgroße Gewerbe-Dachflächen und Freiflächen werden stärker in den Fokus gerückt. Durch die gezielte Förderung dieser Maßnahmen werden nicht nur neue Projekte initiiert, sondern auch bestehende Potenziale wie beispielsweise Agri-PV besser genutzt.

So trägt das Solarpaket 1 nicht nur zur Steigerung des Solarenergie-Ausbaus bei, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und unterstützt die gesetzten Klimaziele.

Quellenhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726, https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/balkonkraftwerk-solaranlagen-fuer-den-balkon.html, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html, https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

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