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"Versteuerung Dienstwagen Elektro – 0,25-Prozent-Regelung und geldwerter Vorteil für Privatnutzung"


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Versteuerung Dienstwagen Elektro – 0,25-Prozent-Regelung und geldwerter Vorteil für Privatnutzung

Die Förderung der Elektromobilität bleibt ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge weiter zu unterstützen, wurden die Regelungen zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen zum 1. Januar 2024 angepasst. Mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung und einer erhöhten Preisgrenze sollen E-Autos als Firmenwagen attraktiver werden. Weitere Entlastungen sind im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie wird ein Elektroauto als Firmenwagen versteuert (0,25-Prozent-Regelung)?
  2. 1-Prozent-Regelung vs. 0,25-Prozent-Regelung
  3. Bedeutung des Bruttolistenpreises
  4. Kilometergrenze und Entfernungskilometer

Wer seinen Dienstwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen darf, erhält einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser muss, wie jedes andere Einkommen, versteuert werden. Hierfür gibt es gesonderte steuerrechtliche Vorgaben.

Wie wird ein Elektroauto als Firmenwagen versteuert? – 0,25-Prozent-Regelung

Bereits seit 2020 können elektrisch betriebene Firmenwagen mit der 0,25-Prozent-Regelung versteuert werden. Sie besagt, dass für die Privatnutzung von vollelektrischen Dienstwagen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden müssen. Diese Regelung gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro (seit 1. Januar 2024, vorher 60.000 Euro).

Teurere Elektro-Firmenwagen werden mit 0,5 Prozent versteuert, ebenso wie Plug-in-Hybride, sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen und höchstens 50 Gramm CO₂-Emissionen pro Kilometer ausstoßen. Für Verbrenner gilt die 1-Prozent-Regelung.

Somit ergibt sich folgende Versteuerung von Dienstwagen für Elektro und Verbrenner:

Auto Versteuerung als Dienstwagen
Elektroauto bis 70.000 Euro 0,25 Prozent
Elektroauto über 70.000 Euro 0,5 Prozent
Verbrenner 1,0 Prozent

Dieser Steuervorteil gegenüber Verbrennungsmotoren soll Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Dienstfahrzeuge schaffen und die Verbreitung von Elektroautos im Firmenwagenbereich fördern. Allerdings gelten die Sonderregelungen zeitlich befristet.

Wie lange gilt die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos?

Die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos als Firmenwagen greift bis zum 31. Dezember 2030. Jedoch plant der aktuelle Bundeshaushalt 2025 die Obergrenze des Bruttolistenpreises auf bis zu 95.000 Euro anzuheben. Dieses Vorhaben muss noch vom Parlament genehmigt werden.

Im Falle der Zustimmung gilt die 0,25-Prozent-Regelung rückwirkend ab Juli 2024 bis Ende 2028. Wird der Vorschlag abgelehnt, bleibt es bis Ende 2030 bei der Höchstgrenze von 70.000 Euro.

1-Prozent-Regelung vs. 0,25-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Regelung ist die Standardmethode zur Besteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor. Dabeu wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt. Im Gegensatz dazu bietet die 0,25-Prozent-Regelung einen Steuervorteil für Elektroautos.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

  • Verbrenner mit Bruttolistenpreis von 50.000 Euro: monatliche Versteuerung von 500 Euro (1 Prozent) als geldwerter Vorteil
  • Elektroauto mit Bruttolistenpreis von 50.000 Euro: monatliche Versteuerung von 125 Euro (0,25 Prozent) als geldwerter Vorteil

Doch was hat es mit dem Bruttolistenpreis auf sich?

Bedeutung des Bruttolistenpreises

Der Bruttolistenpreis spielt eine zentrale Rolle bei der Versteuerung von Dienstwagen (sowohl Elektro als auch Verbrenner). Er bezeichnet den offiziellen Verkaufspreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung. Zu beachten ist, dass nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, sondern der ursprüngliche Listenpreis für die Berechnung herangezogen wird.

Bei Elektro-Dienstwagen ist der Bruttolistenpreis besonders relevant, da er über die Anwendung der 0,25-Prozent- oder 0,5-Prozent-Regelung entscheidet. Liegt der Preis über 70.000 Euro, verdoppelt sich der zu versteuernde Anteil auf 0,5 Prozent. Das kann bei der Wahl eines Elektro-Dienstwagens eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn der Bruttolistenpreis nahe an der 70.000-Euro-Grenze liegt.

Kilometergrenze und Entfernungskilometer

Darf der Firmenwagen (Elektro) auch für Fahrten zwischen Zuhause und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg) genutzt werden, wird zusätzlich zum geldwerten Vorteil ein weiterer Betrag angesetzt. So erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat für den einfachen Arbeitsweg. Das entspricht 0,25 Prozent des Anteils, der bei Verbrennern angesetzt wird (0,03 Prozent).

Nachfolgend ein Beispiel zur Berechnung des monatlichen geldwerten Vorteils in Abhängigkeit von den Entfernungskilometern und des Steuersatzes:

  • Elektroauto mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis und 20 Kilometer einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit:
    • 50.000 Euro x 0,0075 Prozent x 20 Kilometer = 75 Euro pro Monat
  • Verbrenner mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis und 20 Kilometer Arbeitsweg:
    • 50.000 Euro x 0,03 Prozent x 20 Kilometer = 300 Euro pro Monat

Tipp: Wird der Elektro-Dienstwagen nur gelegentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, kann eine Einzelbewertung mittels Fahrtenbuch günstiger sein als die oben genannte Pauschalversteuerung.

Produktempfehlung

Wie genau die Fahrtenbuchmethode funktioniert und welche weiteren Regelungen bei der Nutzung von E-Autos als Firmenwagen zu beachten sind, zeigt das digitale Handbuch „Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht“. Es liefert Arbeitgebern einen Überblick über alle wichtigen Regelungen zur allgemeinen Firmenwagenbesteuerung, aber auch zu den Besonderheiten bei der Versteuerung von E-Autos oder der Privatnutzung durch Angestellte. Jetzt informieren!

Quellen:  „Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht“, steuern.de, adac.de

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